Elternteilzeit

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Kommentare

  • itchifyitchify

    5,362

    bearbeitet 6. 04. 2018, 20:33
    @LanLan das klingt nicht gut. Soweit ich weiß darf man die ausgemachte Karenz verlängern aber nicht verkürzen als Arbeitnehmer. Warst du bei der AK? Klingt nicht als ob die Firma aus Kulanz zustimmen würde?
  • @LanLan da du einen schriftlichen Antrag auf 24 Monate abgegeben hast und von dem Rest (mündlich vereinbart) keiner was weiß wirst du tatsächlich schlechte Karten haben.
    Dein Dienstgeber muss dich nicht früher zurück nehmen, er kann aber wenn er möchte. was aber in deinem Fall nicht so aussieht ...
    Vielleicht kannst du das Gespräch suchen mit dem Hinweis "ich könnte das Geld brauchen" vielleicht hilft es etwas, aber wie gesagt "müssen" tun sie nicht.
  • @itchify Danke, ich werd am Montag mal bei der AK anrufen.
    Normalerweise ist mein Chef nicht so, ich glaube das sich die zentrale da quer stellt weil ich ja eh nicht lange arbeiten gehe und viele Sachen nicht machen darf.

    @claudsch1980 ja, das Problem war das sich der Chef auch nicht ausgekannt hat und gesagt hat das ich halt das ankreuzen soll weils am ehesten stimmt.
    Mein Chef hat mir ja zuerst schon gesagt das wir das für die paar Monate schon regeln und dann hat er angerufen das sich die zentrale auf die Vereinbarung mit den 24 Monaten beruft.
    Das mit „ich brauche das Geld“ hab ich ihm schon gesagt. 🤔
  • @LanLan Das ist dann doppelt blöd bei dir. 1. hast du die 3 Monate kein Einkommen wenn der AG nicht zustimmt und 2. hast du auch keinen Anspruch auf Wochengeld weil du ja eben drei Monate vor Beginn MS kein Einkommen hast. Ich hoffe du kannst das irgendwie mit deinem AG Regeln.
  • @Michi3456Naja wochengeld schon
    Es werden halt das Geld durch die 92 dividiert da bleibt niht so viel

    Man muss keine vollen 3 Monate haben wenn man nur 2 Monate 1000€ hat werden 2000€:92 und so wird das wochengeld dann verrechnet

    Außer es hat sich wieder etwas geändert 🙈🤦🏼‍♀️
  • @Hanni2014 aber sie hätte ja dann gar keinen Tag Einkommen. KBG nur bis Monat 20, neuer Mutterschutz bei Monat 23 plus ein paar Tage, Karenz Ende bei Monat 24.
  • Ah das habe ich überlesen
    Dachte sie geht noch 1-2 Monate arbeiten 🙈🙈🙈🙈🙈@itchify.
  • Gibt es eigentlich einen Anspruch darauf, nach der Elternteilzeit das Dienstverhältnis in ein Teilzeitverhältnis übergehen zu lassen? Ich möchte nach der Elternteilzeit meine Stundenanzahl auf alle Fälle beibehalten.
  • @timin Ich versteh deine Frage irgendwie nicht. Elternteilzeit bedeutet ja, das du nach der Karenz nur noch Teilzeit in deinen Job zurück gehst. Nach der Elternteilzeit bleibt das Dienstverhältnis so wie es ist es sei denn, sein Arbeitgeber lässt dich wieder auf deine Stundenzahl vor dem Mutterschutz aufstocken. Das musst du aber mit ihm abklären.
    Wenn du sagst du möchtest deine Stundenanzahl beibehalten kommt es darauf an. Soweit ich das verstanden habe musst du- um Elternteilzeit machen zu dürfen - deine Arveitsstunden pro Woche um mind. 20% reduzieren. Wenn du also vorher 40 Stunden gearbeitet hast und das nachher wieder weiter machen willst ist es keine Elternteilzeit (bzw. gar keine Teilzeit)...
  • Ich hätte auch ne Frage, hab zwar noch Zeit weil ich erst ab Juli 2019 arbeiten gehen muss aber ich möcht einfach alles geklärt haben :)

    Ich arbeite beim Magistrat, meine letzte Dienstelle war eine Abteilung mit Parteien-Verkehr von 8-11.30 und 13.30-15.30.

