@daarma zu erstens - wenn der Arbeitgeber kein Problem damit hat kann alles vereinbart werden. Auch eine kürzere vorlaufzeit als 3 Monate ... dadurch entstehen keinerlei spätere Probleme (nur als Tipp - alles was gesetzlich nicht gedeckt ist Bitte unbedingt schriftlich vereinbaren und gut aufheben)
Das schließt auch gleich zweitens mit ein - im Normalfall muss sowohl Lage als auch Stunden vorab definiert werden. Das gehört in einen vollständigen Antrag rein. Wenn der Chef aber kein Problem hat kann man das auch später machen.
Du darfst natürlich mehrstunden machen, man kann dich aber nicht dazu zwingen bzw hast du aufgrund der betreuungspflicht einen wichtigen Grund abzulehnen. Aber dürfen tust du - wie jede Teilzeit Kraft.
@claudsch1980 Also vor meiner Karenz hatte ich bereits nur 20 Stunden. Die Karenz endet am 7.10.2016. Von der AK weiß ich, dass ich ETZ beantragen kann, aber nicht zwingend Stunden reduzieren muss, es reicht auch die Änderung der Lage der Arbeitszeit. Als ich herausgefunden habe, dass es ab 1.1.2016 eine Neuerung gibt mit diesen minus 20% hat mir die AK gesagt, wenn der AG das nicht verlangt, passt das so.
Also habe ich am 25.2. den Antrag an den AG geschickt. 20 Stunden verteilt auf 3 Tage. Am 11.3. hat mein Chef angerufen, weil er an den Arbeitszeiten ein bissi was verändern möchte. Heute haben wir auch telefoniert und konnten uns auf die Arbeitszeiten auch einigen, abgesehen davon, dass sich vielleicht mein Dienstort noch ändert, aber das weiß er noch nicht.
So, jetzt meine Fragen:
1. Habe ich ganz normalen Kündigungsschutz wie bei der ETZ, auch wenn ich nur die Lage der Arbeitszeit verändere?
2. Wie lange dauert die Einspruchsfrist des AG? Und betrifft das auch den Dienstort? ALso diese 4 Wochen sind ja am Donnerstag zu Ende. Wenn ich bis dahin nichts höre, was ist dann?
@Jonesey da du vorher schon Teilzeit gearbeitet hast müsstest du eigentlich deine std reduzieren um es offiziell als etz geltend zu machen. Aber wenn dir dein Chef deinen Antrag genehmigt dann gilt das auch als etz und somit mit Kündigungsschutz.
Die einspruchsfrist betrifft die komplette Vereinbarung.
Was hat er denn beim Telefonat gesagt?Schicken sie dir was schriftliches?
Habt ihr einen Betriebsrat?
Gesetzlich geht es so - wenn du innerhalb dieser 4 Wochen nix hörst bzw keine Einigung zustande kommt hat dein Chef 2 weitere Wochen Zeit um zu Gericht zu gehen. Sollte das nicht passieren kannst du einen Job so antreten wie von dir beantragt.
Da ihr aber schon telefoniert habt kommt da bestimmt noch was. Ansonsten würd ich einfach nochmal nachfragen. Du möchtest ja deinen Job und ein gutes Umfeld behalten ;-)
Ich hätte auch eine Frage: Bin bis Juli 2 Jahre in Karenz und hab vereinbart, dann noch um ein halbes Jahr zu verlängern. Den Antrag muss ich ja 3 Monate vorher abgeben.
Nachher würde ich Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Wie ist das mit dem Kündigungsschutz in dem letzten halben Jahr? Da hab ich eigentlich keinen, oder?
Hallo, muss auch kurz fragen: gilt die neue Regelung mit der Reduktion der Stunden auch für Geburten vor 01.01.2016? Mein Zwerg kam 2014 auf die Welt, mein Mann hat leider keine ETZ genommen...ich hab gehofft er macht es noch, aber bei Reduktion um mind. 20% macht er es bestimmt nicht
2. Frage: ich bin derzeit in ETZ, wenn es mit einem 2. Zwerg klappt würde mein Mann wieder 2 Monate in Karenz gehen...so weit ich gesehen hab kann ich zur gleichen Zeit ja nicht ETZ haben, hätte das Recht auf Vollzeit Arbeit....heißt das ich MUSS auf jeden Fall was vereinbaren oder fall ich automatisch in die Normalarbeitszeit von 38,5 zurück oder hab ich dann meine Teilzeit Stunden (nur halt nicht als ETZ). Da ist mir grad nicht klar was dann gilt.
