Gemeinsame Obsorge - Seid ihr in dieser Situation?

AdminAdmin

5,363

bearbeitet 31. 07. 2013, 15:01 in Karenz & Rechtliches
Hi alle,

Seit 1. Februar 2013 gilt ja in Österreich eine neue Gesetzeslage. Nun können beide Elternteile bei Gericht ein gemeinsames Sorgerecht einklagen. Davor ging das nur, wenn nach einer Scheidung beide Elternteile dafür waren. Bei unehelichen Kindern hatten Väter keine Chance auf ein Sorgerecht, wenn die Mutter es nicht wollte.

Auch vereinfacht wurde die Regelung für ledige Paare die sich einig sind, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht haben möchten. Statt es wie bisher bei Gericht zu beantragen, können sie nun einfach am Standesamt eintragen lassen.

Doch der Ansturm auf Gerichte und Standesämter blieb wider erwarten aus. Dies hat sicher auch damit zu tun, dass die Gesetzeslage es vorsieht, dass auch bei gemeinsamer Obsorge ein Elternteil bestimmt wird, bei dem das Kind primär wohnt. Diese Person darf nach wie vor allein über den Aufenthalt des Kindes entscheiden. D.h. zum Beispiel wenn der Elternteil beschließt mit dem Kind auszuwandern, kann dieser nicht daran gehindert werden. Es wird argumentiert, dass die Freiheit des primären Elternteil nicht eingeschränkt werden dürfte.

Wie seht ihr das Gesetz der gemeinsamen Obsorge?
Habt ihr schon die gemeinsame Obsorge in Anspruch genommen?
Ist es für euch überhaupt ein Thema?


Mehr Information dazu haben wir übrigens auch auf:
http://www.karenz.at/gemeinsame-obsorge.html

Kommentare

  • Heike1989Heike1989

    583

    bearbeitet 31. 07. 2013, 15:10
    Also wir sind nicht verheiratet somit ledig.
    Mir ist es wichtig, dass mein Partner und Vater des Kindes auch das Sorgerecht hat.
    Deswegen werden wir es nach der Geburt eintragen lassen.

    Sie bekommt auch den Familienname des Vaters.
  • Unsere Tochter kam am 19 Mai auf die Welt! Wir wohnen noch nicht zusammen aber ich wollte das Julia gleich den Familiennamen vom Papa hat und wir die gemeinsame Obsorge haben
  • Wir sind auch noch nicht verheiratet. Werden das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen. Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Obsorge kann man schon vor der Geburt beim Standesamt veranlassen. Wir wollen das unbedingt noch vorher erledigen. Was wir haben haben wir ;) Auch wird der kleine den Nachnamen vom Papa sofort bekommen. Eine spätere Namensänderung kostet nur unnötig Zeit und Geld.
  • Ich finde das gut :)
    Wir leben zusammen, sind aber nicht heiratet, haben es deshalb eintragen lassen. Sollte mir was passieren ist mir wichtig dass er sofort das volle Sorgerecht hat ohne dass da irgendwelche zusätzlichen Amtswege nötig sind.
    Auch wenn wir uns trennen sollten, was ich nicht hoffe soll der Papa die selben rechte haben.
  • Grundsätzlich fünf ich das toll dass sich hier mal was tut, mein Mann ist leider ein leidtragender der früheren gesetzlichen Lage ... Er hat ne Tochter mit 16 Jahren und dürfe sie nach Geburt - nach Trennung - nicht mehr sehn weil die Mutter das nicht wollte und die beiden nicht verheiratet waren, aber natürlich zahlen durfte er schon ...
    uns bringt das Gesetz zwar nix mehr aber für die Zukunft sicher gut!
  • Kommt auf die Situation drauf an. Meine Meinung: wenn man zusammen ist ja, wenn getrennt dann nein, weils in den meisten Fällen dann nur Ärger gibt!
  • wir leben auch zusammen und haben bei der geburt die gemeinsame obsorge gleich am standesamt geregelt. namen trägt der kleine allerdings meinen ^^ erst wenn wir heiraten, bekommt er namen seines vaters.
    bei uns war auch der grundgedanke, dass wenn mir etwas passiert, dass er seinen sohn bekommt und nicht jmd anders. ich denke, solange man zusammen ist und sich versteht (manche schaffen das auch getrennt), ist es ok so. sollten wir uns trennen und es gibt probleme, werde ich nicht zögern, das alleinige zu beantragen - das hab ich allerdings von vornherein klargestellt. ich hab das leider schon oft genug gesehen, dass die getrennten sich verstanden und dann gabs auf einmal eine neue partnerin im leben des vaters, wos dann nur mehr stress gab..... da geb ich @Bettina0510 recht :)
  • georgiageorgia