    Also Elternteilzeit steht mir zu dass ist mir klar, ich hab schon vor den kindern mehr als 3 Jahre dort gearbeitet und zwar 40 stunden, somit kann icj mir alles zw 12-32 Stunden aussuchen.

    So aber jz zu meiner Frage... muss ich dann so arbeiten dass ich während dem Parteienverkehr da bin oder kann ich z.B sagen 15 stunden auf 5 Tage, a 3 stunden täglich von 8-11 Uhr

    Bei uns gibts noch dazu Gleitzeit also ich könnte theoretisch schon ab 6.30 Uhr beginnen zu arbeiten was aber eh nur selten gehen wird weil mein Mann meist schon früher los muss und die kinder nicht oft in den Kiga bringen kann.

    Ich bild mir ein dass ich das iwo mal gelesen hab, dass in der Elternteilzeit egal ist ob es Partei-Zeiten oder so gibt.
  • @Giulia1991

    So wie ihr offen habt, so darfst dir auch in dieser zeit die arbeitszeiten aussuchen...

    steht dir überlassen ob mal so mal so...
    ich hatte zB Mo-Do 9-14 (offen bis 19 bzw 20h)
    abeeeer hab mit meiner filialleitung ausgemacht das ich auch mal freitags kommen kann.. oder mal ne stunde länger bleibe(muss man nicht)..aber so hatte ich dan überstunden... für mich in ordnung.
  • @miKkii Ok danke :)
    Und weißt du zufällig ob ich mlt 15 Stunden Elternteilzeit auch pensionsversichert bin??

  • miKkiimiKkii

    6,892

    bearbeitet 1. 05. 2018, 10:23
    Ich denke Ja.. weils eben Tz ist.
    aber gibt sicher hier jemanden der mehr weiss @Giulia1991
  • @Giulia1991 Pensionsversichert bzw allgemein sozialversichert ist man, wenn man über der Geringfügigkeitsgrenze verdient. Das sollte bei 15 Wochenstunden der Fall sein. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070006.html
  • Ok danke, ich denk eh auch dass ich pensionsversichert bin.

    Werd meine Fragen sicherheitshalber noch mal an die AK auch schicken aber im Prinzip hab ich das eh alles so gefunden wie hier geschrieben wurde.
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 1. 05. 2018, 17:57
    @Giulia1991 sobald du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst (für das Jahr 2018 monatlich brutto 438,05 Euro) bist du versichert.
    es hängt nicht von deinen Stunden ab sondern von deinem Einkommen, einer erreicht die Grenze mit 8 Stunden, ein anderer mit 12 oder mehr ...
    die Zeiten kannst du dir grundsätzlich frei wählen (bei Anspruch auf etz), dein Arbeitgeber kann aber natürlich Einwände haben wenn die Zeiten außerhalb des üblichen Rahmens liegen, was bei deinem Wunsch aber wohl eh nicht der Fall ist.
  • @claudsch1980 Ok super danke, also über der Gerinfügigkeitsgrenze wirds ganz bestimmt sein.

    Und ja die Zeiten sind absolut im Rahmen weil es gibt ja sogar Gleitzeit ab 6.30 Uhr.
    Kernzeiten sind von 8-11.30 und von 13.30-15.30 Uhr, da muss man da sein wenn man 40 Stunden angestellt ist.
  • @Kaffeelöffel Elternteilzeit ist ja nur bis max. zum 7. Geburtstag des Kindes und danach hat man das Recht wieder (wie vor dem Mutterschutz) Vollzeit zu arbeiten. Ich wollte wissen, ob man auch das Recht hat, die Elternteilzeit nach dem 7. Geburtstag in ein Teilzeitverhältnis umwandeln zu lassen. Oder ob der Arbeitgeber das verwehren kann.
  • @timin Ah, ok. Das hab ich falsch verstanden, sorry. Da bin ich leider etwas überfragt. Vielleicht mal bei der AK anrufen. Die wissen das bestimmt.
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