Weil @claudsch1980 ein paar Seiten vorher geschrieben hat, dass die 3 letzten Monate zur Berechnung eines neuerlichen Wochengelds herangezogen werden...wie ist das mit der Günstigkeitsrechnung (für die letzten 3 Jahre vorher...). Wird die nicht immer gemacht?
Sorry ist lang geworden! Danke für eure Antworten!
@Antontschki kann dir wegen der Günstigkeitsrechnung nur von mir sagen, dass sie nicht immer genommen wird. Ich war z.B. zwischen dem 1. und 2. Kind Teilzeit arbeiten und dachte ich könnte noch auf das Jahr 2013 zurückgreifen, weil das 2. Kind 2016 kommt aber das ist nicht der Fall, weil ich 2015 und 2016 ja schon gearbeitet habe und da auch kein KBG mehr bezogen habe.
Es kommt da aber immer ganz speziell auf den Fall an, wann dein Kind geboren ist und wie lange du KBG bezogen hast, wenn du im Jahr 2015 noch KBG bezogen hast kannst du vermutlich noch auf das Jahr 2013 zurückgreifen.
Ich würd das mal bei der AK oder GKK erfragen!
@sunshine2013 Danke für deine Antwort...ja genau das hat mich generell interessiert...ob bei neuerlicher Arbeit dazwischen automatisch das Gehalt genommen wird. Bei mir ist es eh nicht relevant..mein Sohn ist 2014 geboren (KBG 08/2014 bis 08/2015), ein Kind 2016 geht sich nicht mehr ganz aus und 2017 würden sie auf 2013 so oder so nicht mehr zurück greifen, oder seh ich das falsch?
@Antontschki Achso, dachte du bist vielleicht schon schwanger!
Also laut meiner Info geht maximal das drittvorangegangene Jahr also wenn Geburt 2017, werden die Jahre 2016, 2015 und 2014 angeschaut, also geht sich 2013 sowieso nicht aus. Wenn du jetzt 2017 ein Kind bekommen würdest, würden sie dann automatisch das Jahr 2016 nehmen, da du da ja schon kein KBG mehr bezogen hast.
Für die günstigkeitsrechnung werden maximal die letzten 3 Jahre angeschaut. Und sobald es da ein jahr ohne kbg Bezug gibt wird das aktuelle Einkommen mit dem damaligen verglichen. Und je nachdem ob das aktuelle Einkommen oder das damalige besser ist - das wird dann fürs eakbg genommen.
Etz und karenz geht nicht gleichzeitig für das gleiche Kind.
Etz ist eine sondervereinbarung. Wenn du durch eine neuerliche karenz unterbrichst würdest du bei Rückkehr im früheren Dienstverhältnis wieder arbeiten (meist vollzeit) oder du machst eine neuerliche etz Vereinbarung.
Eine frage an die expertinnen: etz muss man ja 3 monate vor wiedereinstieg beantragen ABER: muss man zu diesem zeitpunkt bereits die genaue arbeitszeit, also welche tage man arbeitet auch bekanntgeben! Ich weiß zu diesem zeitpunkt noch nicht welche tage mein kleiner in der kinderkrippe sein wird!
Danke schon mal im voraus für eure hilfe!
@davma ja grundsätzlich musst du das in deinen Antrag alles schon reinschreiben. Siehe Muster auf der ak Seite.
Du kannst aber mal mit deinem vorgesetzten reden. Wenn der kein Problem damit habt das ihr das kurzfristig vereinbart dann ist das auch kein Problem. Würd ich mir aber schriftlich geben lassen ...
Wie sieht es denn mit Fristen bzgl. Änderungen der Arbeitszeit aus? Könnte ich zB die Arbeitstage von sozusagen einer Woche auf die andere ändern vorausgesetzt der DG ist einverstanden? Oder gäbe es da rechtliche Probleme?
Ich bin mal so frei und markiere dich @claudsch1980 . Danke!