    6,712

    bearbeitet 31. 07. 2013, 20:31
    Gemeinsame obsorge bei den 3 kindern geschieden sind wir seit 2 jahre... aber ich verstehe nicht so ganz das gesetz was darf der vater was nicht? kindern leben bei mir er zahlt kein cent.neues baby unverheiratet bekommt name von papa und gemeinsame obsorge das wird bei standesamt gleich gemacht?
  • Ich finde,die Gesetzes- Novelle sorgt weniger für Veränderung/Verbesserung, als für Verunsicherung.
    Wenn man nach irgendwelchen konkreten aussagen sucht, findet man nur schwammige Sätze.., :-(

    ich gehöre zu denen,die die alleinige Obsorge haben und froh darüber ist.
  • Wir sind auch nicht verheiratet, haben aber zusammen ein Haus gebaut und leben natürlich auch zusammen. Wir haben die gemeinsame Obsorge beantragt. Sollte mit mir etwas sein, dass er sich dann sämtliche Behördengänge erspart etc. Denn das Kind gehört ja auch dann zum Vater wenn wir nicht verheiratet sind. Ich hoffe, dass wir uns nie trennen werden, aber ich würde ihm auch dann nicht sein Kind vorenthalten.Namen hat sie aber meinen, sollten wir mal heiraten, dann werden wir natürlich auch das ändern.
  • Für uns war das von Anfang an sehr wichtig! Haben das ein Monat nach Leas Geburt gerichtlich Regeln lassen damit wenn mir mal was passiert, eh keine Probleme bekommt bzgl. der Obsorge... Und auch so finde ich es für den Papa ja schöner wenn er weiß er hat genau so viel zu sagen wie die Mama...

  • Ich möchte auch die gemeinsame Obsorge und hab meinem Freund schon gesagt das wir das spätestens im November erledigen werden, weil ich auch will, das alles passt falls mir etwas zustösst. Er meinte zwar das es seiner Meinung nach nicht notwendig sei, da wir uns (hoffentlich) eh nicht trennen und mir sowieso nix passieren DARF.
  • für die gemeinsame obsorge muss ma ein eigenes formular ausfüllen?
    Oder ist das nur die frage ob ma den kleinen gemeinsam großziehn?
  • Wenn man nicht verheiratet ist muss man das beim Bezirksgericht mit so einem Formular "beantragen"
  • Ok dann hab ich die alleinige obsorge weil im standesamt habens nur gefragt ob ma in zammen großziehen.
  • mijomijo

    15,670

    bearbeitet 1. 08. 2013, 00:19
    also soweit ich das damals mit meinem anwalt besprochen hab is so: wenn alles geklärt ist und es keine gerichtliche vorgeschichte betreffend sorgerecht gibt, kann man das direkt am standesamt angeben (so wars bei uns). die mutter muss das dann nur unterschreiben, dass der vater auch die obsorge über hat (bzw kriegt man einen brief heim und kann notfalls einspruch erheben).
    wenn schon kinder da sind, ist man besser beraten, zu gericht zu gehen, insbesondere wenn die vaterschaftsfrage noch nicht geklärt ist.
  • Brief hab ich keinen bekommen.
  • Danke @mijo (:
  • wenn du beim standesamt dabei warst, kriegst auch keinen. ich war nicht dabei ;)
  • Wir sind nicht verheiratet und waren bei Gericht daaa wir die gemeinsame Obsorge bekommen, mir war das sehr wichtig weil auch wenn mir was passieren sollte meine Maus bei ihrem Papa bleiben kann...
  • Also wir haben das in Julia's dritter Lebenswoche ALLES am Standesamt gemacht! Da ich ja eines Tages heiraten möchte habe ich mir gewunschen das Julia gleich den Namen meines Freundes ihres Papa's bekommt
  • @daphne
    Hat sie euch da nur gefragt ob ihr das kind gemeinsam großzieht oder habt ihr was extra gemacht?
    Muss man die gemeinsame obsorge haben wenn das kind papas nachnamen hat?
  • @Nana wenn du die gemeinsame Obsorge willst, dann brauchst du eure drei Meldezettel, geburtsurkunde vom kleinen und du und dein Partner müsst beide mit einem Lichtbildausweiss zum Standesamt! Welchen Nachnamen er hat, ist nicht relevant!

    Im Regelfall bekommst du relativ bald nach der Geburt einen Brief, wo drin steht das du die alleinige Obsorge vom Kind hast - wenn du das nicht gemacht hast
  • Ok dann haben wir die gemeinsame

    Danke (:
  • Ich hab keinen brief bekommen, aber einen antrag fur die gemeinsame obsorge haben wir auch nicht gestellt. Was bedeutet das jetzt?
  • Wir haben auch gleich gemeinsame obsorge beantragt, jun. trägt auch den Namen vom Papa, ich finds gut so ;), mein Freund soll und will natürlich auch offiziell verantwortung tragen, wir werden allerdings nächstes jahr sowieso heiraten, :D
  • Wir heiraten auch nächsted jahr deswegen alles gemeinsam name von papa :)
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