anspruch hat man nur auf 2 jahre vom arbeitgeber aus oder
ist das dann ein entgegenkommen vom arbeitgeber wenn er mir das ok dafür gibt oder wie sieht das rechtlich aus ...
ich bin aber nach der zeit eigentlich sofort kündbar oder
fragen über fragen ohne fragezeichen weil einhändig am laptop gg kindi trinkt gg
Kommentare
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Aber vielleicht hat ja schon jemand hier im Forum Erfahrung damit. Mädels?
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Man kann sich aber mit dem dienstgeber alles mögliche ausmachen (kürzer aber auch länger - unbezahlter Urlaub), da gibts bei der ak sicher musterschreiben!
Nur Vorsicht, wenn du mehr als 2 Jahre daheim bist ohne nebenbei arbeiten zu gehen und erneut schwanger wirst dann steht die kein wochengeld zu wenn du kein kbg mehr erhältst
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Also 2010 wars noch so, dass man wenn man während dem KBG-Bezug wieder in Mutterschutz gegangen ist, 180% von der niedrigsten Variante bekommen hat, egal welche Variante man wirklich bezogen hat. Dh. 180% von den ca 436 Euro.
Bei meiner GKK (NÖGKK) hat mir der nette Herr grad gesagt, dass nichts geändert wurde. Wichtig ist nur, dass man vor der ersten Karenz selbst versichert war und Anspruch auf Wochengeld hatte. Dann bekommt mans auch beim Wechsel in die nächste Karenz. War man vor der ersten Karenz nicht selbst versichert, gibts kein Wochengeld bei einem weiteren Mutterschutz. Dann gibts KBG so lang es einem zusteht (max. bis zur Geburt des nächsten Kindes) und ab der Geburt dann gleich KBG fürs Baby.
Wer gearbeitet hat, dann in Mutterschutz und Karenz ging und jetzt von einer Karenz (mit aufrechtem KBG-Bezug) direkt in den Mutterschutz geht, bekommt wieder Wochengeld.
Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld bekommen grundsätzlich dann Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon bei der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Tritt man aus dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld aus einer Pauschalvariante in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der rund 436 Euro monatlich (= Auszahlungsvariante 30+6 Monate beim Kinderbetreuungsgeld) berechnet.
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Ansonsten musst du arbeiten gehn, oder Freistellung, oder urlaub/krankenstand
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