Hallo,
Ich habe eine kurze Frage, vielleicht kann mir hier jmd weiter helfen. Ich habe vor kurzem unterschiedliche Infos zu folgenden Thema erhalten:
Ich bin seit 1 Jahr in meiner Firma beschäftigt und habe einen Karenzvertretungsvertrag bis Anfang 2019. Mal angenommen ich wäre jetzt schwanger, und würde ca mit April 2017 2 Jahre in Karenz gehen. Was passiert dann? Ist mein Dienstverhältnis dann automatisch aufgelöst oder muss mein AG mir die 2 Jahre Karenz hinten dran hängen? Oder was wäre wenn ich nur 1,5 Jahre in Karenz gehen würde und also noch in der Frist in der mein DV besteht zurück kommen würde? Ist das DV dann trotzdem mit Anfang 2019 beendet? Ich war immer der annahme dass das so ist und ein befristetes DV zum vereinbarten Termin erlischt, egal ob Schwanger in Karenz oder was auch immer. Nun habe ich aber mit einem bedreundeten Anwalt gesprochen und der hat mir gesagt dass dem nicht so ist. Der AG müsste mir die Karenzzeit hinten dran hängen und dann hätte ich auch noch Anspruch auf Elternteilzeit weil ich zu dem Zeirpunkt schon 4 Jahre in der Firma wäre und die Firma über 30 Personen hat. Kann das wirklich sein? Ich kann mir das nicht vorstellen. Kennt sich hier vielleicht jmd aus? Das wäre super!!!
Ich muss sagen das ich es eine Frechheit finde das man Elternteilzeit nur in Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern nehmen kann
Jetzt bin ich wenn ich es richtig verstanden habe auf den Gutwillen meines Chefs angewiesen ob ich in Teilung gehen kann und das z.b. nur für 4 Tage die Woche oder was bedeutet der Absatz genau das bei nicht erfüllen der Voraussetzungen es die Möglichkeit gibt Bis zum 4 Lebensjahr des Kindes in Teilzeit zu gehen. Kennt sich hier jemand aus?
Ja wie du geschrieben hast, du kannst in Elternteilzeit gehen wenn dein Arbeitgeber zustimmt @wuhselwuh aber du hast eben keinen rechtlichen Anspruch darauf. Hast du schon mal mit deinem Chef drüber geredet? Kann ja auch normale Teilzeit sein.
Ich persönlich finde das Gesetz (obwohl ich profitiere) schon ziemlich restriktiv für Unternehmen.
Ja wie du geschrieben hast, du kannst in Elternteilzeit gehen wenn dein Arbeitgeber zustimmt @wuhselwuh aber du hast eben keinen rechtlichen Anspruch darauf. Hast du schon mal mit deinem Chef drüber geredet? Kann ja auch normale Teilzeit sein.
Ich persönlich finde das Gesetz (obwohl ich profitiere) schon ziemlich restriktiv für Unternehmen.
@kea Nein noch nicht ich bin gerade dabei mir einen Termin mit ihr auszumachen mal schauen was dabei raus kommt. Ich muss dazu sagen ich bin noch bis Ende November zu Hause und würde dann erst wieder anfangen. Aber ich hätte es eigentlich gerne bald unter Dach und Fach da ich je nachdem wie meine Chefin reagiert mir sonst etwas anderes suchen muss/möchte.
Hallo Mädels!
Bin derzeit in Elternzeit mit 21 Stunden. Jetzt ist es so das ich wieder schwanger bin und ich deshalb meine Stunden erhöhen möchte, damit dann das Wochengeld höher ausfällt. Auf wie viele Stunden darf ich denn maximal erhöhen damit es gesetzlich noch als Elternzeit gilt? Vorher habe ich Vollzeit (39 Stunden) gearbeitet!
Danke vorab für eure Antworten!
@doppeljackpot_83 Ja das ist mir erst eingeschossen als ich es schon gepostet habe. :facepalm:
Naja, wenn ich mehr Stunden machen will als die gesetzliche Elternteilzeit vorsieht, dann muss mein Chef dem nicht zustimmen. Aber wenn ich es ihm Rahmen der Elternteilzeit mache dann ist es mein recht die gewollte Stundenanzahl zu erhöhen.
Aber mehr wie 30 Stunden würden bei mir eh nicht gehen.
Werde mir das aber eh vorher von der AK alles ausrechnen lassen ob es sich für mich überhaupt lohnt.
