Karenzmodelle

Nici2Nici2

1,583

bearbeitet 29. 07. 2013, 00:40 in Karenz & Rechtliches
Kennt sich wer aus: würde gerne die Variante 30+6 nehmen, aber mein dienstgeber genehmigt mir das nicht...

Laut Arbeiterkammer geht das auch. Jetzt muss ich 20+4 nehmen. Da wir in NÖ wohnem kann mein Sohn aber frühestens mit 2,5 Jahren in den Kiga gehen.

Mein Dienstgeber hat gemeint ich kann längstens bis zum 2.Geburtstag zu hause bleiben aber das sind dann 24 Monate. Da bekomme ich dann aber 4 Monate kein Geld oder?

Kenn mich mittlerweile gar nicht mehr aus :(
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Kommentare

  • alsooo beim AG kannst wirklich nur 2 Jahre in Karenz gehen! Aaaber Karenzmodell bei der GKK kannst td knapp 3 Jahre nehmen! Du musst dann nur aufpassen, dass du nicht über die zuverdienst Grenze kommst (als Lehrling aber unwahrscheinlich)
    Du wärst dann 2 Jahre daheim, bekämst aber 30 Monate Geld.
    Für dein Kind gäbs Krabbelgruppen oder Tagesmütter :)
  • wenn du aus nö bist, vl gibts in deiner nähe ein volkshilfe kinderhaus? die nehmens ab 1 jahr :)
  • Du kannst schon die 30 monate gehen, aber dein AG hat dann das Recht dich zu kündigen. Du hast nur bis zum 2. Geburtstag kündigungsschutz. ich würd nochmal mit ihm reden warum er das nicht genehmigt.
  • Dein AG hat mit dem karenzmodell nichts zu tun! Du kannst 24 monate in karenz sein und trotzdem 30+6 monate geld bekommen, wenn du auf die zuverdienstgrenze achtest.
  • Aber ich würde ja dann nicht arbeiten gehen bis zum 30 monat weil ich niemanden für mein kind habe. Tagesmutter ist für die stundenanzahl unleistbar. Da würde ich fast so viel zahlen wie ich gehalt bekommen würde.

    Habe mich schon erkundigt was es für möglichkeiten gibt. Alles nicht so einfach dachte nur dass ich doch nicht die einzige sein kann die es betrifft
  • du machst dann a lehre oda wie? da gibts sicher a förderung!
  • @nici2 hast du deinen AG nach seinen gründen gefragt warum er nicht möchte dass du 2,5 Jahre daheim bleibst? Vielleicht kann man das bei nem Gespräch klären ...
  • Lehre mache ich keine. Ich habe schon versucht dem Arbeitgeber zu erklären dass ich länger zu hause bleiben muss aber da sie es vom gesetz her nicht genehmigen müssen ist ihnen das egal. Hatte von anfang an probleme mit der firma
  • also 1. wird das was die Tagesmutter kostet deinem Gehalt angepasst.
    2. wird das in der Mindestsicherung berücksichtigt, wieviel du für die Kinderbetreuung zahlst.

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 29. 07. 2013, 13:45
    @Nici2 nimm die 30 Monate Kinderbetreuungsgeld-Variante, wenn du das möchtest (der DG kann dir nicht vorschreiben, welche Variante du nimmst.. - es ist ihm auch quasi egal, wie lange du KBG erhältst) - hat nix mit der arbeitsrechtlichen Karenz zu tun...

    und Kündigungsschutz (= arbeitsrechtliche Karenz) hast dann zumindest bis zum 2. Geburtstag.. - und bis dahin bist mal freigestellt (das interessiert den DG!)...... und was dann ist, wird sich ergeben....
    (vielen geht es leider so....)

    wenn du die 20 Monate KBG-Variante nimmst, hast DU persönlich das Problem, wie du die 4 Monate (bis zum Ende der arbeitsrechtlichen Karenz) krankenversichert bist (oder auch länger - man hat ja dann keine Versicherung mehr durch das Kinderbetreuungsgeld), wenn du keinen Partner hast, wo du dich mitversichern kannst.....
  • Ich nehme die 30 monate weil ich keine versicherung habe und das meine letze geburt ist ;) und arbeitgeber wechsel is auch geplant .65 km am tag für 7 stunden .....100€ geht an die monatskarte....also suche ich mir hier im ort was ;)
  • Das Leben ist oft komplizierter, als es sein dürfte.......
    xxxisabellaxxx
  • jetzt hab ichs glaub ich endlich geschnallt:
    20+4 bedeutet:

    ich habe 8 wochen mutterschutz, dann geburt, dann nochmal 8 wochen beschäftigungsverbot. das kind ist dann 2 monate alt. dann starten die 20 monate. soll heißen, ich bekomme kbg bis das kind 22 monate alt ist. und dann kann ich theoretisch, wenn der ag einverstanden ist, noch zwei monate, bis zum zweiten geburtstag daheim bleiben, muss mich aber in den zwei monaten bei meinem mann mitversichern.

    wenn ich 30 + 6 gehe, läuft es prinzipiell genauso, nur dass ich nach begin des arbeitens (zum zweiten gebrurtstag) noch kbg bekomme und mit dem zuverdienst aufpassen muss. wenn ich länger als bis zum zweiten geburtstag daheim bleibe, verliere ich den kündigungsschutz und muss schauen, was passiert. gleichzeitig muss der ag das genehmigen und das kann er, muss er aber nicht.

    hab ich das jetzt richtig verstanden?

