Wie oft darf der Vater die Kleine sehen?

BiancaBianca

1,541

bearbeitet 8. 07. 2013, 22:17 in Karenz & Rechtliches
Gleich mal vorweg ich haben absolut kein Problem wenn er die kleine sieht...
Doch... ab wann muss ich sie ihm den über nacht mitgeben und am tag wie lange??
Er hat sich bis jetzt nie um sie gekümmert hat ihr einmal flaschi gemacht -( hat sie fast verbrannt wenn ich es nicht zufällig vorher gemerkt hätte)
Beim wickeln hatte sie jedesmal danach einen pilz sodass das sowieso nur mehr ich mache!!
Gebadet oder dergleichen hat er sie noch nie den das wollte er nie...

Er war 1 mal mit ihr kurz alleine wie ich zum Tierarzt musste mit den Hund da schlief die kleine aber (war vor 3 mon ca)
sie leider früher wach geworden und er musste rein zu ihr. Bis ich daheim war war nur mehr Schreierei und geweine da sie das absolut nicht kennt das da ermal rein geht.
Wenn er den ganzen tag nicht da ist und er kommt dann rennt sie ganz normal an ihm vorbei also ob er nie weg gewesen wäre da es ihr komplett egal ist ob er da ist oder nicht da er sich nie mit ihr beschäftigt.

Jetzt hab ich natürlich angst das ihm das egal ist und sie trotzdem einfach mit nimmt!!!

Kommentare

  • du wirkst sehr aufgebracht und durcheinander!ich verstehe dass du Angst hast und niemand will in deiner Situation sein!aber bitte bitte bleib ruhig so schnell geht gar nix und jetzt sofort brauchst du ihm das Mädel gar nicht geben!
    mein tip nochmal hol Dir Hilfe von Ämtern bzw Einrichtungen und noch viel wichtiger hol Dir seelische und körperliche Unterstützung von Familie und Freunde! hast du jemanden in der Nähe zu dem du gehen kannst?
  • Komm ein mal zur Ruhe geh aufs Jugendamt oder Gericht und lasse dich beraten. Grundsätzlich darf er die kleine alle zwei Wochen einen Tag z.b. von 8-16 Uhr haben Übernachten kommt aufs Kind drauf an aber ab den 6 Lebensjahr. Dafür mus er aber ein Bett/Zimmer für den Kleine haben wo sie sich alleine zurückziehen kann.

    Und informiere dich weil es gibt auch Vätercafe das heißt der Vater geht dort mit dem Kind hin dort sind Ausgebeldete Pädagogen die mit ihm mit dem Kindspielen und der Vater und das Kind somit unter Aufsicht sind. Du kann die kleine hin bringen und ab holen und kannst auch durch eine Scheibe kurz zu sehen wie sich der Vater dem Kind gegen über verhält
  • Ihm haben so "Spielplätze) für die kleine nie interessiert da ist er nie mit gegangen also würde er da auch nie hin gehen...
    Sie schläft mittags noch sehr lang 12-16 Uhr und da schläft sie nur daheim oder bei der Oma wenn ich mit bin. sonst ist er ein Horror wenn sie wo neu ist vorallem nicht möglich außer schreien lassen wenn ich nicht dabei bin.
  • also das wichtigste ist das wohl des Kindes und wenn du meinst das Kind ist in seiner Obhut nicht gut aufgehoben musst du sie nicht mitgeben! das wird dann mal gerichtlich beschlossen mit dem besuchsrecht bis dahin hast du meines Wissens keine Verpflichtungen!
  • Ich weiß nur einfach das schon so oft fast was passiert wäre obwohl er daneben steht und zusieht und es nicht tscheckt...
    Ja aber später wird er sie alle 14 tage mit nehmen dürfen und da weiß ich noch nicht wie das werden wird...
  • Ganz ehrlich @Bianca unter uns gesagt, es gibt keine Exekution auf das Besuchrecht ... dh es komm KEIN Gerichtsvollzieher - nimmt dir dein kind für ein paar stunden weg, damit der Vater sein Besuchsrecht ausüben kann.

    mehr sag ich dazu gar net ... ;-)
  • Boah ich hasse diese Situation gerade :((
  • ja dann hat er pech dann muss er dir die kleine nach 1 bis 2 stunden wieder bringen aber regel das am besten mit dem jugendamt am dann bist du auf der sichern seite und keienr kann dich dazu zwingen das wenn dein kind schläft oder krank ist das du es aufweckste oder sonst was nur das der vater es sehen kann
  • später dauerd noch!und dann is dass auch nicht gleich so dass er das Kind sofort für viele stunden alleine hat! da gibt es viele Möglichkeiten!
  • Ich lasse meinem ex das Kind auch nicht allein. Er darf es zur Zeit nur unter meiner Aufsicht sehen ,da ich es ihm auch nicht allein zutraue,sich um den kleinen zu kümmern.
  • Vergesst nicht, die Väter bekommen immer mehr rechte mittlerweile!! Und sooo schlecht find ich das gar nicht, weil es leider auch viele Frauen gibt die den Vätern die Kinder entziehen wollen!
  • Ich bin ohne meinen Vater groß geworden.weil seine neue Frau nicht wollte,dass er Kontakt mit seinem vorleben hatte. Damals litt ich.
    In der Zwischenzeit habe ich zahlreiche Beziehungen scheitern gesehen und viele Kämpfe rund ums Kind beobachten müssen.
    Und heute bin ich nicht sicher,ob mein weg ohne Streit und Kampf nicht der gesündere war ...
    Und wenn ich meinen ex beobachte,wie wenig er auf sein Kind achtet...
    Ich habe mich an zahlreichen stellen erkundigt,ob es einen mindestsatz bzgl besuchen (heißt jetzt seit der Gesetzesnovelle Kontakt)gibt.
    Es gibt nur einen RichterSpruch,der zur Not herangezogen wird- wurde mir erklärt.
    Bis zum 3.lj alle 14 Tage stundenweise evtl in Begleitung, dann bis zum 6.lj alle 14Tage ein Tag,danach alle 14Tage mit Übernachtung.
    Aber es gilt natürlich überall der Satz "über allem steht das Kindeswohl "...
    Und das bietet interpretationsmöglichkeiten in alle Richtungen
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