@xstrizix das is die neue Elternteilzeit Regelung, bei der man 20 Prozent reduzieren muss. Du fällst vermutlich unter die alte Regelung wo es keine Einschränkungen gibt, dh du könntest theoretisch auch nur eine Stunde von der Vollzeit reduzieren. Auch einseitig, falls du noch dein einmaliges Änderungsrecht hast.
Ich glaub dass die neue Regelung für Kinder gilt die ab einem gewissen Stichtag geboren sind, den weiß ich aber nicht genau.
Lohnen sollte es sich auf jeden Fall, wieso denn nicht?
@kea Aha - ja ich Dacht mir ich fall auch unter die "alte" Regelung - bin seit 01/15 in elternteilzeit. Nur letztens meinte meine lohnverrechnerin das ich auf max 32h erhöhen koennte? Keine ahnung.
Irgendwie kennt sie nie wirklich jemand genau aus.
@doppeljackpot_83 hab gerade gegoogelt, auf der AK-Homepage steht die neuen Einschränkungen gelten für Gebieten ab dem 01.01.2016.
Wenn es für dich ein Thema is dann schick der lohnverrechnerin mal den link.
@kea Naja durch die Aufstockung der Stunden brauche ich wahrscheinlich auch eine zusätzliche Betreuung für meinen Sohn, sprich es würden auch mehr Betreuungskosten anfallen.
Und ob sich mein verdienst im Vergleich zu den mehr Kosten wirklich lohnt ist dann fraglich. Deshalb lasse ich mir das mal alles ausrechnen.
Hallo zusammen. Ich hätte auch mal wieder eine Frage. Ich bin seit Mai 2016 in Elternteilzeit mit 12 Stunden. Ich befürchte, dass mein AG gern die Stunden erhöhen möchte - habe am DO ein Gespräch und da meine Kollegin schwanger ist, glaube ich, dass ich gefragt werde. Ich möchte das aber auf keinen Fall. Nun meine Frage : was hat mein AG hier rechtlich für Möglichkeiten?
Ich hab eine Frage
Ich bin noch in Elternteilzeit bis 20.1 dann beginnt mein Mutterschutz habe bis jetzt 16 Std die Woche gearbeitet.
Wenn ich angenommen 2018 wieder nach meiner Karenzzeit in Elternteilzeit gehe muss ich dann sogar noch weniger als 16 Stunden machen ? Oder kann ich zB auch 20 Std Elternteilzeit beantragen ?
Meine Chefin würde mir sicher erlauben mehr als 16 Std zu arbeiten, darum geht es gar nicht aber mich interessiert es nur wie es rein gesetzlich aussieht.
Danke lg
@Julia1 der kann dir gar nix tun. Offiziell zumindest. Solange du in Elternteilzeit bist.
Inoffiziell natürlich schon. Also wenn du nicht erhöhten willst würd ich mir eine gute Begründung überlegen die dein Chef auch persönlich nachvollziehen kann.
@Kathy90 die Reduzierung bezieht sich immer auf dein ursprüngliches Dienstverhältnis nicht auf die Stunden in elternteilzeit.
@julia1 er kann es einmalig verlangen (so wo umgekehrt du auch). Du musst einen guten Grund haben der dagegen spricht. Wenn ihr euch nicht einigt kann es vor Gericht gehen und dann wird entschieden.
Danke @kea und @claudsch1980 für eure Antworten.
Was wäre denn zB ein guter Grund? Mein Sohn ist 2,5 Jahre und ich fahre 45 Minuten zur Arbeit, ein Weg. Leider habe ich keine Großeltern oder sonstige Verwandte in der Nähe.
Hmm klingt schwierig sich da dann einig zu werden...
@julia1 wenn er dich zum Gespräch bittet und es tatsächlich um das Thema geht kannst du sowieso mal sagen dass du das Zuhause besprechen musst und so schnell eh nicht entscheiden kannst ... Dann kannst du dir daheim in ruhe überlegen wie was wann.
Hallo, ich hätte da auch mal eine Frage, vielleicht kannst du mir @claudsch1980 auch weiterhelfen . ich möchte ab Juli wieder in meinen Job zurück. Elternteilzeit ist möglich,
Ich hätte 2 Tage an denen beide Kids von morgens bis abends betreut sind und möchte daher in den beiden Tagen soviele Stunden wie nur möglich Arbeit. Was ist den das Max. was in 2 Tagen erlaubt ist? 20h? „Müssen“ die Chefs das dann genau so nach meinem Wunsch akzeptiert? (Bin Büroangestellte)
Danke für eure Antworte .