  • du hast es erfasst :-bd
  • @angel nein, vorsicht! Wenn du 20+4 nimmst gibts bis zum 20. lebensmonat geld (außer dein partner geht auch in karenz, dafür gibts die zusätzlichen 4 monate) Also 4 monate hast du dann kein einkommen, wenn du 2 jahre in karenz bist.
  • Leider nicht so ganz @angel die 20 Monate laufen ab Geburt, da zählt das lebensmonat :-)
    Aber sonst passts!
  • oke das hab ich auch ned gwusst xD schließlich bekommt man karenzgeld ja erst nachm Mutterschutz? :-/
  • Ja aber nicht jeder hat Anspruch auf WochenGeld, wenn man den nicht hat bekommt man das kbg ab geburt
  • und gerechnet wird gleich? is ja a ned fair... macjt ja an unterschied ob ichs gleich bezieh und dann 20 Monate oder erst nachm muschu und dann 18 Monate
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 29. 07. 2013, 16:11
    nein, nicht ganz:

    die 20 (oder die 30) Monate laufen ab Geburt, man bekommt dann KBG ODER Wochengeld ab der Geburt und nach der Schutzfrist KBG;

    solange man KBG bezieht ist Frau und Kind krankenversichert;

    arbeitsrechtliche Karenz geht bis zum 2. Geburtstag des Kindes, dh Freistellung von der Arbeit und Kündigungschutz und "KEIN Einverstandensein und noch zwei Monate verlängern bis zum 2. Geburtstag". - gesetzlich bis einem Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes, dh ob es dem DG persönlich passt oder nicht, ist egal, wenn du bis zum 2. Geburtstag freigestellt werden willst, dann muss er dir das geben (= arbeitsrechtliche Karenz).

    eine Freistellung nach dem 2.Geburtstag ist Vereinbarungssache - und da kann er "NEIN" sagen. und Kündigungsschutz gibt es auch NICHT automatisch...

    wenn du die 20er Variante nimmst, bekommst nach 20 Monaten (nach Geburt) kein Geld mehr und hat keine Versicherung - also mußt schauen, wie du zu einer Versicherung kommst (Mitversicherung bei Partner, Selbstversicherung bei GKK (teuer!)).

    bei 30er Variante - bist ja weiterhin versichert... solange du KBG bekommst...
    angel schrieb: »
    jetzt hab ichs glaub ich endlich geschnallt:
    20+4 bedeutet:

    ich habe 8 wochen mutterschutz, dann geburt, dann nochmal 8 wochen beschäftigungsverbot. das kind ist dann 2 monate alt. dann starten die 20 monate. soll heißen, ich bekomme kbg bis das kind 22 monate alt ist. und dann kann ich theoretisch, wenn der ag einverstanden ist, noch zwei monate, bis zum zweiten geburtstag daheim bleiben, muss mich aber in den zwei monaten bei meinem mann mitversichern.

    wenn ich 30 + 6 gehe, läuft es prinzipiell genauso, nur dass ich nach begin des arbeitens (zum zweiten gebrurtstag) noch kbg bekomme und mit dem zuverdienst aufpassen muss. wenn ich länger als bis zum zweiten geburtstag daheim bleibe, verliere ich den kündigungsschutz und muss schauen, was passiert. gleichzeitig muss der ag das genehmigen und das kann er, muss er aber nicht.

    hab ich das jetzt richtig verstanden?

  • @malinarco naja normalerweise erhält man mehr WochenGeld als kbg, und somit ruht das... Auch wenn du während karenz bzw kbg Bezug erneut schwanger wirst und der neue Mutterschutz da reinfällt erhälts du dann auch wochengeld aber kein kbg mehr ...
  • das schon ja aber verwirrend is td weils ja 2 verschiedene Bezüge sind
  • @carry wie is es bei mir bitte?ich bin in frühkarenz .ab wann zählt karenz ??
  • omg! warum bitte einfach, wenns kompliziert auch geht? und da haben die politiker gescchrien, wie sehr sies vereinfacht haben? möchte nicht wissen, wie das vorher war!

