Kennt sich wer aus: würde gerne die Variante 30+6 nehmen, aber mein dienstgeber genehmigt mir das nicht...
Laut Arbeiterkammer geht das auch. Jetzt muss ich 20+4 nehmen. Da wir in NÖ wohnem kann mein Sohn aber frühestens mit 2,5 Jahren in den Kiga gehen.
Mein Dienstgeber hat gemeint ich kann längstens bis zum 2.Geburtstag zu hause bleiben aber das sind dann 24 Monate. Da bekomme ich dann aber 4 Monate kein Geld oder?
Kenn mich mittlerweile gar nicht mehr aus
Kommentare
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Du wärst dann 2 Jahre daheim, bekämst aber 30 Monate Geld.
Für dein Kind gäbs Krabbelgruppen oder Tagesmütter
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Habe mich schon erkundigt was es für möglichkeiten gibt. Alles nicht so einfach dachte nur dass ich doch nicht die einzige sein kann die es betrifft
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2. wird das in der Mindestsicherung berücksichtigt, wieviel du für die Kinderbetreuung zahlst.
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und Kündigungsschutz (= arbeitsrechtliche Karenz) hast dann zumindest bis zum 2. Geburtstag.. - und bis dahin bist mal freigestellt (das interessiert den DG!)...... und was dann ist, wird sich ergeben....
(vielen geht es leider so....)
wenn du die 20 Monate KBG-Variante nimmst, hast DU persönlich das Problem, wie du die 4 Monate (bis zum Ende der arbeitsrechtlichen Karenz) krankenversichert bist (oder auch länger - man hat ja dann keine Versicherung mehr durch das Kinderbetreuungsgeld), wenn du keinen Partner hast, wo du dich mitversichern kannst.....
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20+4 bedeutet:
ich habe 8 wochen mutterschutz, dann geburt, dann nochmal 8 wochen beschäftigungsverbot. das kind ist dann 2 monate alt. dann starten die 20 monate. soll heißen, ich bekomme kbg bis das kind 22 monate alt ist. und dann kann ich theoretisch, wenn der ag einverstanden ist, noch zwei monate, bis zum zweiten geburtstag daheim bleiben, muss mich aber in den zwei monaten bei meinem mann mitversichern.
wenn ich 30 + 6 gehe, läuft es prinzipiell genauso, nur dass ich nach begin des arbeitens (zum zweiten gebrurtstag) noch kbg bekomme und mit dem zuverdienst aufpassen muss. wenn ich länger als bis zum zweiten geburtstag daheim bleibe, verliere ich den kündigungsschutz und muss schauen, was passiert. gleichzeitig muss der ag das genehmigen und das kann er, muss er aber nicht.
hab ich das jetzt richtig verstanden?
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Aber sonst passts!
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die 20 (oder die 30) Monate laufen ab Geburt, man bekommt dann KBG ODER Wochengeld ab der Geburt und nach der Schutzfrist KBG;
solange man KBG bezieht ist Frau und Kind krankenversichert;
arbeitsrechtliche Karenz geht bis zum 2. Geburtstag des Kindes, dh Freistellung von der Arbeit und Kündigungschutz und "KEIN Einverstandensein und noch zwei Monate verlängern bis zum 2. Geburtstag". - gesetzlich bis einem Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes, dh ob es dem DG persönlich passt oder nicht, ist egal, wenn du bis zum 2. Geburtstag freigestellt werden willst, dann muss er dir das geben (= arbeitsrechtliche Karenz).
eine Freistellung nach dem 2.Geburtstag ist Vereinbarungssache - und da kann er "NEIN" sagen. und Kündigungsschutz gibt es auch NICHT automatisch...
wenn du die 20er Variante nimmst, bekommst nach 20 Monaten (nach Geburt) kein Geld mehr und hat keine Versicherung - also mußt schauen, wie du zu einer Versicherung kommst (Mitversicherung bei Partner, Selbstversicherung bei GKK (teuer!)).
bei 30er Variante - bist ja weiterhin versichert... solange du KBG bekommst...
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Danke jedenfalls für eure hilfe!
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@dani1203 du kannst dich beim partner mitversichern lassen auch ohne verheiratet zu sein. Voraussetzung sind gemeinsames kind und 6 monate gemeinsamer wohnsitz. Kostet nichts.
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Eine Errungenschaft der letzten Jahrzehnte - damit die neue Mama Ruhe hat und finanziell nicht ganz leer dasteht
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Du musst bei der gkk nur eine arztbestätigung über den geburtstermin abgeben, am besten in den ersten tagen des Mutterschutzes, da hat man Zeit ;-)
man bekommt dann innerhalb von ein paar tagen eine bestätigung über die tagsatz höhe, Die Auszahlung erfolgt 28 Tage nach Mutterschutz