Hi alle,
Seit 1. Februar 2013 gilt ja in Österreich eine neue Gesetzeslage. Nun können beide Elternteile bei Gericht ein gemeinsames Sorgerecht einklagen. Davor ging das nur, wenn nach einer Scheidung beide Elternteile dafür waren. Bei unehelichen Kindern hatten Väter keine Chance auf ein Sorgerecht, wenn die Mutter es nicht wollte.
Auch vereinfacht wurde die Regelung für ledige Paare die sich einig sind, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht haben möchten. Statt es wie bisher bei Gericht zu beantragen, können sie nun einfach am Standesamt eintragen lassen.
Doch der Ansturm auf Gerichte und Standesämter blieb wider erwarten aus. Dies hat sicher auch damit zu tun, dass die Gesetzeslage es vorsieht, dass auch bei gemeinsamer Obsorge ein Elternteil bestimmt wird, bei dem das Kind primär wohnt. Diese Person darf nach wie vor allein über den Aufenthalt des Kindes entscheiden. D.h. zum Beispiel wenn der Elternteil beschließt mit dem Kind auszuwandern, kann dieser nicht daran gehindert werden. Es wird argumentiert, dass die Freiheit des primären Elternteil nicht eingeschränkt werden dürfte.
Wie seht ihr das Gesetz der gemeinsamen Obsorge?
Habt ihr schon die gemeinsame Obsorge in Anspruch genommen?
Ist es für euch überhaupt ein Thema?
Mehr Information dazu haben wir übrigens auch auf:
http://www.karenz.at/gemeinsame-obsorge.html
Kommentare
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Mir ist es wichtig, dass mein Partner und Vater des Kindes auch das Sorgerecht hat.
Deswegen werden wir es nach der Geburt eintragen lassen.
Sie bekommt auch den Familienname des Vaters.
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Wir leben zusammen, sind aber nicht heiratet, haben es deshalb eintragen lassen. Sollte mir was passieren ist mir wichtig dass er sofort das volle Sorgerecht hat ohne dass da irgendwelche zusätzlichen Amtswege nötig sind.
Auch wenn wir uns trennen sollten, was ich nicht hoffe soll der Papa die selben rechte haben.
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uns bringt das Gesetz zwar nix mehr aber für die Zukunft sicher gut!
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bei uns war auch der grundgedanke, dass wenn mir etwas passiert, dass er seinen sohn bekommt und nicht jmd anders. ich denke, solange man zusammen ist und sich versteht (manche schaffen das auch getrennt), ist es ok so. sollten wir uns trennen und es gibt probleme, werde ich nicht zögern, das alleinige zu beantragen - das hab ich allerdings von vornherein klargestellt. ich hab das leider schon oft genug gesehen, dass die getrennten sich verstanden und dann gabs auf einmal eine neue partnerin im leben des vaters, wos dann nur mehr stress gab..... da geb ich @Bettina0510 recht
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Wenn man nach irgendwelchen konkreten aussagen sucht, findet man nur schwammige Sätze.., :-(
ich gehöre zu denen,die die alleinige Obsorge haben und froh darüber ist.
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Oder ist das nur die frage ob ma den kleinen gemeinsam großziehn?
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wenn schon kinder da sind, ist man besser beraten, zu gericht zu gehen, insbesondere wenn die vaterschaftsfrage noch nicht geklärt ist.
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Hat sie euch da nur gefragt ob ihr das kind gemeinsam großzieht oder habt ihr was extra gemacht?
Muss man die gemeinsame obsorge haben wenn das kind papas nachnamen hat?
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Im Regelfall bekommst du relativ bald nach der Geburt einen Brief, wo drin steht das du die alleinige Obsorge vom Kind hast - wenn du das nicht gemacht hast
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Danke (:
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100002.html
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