Mieterschutz

nici1990nici1990

3,248

bearbeitet 17. 07. 2013, 13:27 in Smalltalk
Hallo

Sorry, wieder mal etwas unpassend, aber wir stecen gerade in einer riiiiiichtig doofen situation!

Erst haben wir den vermieter angerufen, weil die fugen zwischen boden und wand komplett gerissen sind (ich häng ein foto dran). laut vermieter ist das mietersache! dann hatten wir hunderte fliegende ameisen im bad, da sich diese alle durch die fugen einnisten konnten. laut vermieter wieder mietersache. dann habe ich ihm mit der zeitung gedroht und plötzlich kam ein schädlingbekämpfer auf kosten des vermieters! jetzt hab ich wieder mit dem vermieter diskutiert wegen der fugen! er meinte, und das höre ich zum ersten mal, dass diese fugen zwischen dem boden und der wand in den sanitärräumen (sprich klo und bad) einmal im jahr vom mieter zu erneuern sind! @-) sagt mal, der hat doch einen an der waffel! stimmt das? hat das schonmal jemand von euch gehört ??? sie zahlen natürlich nichts!
warum muss man immer tausend mal diskutieren! das gibts doch nicht!
wenn wir jetzt die fugen nicht richten, und dann wieder ameisen haben, dann ist das eigenverschulden und dann müssen wir selbst den schädlingsbekämpfer kommen lassen !!

Kommentare

  • aaalso erstmal: alles dokumentieren, eher per Schriftverkehr kommunizieren und alles aufheben. Mietvertrag durchsehen ob da was drin steht vom Sanitärbereich.
    Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters. Es zahlt ja sogar die Haushaltsversicherung vom Vermieter. Aber, wenn etwas Anderes schriftlich festgehalten wurde habt ihr keine Chance. Geh alles durch ob du was findest und sonst ruf auf der AK bei der Mieterschutzabteilung an.
    Da sie nach der Drohnung mit der Zeitung gleich gehandelt haben, wollen sie wh nur sparen und denken mit euch könnens das machen.
  • Ruf am Besten den Konsumentenschutz an die können dir genau sagen was der VERmieter bezahlen MUSS und wofür ihr selbst aufkommen müsst ;-)
  • ok danke erstmal! werd gleich telefonieren!
  • schau vorher den Mietvertrag an, das wird eine von den ersten Fragen sein
  • ok, hab jetzt erstmal immietvertrag nachgelesen, und da steht folgendes:

    "Insbesondere übernimmt der Mieter die Wartung und Instanhaltung (...) der sanitären Anlagen (...), soweit es sich nicht um (...) die Behebung ernster Schäden des Bauwerks handelt.

    Was denkt ihr, fällt das unter ernste Schäden des Bauwerks ??

  • sanitäre Anlagen: WC, Dusche, Badewanne, Waschbecken. ernste Schäden am Bauwerk: Wasserschäden, Risse usw!
  • aso ok, aber fällt das dann bei beiden nicht rein?
  • hast du ein Foto?
  • im normalfall fallen die fugen da nicht rein. wenn wenn du zB mit einem zu scharfen putzmittel putzt und die fugen dadurch porös werden, ist es ja deine schuld als mieter. dh du musst sie auch austauschen.
  • das wird die AK entscheiden müssen. Für nich sieht das nach Pfusch aus und ihr habt ja Folgeschäden daraus. Aber es kann auch sein das anders entschieden wird und ihr das machen müsst!
  • fazit: wir müssens selbst machen!
  • hm schaß :( tut mir leid für euch :-/
  • Berufsbedingt kenn ich mich da ein bisschen aus, also es ist so: Solche Fuge, wie du sie ansprichst, sind wirklich vom Mieter selbst zu erneuern, da es sich hierbei um sogenannte Wartungsfugen handelt. Dass sie einmal im Jahr zu erneuern sind, stimmt nicht, jedoch müssen sie erneuert werden, sobald sie brüchig oder gerissen sind. Dazu gibt's auch Urteile vom OGH. Tut mir leid für dich, ich weiß das ist lästig, aber kann man leider nichts machen. Nur manchmal macht der Vermieter das aus seine Kosten, meist Private, die sich selbst nicht so auskennen und lieber keinen Streit mit den Mietern wollen...
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