    Danke jedenfalls für eure hilfe!
  • @claudsch1980 die frage ging an dich sorry .
  • @georgia meinst du deinen Kündigungsschutz in der karenz? Der wird immer ab Geburt gerechnet, ebenso das kbg ... In frühkarenz erhältst du ja wochengeld, also eigentlich ist das vorzeitiger Mutterschutz (wird nur von vielen falsch benannt)
  • Ja stimmt .also ab geburt auch verrechnet .und warum bekommen wir 8 wochen danach ausbezaht??
  • Kbg ist karenzgeld?? Finazamt kann ich das online machen mit kindergeld ??
  • Kann ich mich denn bei meinem partner mit versichern lassen auch wenn wir nicht verheiratet sind ? Wenn ja kostet das was ? Werde auch 20+4 nehmen, nicht zum alten ag zuruck gehen. Ams wäre ja dann die Option, sollte ich bis. dahin keinen neuen job haben. Gehe ich aber mal nicht von aus. aber man weiß ja nie.Dann wäre ich auch versichert. oder ?
  • @georgia das karenzgeld heißt jetzt kbg, ist aber im prinzip das gleiche. Und die 8 wochen danach bekommst du ab geburt.

    @dani1203 du kannst dich beim partner mitversichern lassen auch ohne verheiratet zu sein. Voraussetzung sind gemeinsames kind und 6 monate gemeinsamer wohnsitz. Kostet nichts.
  • Et is am 14.9 .wann bekomme ich die letze auszahlung?
  • Bei Gkk muss zumindest 10 Monate gemeinsamer Haushalt bei Lebensgemeinschaften vorliegen, kostet nix, weil ja nun ein Kind da ist
    Dani1203 schrieb: »
    Kann ich mich denn bei meinem partner mit versichern lassen auch wenn wir nicht verheiratet sind ? Wenn ja kostet das was ?

  • @ georgia das kommt drauf an, wann dein baby auf die welt kommt. Wenn es am ET kommt, bekommst du bis 9.november wochengeld.
  • georgia schrieb: »
    Ja stimmt .also ab geburt auch verrechnet .und warum bekommen wir 8 wochen danach ausbezaht??

    Eine Errungenschaft der letzten Jahrzehnte - damit die neue Mama Ruhe hat und finanziell nicht ganz leer dasteht
  • Verstehe mädels super also das geld wird weiterhin ausbezahlt bis 9 nov .wird nicht irgendwie abgebrochen oder nicht ausbezahlt.danke is mir klar .und kann das baby bei mir mitversichert sein auch bei nicht mitlebenden im haushalt papa???
  • Ach ich hab statt warum wann gelesen...
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 29. 07. 2013, 20:39
    Bei beiden Mama und Papa, bei dir durch das kbg und auch beim Papa - er muss das halt seiner gkk melden
    georgia schrieb: »
    Verstehe mädels super also das geld wird weiterhin ausbezahlt bis 9 nov .wird nicht irgendwie abgebrochen oder nicht ausbezahlt.danke is mir klar .und kann das baby bei mir mitversichert sein auch bei nicht mitlebenden im haushalt papa???

  • Ok passt darf aber auch nur bei mir sein @carry ???und kindergeld geht es auch online anmelden ??bei gkk einfach geburtsurkunde nachreichen genügt???
  • 20+4 bedeuted du bleibst zuhause bis dein Kind 20 Monate ist! Das heisst du bist eig.nur 18 Monate in Karenz ;-) wegen den 8 Wochen....MuS
  • Falls es noch keiner erwähnt hat :) falls schon sorry :)
  • kann ich mich auch bei meinem partner mitversichern lassen,wenn wir nicht verheiratet sind?
  • Ja kannst du
  • Ich hätte da auch eine Frage dazu, vielleicht weis das ja zufällig wer. Wenn ich das Einkommensabhängige KBG nehme, bekommt man dann 2 Monate Mutterschutzgeld und dann 12 Monate KBG oder zuerst Mutterschutzgeld und dann nur 10 Monate KBG? (Sorry, weis leider grad nicht wie man zum Geld während dem Mutterschutz sagt)
  • @sunnyx du bekommst 8 Wochen wochengeld (oder 12 bei Kaiserschnitt) und danach bei diesem Modell bis zum vollendeten 12. Lebensmonat (der Tag vorm 1. Geburtstag) das kbg
  • @claudsch1980 ich kann mein Baby auch nur bei mir versichern??
  • Passt das hier rein???Hoffe doch!Wann und wie muss das Wochengeld bei der Krankenkasse beantragt werden???Erst ab dem Datum des Beschäftigungsverbotes oder schon davor mit dem geplanten Datum???Mündlich?Schriftlich?
  • @georgia das Baby kann entweder bei dir oder ihm versichert sein, muss man bei der gkk melden
  • @babsi1985 bist du berufstätig? Dann muss dein Arbeitgeber eine entgeltsbestätigung spätestens am letzten Arbeitstag an die gkk schicken.
    Du musst bei der gkk nur eine arztbestätigung über den geburtstermin abgeben, am besten in den ersten tagen des Mutterschutzes, da hat man Zeit ;-)
    man bekommt dann innerhalb von ein paar tagen eine bestätigung über die tagsatz höhe, Die Auszahlung erfolgt 28 Tage nach Mutterschutz
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