2,5 jahre Karenz und wie sieht das der Arbeitgeber ...

tramontotramonto

2,318

bearbeitet 19. 07. 2013, 15:50 in Karenz & Rechtliches
anspruch hat man nur auf 2 jahre vom arbeitgeber aus oder
ist das dann ein entgegenkommen vom arbeitgeber wenn er mir das ok dafür gibt oder wie sieht das rechtlich aus ...
ich bin aber nach der zeit eigentlich sofort kündbar oder
fragen über fragen ohne fragezeichen weil einhändig am laptop gg kindi trinkt gg

Kommentare

  • Normal ist bis zum Tag an dem das Kind seinen 2ten Geburtstag hat. Ja, ab dann fällt der Kündigungsschutz weg. Aber sonst..... ich würde bei der AK nachfragen, die sind immer total nett und geben einem bestens Auskunft.
    Aber vielleicht hat ja schon jemand hier im Forum Erfahrung damit. Mädels? ;)
  • Ich bin selber Karenzvertretung u jetzt selber Karenz :) meine Vorgängerin ist 30 Monate genau wie meine Freundin. Von den beiden weiß ich, dass der Arbeitgeber einen nach 2Jahren nicht mal zurücknehmen müsste! Die eine hat sich mehr oder weniger beim Arbeitgeber die Erlaubnis geholt u es sich schriftlich geben lassen, dass sie zurückgenommen wird. Würd mich einfach bei der AK erkundigen
  • naja bin ich da falsch informiert gibt es nicht einen kündigungsschutz für 2 jahre und dann noch ein halbes jahr ...
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 19. 07. 2013, 17:05
    Also dieser Kündigungsschutz geht eben offiziell nur bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, das heißt am 2. Geburtstag musst du arbeiten kommen ...
    Man kann sich aber mit dem dienstgeber alles mögliche ausmachen (kürzer aber auch länger - unbezahlter Urlaub), da gibts bei der ak sicher musterschreiben!
    Nur Vorsicht, wenn du mehr als 2 Jahre daheim bist ohne nebenbei arbeiten zu gehen und erneut schwanger wirst dann steht die kein wochengeld zu wenn du kein kbg mehr erhältst
  • tramontotramonto

    2,318

    bearbeitet 19. 07. 2013, 17:19
    ok muss ich mal auf der hp schaun ... die von der personalabteilung hat noch kein mail retouniert, meinte, sie schickt mir die abmachung mit der firma wenn ich ihr mitgeteilt habe, wie lange ich in karenz gehen möchte, ist aber bisher noch nix retour gekommen, das hat mich nervös gemacht aber es ist ja urlaubszeit, mal schaun ...
  • ok super dankeschöööön
  • sorge umsonst hab schon die karenzurlaubsvereinbarung per post bekommen gg, danke trotzdem
  • claudsch1980 schrieb: »
    Nur Vorsicht, wenn du mehr als 2 Jahre daheim bist ohne nebenbei arbeiten zu gehen und erneut schwanger wirst dann steht die kein wochengeld zu wenn du kein kbg mehr erhältst
    Weißt du vielleicht wie lange ich arbeiten sollte, damit ich wieder wochengeld bekomme? Ich bin jetzt fast 2,5 Jahre zu hause, sollte in 2 Monaten wieder arbeiten gehen - aber jetzt bin ich wieder schwanger.


  • ich hab jetzt aber das hier gefunden :-?

    ........

    Also 2010 wars noch so, dass man wenn man während dem KBG-Bezug wieder in Mutterschutz gegangen ist, 180% von der niedrigsten Variante bekommen hat, egal welche Variante man wirklich bezogen hat. Dh. 180% von den ca 436 Euro.

    Bei meiner GKK (NÖGKK) hat mir der nette Herr grad gesagt, dass nichts geändert wurde. Wichtig ist nur, dass man vor der ersten Karenz selbst versichert war und Anspruch auf Wochengeld hatte. Dann bekommt mans auch beim Wechsel in die nächste Karenz. War man vor der ersten Karenz nicht selbst versichert, gibts kein Wochengeld bei einem weiteren Mutterschutz. Dann gibts KBG so lang es einem zusteht (max. bis zur Geburt des nächsten Kindes) und ab der Geburt dann gleich KBG fürs Baby.

    Wer gearbeitet hat, dann in Mutterschutz und Karenz ging und jetzt von einer Karenz (mit aufrechtem KBG-Bezug) direkt in den Mutterschutz geht, bekommt wieder Wochengeld.

    Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld bekommen grundsätzlich dann Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon bei der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld beziehen.

    Tritt man aus dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld aus einer Pauschalvariante in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der rund 436 Euro monatlich (= Auszahlungsvariante 30+6 Monate beim Kinderbetreuungsgeld) berechnet.

  • @saxano geht sich das mit dem neuen Mutterschutz und ende kbg aus? Dann is es kein Problem mit neuem wochengeld Anspruch ...
    Ansonsten musst du arbeiten gehn, oder Freistellung, oder urlaub/krankenstand
  • Also zustimmen muss der Arbeitgeber nicht, gesetzlich sind es 2 Jahre. Eine Verlängerung ist dein eigenes Risiko, zwecks Kündigungsschutz und wegfallendem Wochengeld im Falle einer erneuten Schwangerschaft ohne Beschäftigung zuvor. Zumindest geringfügig würde ich schauen, das käme auch der Pension zugute, dann kannst du dich selbst versichern.
  • @claudsch1980 OK, danke, ich hab es vorher falsch verstanden ;-)
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