@spucki04 hast du einen Anspruch auf etz? Dann hasst du gute Chancen dass genauso durchzusetzen. Dein Chef muss bei dieser Variante zumindest ein gutes Argument haben warum bei deinem Job 2 Tage die Woche nicht gehen bzw dir einen gleichwertigen Job geben wo das möglich ist.
Das maximale sind nach aktueller Rechtslage 9 Std pro Tag, 10 Std sind es nur mit Überstunden.
In wie fern das die neue Regierung jetzt anders regeln mag muss man noch abwarten.
Ich habe auch sehr lange hin und her überlegt wg Elternteilzeit. Mit meinem AG habe ich dann 30 Stden auf ETZ-Basis vereinbahrt. Ich wäre zu gerne wieder Vollzeit zurück gegangen, weil ich gewusst habe, finanziell büße ich etwas ein. Jetzt bekomme ich ca 300 Euro brutto weniger (Netto ca 200 Euro weniger).
Aber so habe ich wenigstens einen Kündigungsschutz bis zum 7. Geburtstag der Kleinen. Mal gucken wie es mit 30 Wochenstunden so läuft und alles andere managebar ist.
Glücklich darüber bin ich nicht, wegen finanzieller Sicht. Aber ich habe auch kein Verhandlungsspielraum was das Finanzielle betrifft, weil bei uns generell nur Kollektivvertragsbasis bezahlt wird. Tja mal schauen wie es wird.
Er hat mir aber gesagt dass ich die Chance habe auf "Stundenaufstockung". Ursprünglich hätte ich ja 35 Wochenstunden nehmen wollen (eben damit ich finanziell nicht so viel verliere), aber das ging derzeit nicht. Ich hoffe ich kann dann in ein paar Jahren wieder auf Vollzeit umsteigen und bekomme auch mal die Chance mich beruflich weiter zu entwickeln. ;-) - Es wird generell jetzt wohl schwieriger was die Jobs betrifft, aufgrund der Pläne der neuen Regierung. Wer A.L. wird ist wohl erst recht der "dumme" wies ausschaut. Das wird arg werden, aber das betrifft mich zum Glück "noch" nicht. Kann man nie wissen.
Ist hier jemand, bei dem ETZ nicht so vom Chef akzeptiert wird? Kurz vor Beginn, sind ihm die Zeiten nicht recht und er hat mir zwei Stellen angeboten, die echt ungünstig zu erreichen sind. Wasmacht ihr da? Einfach hinnehmen? Kann man was tun?
@farfalla hast du die anspruchsvariante? Dann hätte der ag 4 Wochen nach deiner Bekanntgabe spätestens Einspruch erheben müssen.
Habt ihr einen Betriebsrat? Dann bitte an den wenden! Falls nicht dann unbedingt bei der arbeiterkammer anrufen!
@claudsch1980 Anspruch hab ich.
Habs auch rechtzeitig geschickt, dh er wusste von den Zeiten. Gestern kam der Anruf-dass ihm die Zeiten nicht passen und wir da noch reden müssen. Die eine Filiale fällt mal weg, da der Kindergarten noch nicht so früh offen hat und die zweite-da bin ich auch nicht glücklich, da die öffentlich nicht so gut zu erreichen ist.
@farfalla bei mir war es eine ziemliche Streiterei obwohl ich den Anspruch habe. Hab dann auch einen Termin bei der AK gemacht und mich dort genau beraten lassen.
Von den Zeiten her hab ich dann bekommen was ich wollte, muss aber dazu sagen, dass ich die Zeiten so gewählt habe, dass es auxh für'n Betrieb halbwegs passt. Aber war wie gesagt nicht so einfach. Man muss halt hart bleiben weil der AG versucht halt oft alles bevor er nachgibt
@claudia86 werd mich bei der AK erkundigen. Bin derzeit, auch etwas wegen dem, angeschlagen. Hab das Gefühl, ich muss das akzeptieren oder gehen (wär ihm wahrscheinlich recht)
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Kommentare
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Das schließt auch gleich zweitens mit ein - im Normalfall muss sowohl Lage als auch Stunden vorab definiert werden. Das gehört in einen vollständigen Antrag rein. Wenn der Chef aber kein Problem hat kann man das auch später machen.
Du darfst natürlich mehrstunden machen, man kann dich aber nicht dazu zwingen bzw hast du aufgrund der betreuungspflicht einen wichtigen Grund abzulehnen. Aber dürfen tust du - wie jede Teilzeit Kraft.
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Neuer Versuch
@claudsch1980 Also vor meiner Karenz hatte ich bereits nur 20 Stunden. Die Karenz endet am 7.10.2016. Von der AK weiß ich, dass ich ETZ beantragen kann, aber nicht zwingend Stunden reduzieren muss, es reicht auch die Änderung der Lage der Arbeitszeit. Als ich herausgefunden habe, dass es ab 1.1.2016 eine Neuerung gibt mit diesen minus 20% hat mir die AK gesagt, wenn der AG das nicht verlangt, passt das so.
Also habe ich am 25.2. den Antrag an den AG geschickt. 20 Stunden verteilt auf 3 Tage. Am 11.3. hat mein Chef angerufen, weil er an den Arbeitszeiten ein bissi was verändern möchte. Heute haben wir auch telefoniert und konnten uns auf die Arbeitszeiten auch einigen, abgesehen davon, dass sich vielleicht mein Dienstort noch ändert, aber das weiß er noch nicht.
So, jetzt meine Fragen:
1. Habe ich ganz normalen Kündigungsschutz wie bei der ETZ, auch wenn ich nur die Lage der Arbeitszeit verändere?
2. Wie lange dauert die Einspruchsfrist des AG? Und betrifft das auch den Dienstort? ALso diese 4 Wochen sind ja am Donnerstag zu Ende. Wenn ich bis dahin nichts höre, was ist dann?
Danke!!!
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Die einspruchsfrist betrifft die komplette Vereinbarung.
Was hat er denn beim Telefonat gesagt?Schicken sie dir was schriftliches?
Habt ihr einen Betriebsrat?
Gesetzlich geht es so - wenn du innerhalb dieser 4 Wochen nix hörst bzw keine Einigung zustande kommt hat dein Chef 2 weitere Wochen Zeit um zu Gericht zu gehen. Sollte das nicht passieren kannst du einen Job so antreten wie von dir beantragt.
Da ihr aber schon telefoniert habt kommt da bestimmt noch was. Ansonsten würd ich einfach nochmal nachfragen. Du möchtest ja deinen Job und ein gutes Umfeld behalten ;-)
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Nachher würde ich Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Wie ist das mit dem Kündigungsschutz in dem letzten halben Jahr? Da hab ich eigentlich keinen, oder?
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2. Frage: ich bin derzeit in ETZ, wenn es mit einem 2. Zwerg klappt würde mein Mann wieder 2 Monate in Karenz gehen...so weit ich gesehen hab kann ich zur gleichen Zeit ja nicht ETZ haben, hätte das Recht auf Vollzeit Arbeit....heißt das ich MUSS auf jeden Fall was vereinbaren oder fall ich automatisch in die Normalarbeitszeit von 38,5 zurück oder hab ich dann meine Teilzeit Stunden (nur halt nicht als ETZ). Da ist mir grad nicht klar was dann gilt.
Weil @claudsch1980 ein paar Seiten vorher geschrieben hat, dass die 3 letzten Monate zur Berechnung eines neuerlichen Wochengelds herangezogen werden...wie ist das mit der Günstigkeitsrechnung (für die letzten 3 Jahre vorher...). Wird die nicht immer gemacht?
Sorry ist lang geworden! Danke für eure Antworten!
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Es kommt da aber immer ganz speziell auf den Fall an, wann dein Kind geboren ist und wie lange du KBG bezogen hast, wenn du im Jahr 2015 noch KBG bezogen hast kannst du vermutlich noch auf das Jahr 2013 zurückgreifen.
Ich würd das mal bei der AK oder GKK erfragen!
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Also laut meiner Info geht maximal das drittvorangegangene Jahr also wenn Geburt 2017, werden die Jahre 2016, 2015 und 2014 angeschaut, also geht sich 2013 sowieso nicht aus. Wenn du jetzt 2017 ein Kind bekommen würdest, würden sie dann automatisch das Jahr 2016 nehmen, da du da ja schon kein KBG mehr bezogen hast.
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Etz und karenz geht nicht gleichzeitig für das gleiche Kind.
Etz ist eine sondervereinbarung. Wenn du durch eine neuerliche karenz unterbrichst würdest du bei Rückkehr im früheren Dienstverhältnis wieder arbeiten (meist vollzeit) oder du machst eine neuerliche etz Vereinbarung.
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Danke schon mal im voraus für eure hilfe!
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Du kannst aber mal mit deinem vorgesetzten reden. Wenn der kein Problem damit habt das ihr das kurzfristig vereinbart dann ist das auch kein Problem. Würd ich mir aber schriftlich geben lassen ...
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Ich bin mal so frei und markiere dich @claudsch1980 . Danke!
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Ansonsten musst du Änderungen auch 3 Monate vorher beantragen.
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Ich habe eine kurze Frage, vielleicht kann mir hier jmd weiter helfen. Ich habe vor kurzem unterschiedliche Infos zu folgenden Thema erhalten:
Ich bin seit 1 Jahr in meiner Firma beschäftigt und habe einen Karenzvertretungsvertrag bis Anfang 2019. Mal angenommen ich wäre jetzt schwanger, und würde ca mit April 2017 2 Jahre in Karenz gehen. Was passiert dann? Ist mein Dienstverhältnis dann automatisch aufgelöst oder muss mein AG mir die 2 Jahre Karenz hinten dran hängen? Oder was wäre wenn ich nur 1,5 Jahre in Karenz gehen würde und also noch in der Frist in der mein DV besteht zurück kommen würde? Ist das DV dann trotzdem mit Anfang 2019 beendet? Ich war immer der annahme dass das so ist und ein befristetes DV zum vereinbarten Termin erlischt, egal ob Schwanger in Karenz oder was auch immer. Nun habe ich aber mit einem bedreundeten Anwalt gesprochen und der hat mir gesagt dass dem nicht so ist. Der AG müsste mir die Karenzzeit hinten dran hängen und dann hätte ich auch noch Anspruch auf Elternteilzeit weil ich zu dem Zeirpunkt schon 4 Jahre in der Firma wäre und die Firma über 30 Personen hat. Kann das wirklich sein? Ich kann mir das nicht vorstellen. Kennt sich hier vielleicht jmd aus? Das wäre super!!!
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Jetzt bin ich wenn ich es richtig verstanden habe auf den Gutwillen meines Chefs angewiesen ob ich in Teilung gehen kann und das z.b. nur für 4 Tage die Woche oder was bedeutet der Absatz genau das bei nicht erfüllen der Voraussetzungen es die Möglichkeit gibt Bis zum 4 Lebensjahr des Kindes in Teilzeit zu gehen. Kennt sich hier jemand aus?
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Ich persönlich finde das Gesetz (obwohl ich profitiere) schon ziemlich restriktiv für Unternehmen.
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Ich persönlich finde das Gesetz (obwohl ich profitiere) schon ziemlich restriktiv für Unternehmen.
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Bin derzeit in Elternzeit mit 21 Stunden. Jetzt ist es so das ich wieder schwanger bin und ich deshalb meine Stunden erhöhen möchte, damit dann das Wochengeld höher ausfällt. Auf wie viele Stunden darf ich denn maximal erhöhen damit es gesetzlich noch als Elternzeit gilt? Vorher habe ich Vollzeit (39 Stunden) gearbeitet!
Danke vorab für eure Antworten!
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Aber soweit ich weiß muss man mind 20 prozent reduzieren.
Also ich durfte 32h aufstocken (hatte 40h urspruenglich)
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Naja, wenn ich mehr Stunden machen will als die gesetzliche Elternteilzeit vorsieht, dann muss mein Chef dem nicht zustimmen. Aber wenn ich es ihm Rahmen der Elternteilzeit mache dann ist es mein recht die gewollte Stundenanzahl zu erhöhen.
Aber mehr wie 30 Stunden würden bei mir eh nicht gehen.
Werde mir das aber eh vorher von der AK alles ausrechnen lassen ob es sich für mich überhaupt lohnt.
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Ich glaub dass die neue Regelung für Kinder gilt die ab einem gewissen Stichtag geboren sind, den weiß ich aber nicht genau.
Lohnen sollte es sich auf jeden Fall, wieso denn nicht?
3,580
Irgendwie kennt sie nie wirklich jemand genau aus.
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Wenn es für dich ein Thema is dann schick der lohnverrechnerin mal den link.
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Und ob sich mein verdienst im Vergleich zu den mehr Kosten wirklich lohnt ist dann fraglich. Deshalb lasse ich mir das mal alles ausrechnen.
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Ich bin noch in Elternteilzeit bis 20.1 dann beginnt mein Mutterschutz habe bis jetzt 16 Std die Woche gearbeitet.
Wenn ich angenommen 2018 wieder nach meiner Karenzzeit in Elternteilzeit gehe muss ich dann sogar noch weniger als 16 Stunden machen ? Oder kann ich zB auch 20 Std Elternteilzeit beantragen ?
Meine Chefin würde mir sicher erlauben mehr als 16 Std zu arbeiten, darum geht es gar nicht aber mich interessiert es nur wie es rein gesetzlich aussieht.
Danke lg
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Inoffiziell natürlich schon. Also wenn du nicht erhöhten willst würd ich mir eine gute Begründung überlegen die dein Chef auch persönlich nachvollziehen kann.
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@julia1 er kann es einmalig verlangen (so wo umgekehrt du auch). Du musst einen guten Grund haben der dagegen spricht. Wenn ihr euch nicht einigt kann es vor Gericht gehen und dann wird entschieden.
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Was wäre denn zB ein guter Grund? Mein Sohn ist 2,5 Jahre und ich fahre 45 Minuten zur Arbeit, ein Weg. Leider habe ich keine Großeltern oder sonstige Verwandte in der Nähe.
Hmm klingt schwierig sich da dann einig zu werden...
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Ich hätte 2 Tage an denen beide Kids von morgens bis abends betreut sind und möchte daher in den beiden Tagen soviele Stunden wie nur möglich Arbeit. Was ist den das Max. was in 2 Tagen erlaubt ist? 20h? „Müssen“ die Chefs das dann genau so nach meinem Wunsch akzeptiert? (Bin Büroangestellte)
Danke für eure Antworte .
10,139
Das maximale sind nach aktueller Rechtslage 9 Std pro Tag, 10 Std sind es nur mit Überstunden.
In wie fern das die neue Regierung jetzt anders regeln mag muss man noch abwarten.
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Aber so habe ich wenigstens einen Kündigungsschutz bis zum 7. Geburtstag der Kleinen. Mal gucken wie es mit 30 Wochenstunden so läuft und alles andere managebar ist.
Glücklich darüber bin ich nicht, wegen finanzieller Sicht. Aber ich habe auch kein Verhandlungsspielraum was das Finanzielle betrifft, weil bei uns generell nur Kollektivvertragsbasis bezahlt wird. Tja mal schauen wie es wird.
Er hat mir aber gesagt dass ich die Chance habe auf "Stundenaufstockung". Ursprünglich hätte ich ja 35 Wochenstunden nehmen wollen (eben damit ich finanziell nicht so viel verliere), aber das ging derzeit nicht. Ich hoffe ich kann dann in ein paar Jahren wieder auf Vollzeit umsteigen und bekomme auch mal die Chance mich beruflich weiter zu entwickeln. ;-) - Es wird generell jetzt wohl schwieriger was die Jobs betrifft, aufgrund der Pläne der neuen Regierung. Wer A.L. wird ist wohl erst recht der "dumme" wies ausschaut. Das wird arg werden, aber das betrifft mich zum Glück "noch" nicht. Kann man nie wissen.
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Habt ihr einen Betriebsrat? Dann bitte an den wenden! Falls nicht dann unbedingt bei der arbeiterkammer anrufen!
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Habs auch rechtzeitig geschickt, dh er wusste von den Zeiten. Gestern kam der Anruf-dass ihm die Zeiten nicht passen und wir da noch reden müssen. Die eine Filiale fällt mal weg, da der Kindergarten noch nicht so früh offen hat und die zweite-da bin ich auch nicht glücklich, da die öffentlich nicht so gut zu erreichen ist.
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Von den Zeiten her hab ich dann bekommen was ich wollte, muss aber dazu sagen, dass ich die Zeiten so gewählt habe, dass es auxh für'n Betrieb halbwegs passt. Aber war wie gesagt nicht so einfach. Man muss halt hart bleiben weil der AG versucht halt oft alles bevor er nachgibt
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