Wochengeldberechnung - Fließt Prämie ein?

bearbeitet 8. 08. 2013, 15:28 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr Lieben!

Hab heut den Bescheid über die Höhe meines Wochengeldes erhalten... Irgendwie kommt mir das nicht ganz korrekt vor. Wie ist das mit Prämien? Fließen diese in die Berechnung ein? Hab im Juli eine einmalige, freiwillige Prämie auf Grund herausragender Leistung erhalten... Die Formel der Berechnung ist doch so, oder: Summe der letzten drei Netto Gehälter vor Antritt des Muschutz + 17 Prozent Sonderzahlungen (U und Weihnachtsgeld) / die Anzahl der Tage der drei Monate (92) Vielleicht kennt sich hier jemand aus. LG

Kommentare

  • Nein Prämien oder Urlaubs/Weihnachtsgeld werden zur Berechnung nicht hinzugezogen!
  • Für Urlaubs und Weihnachtsgeld dient ja die Pauschale von 17 %, das ist mir klar. Aber die Prämie zählt in dem Fall ja nicht zu den Sonderzahlungen, oder?
  • Naja eig schon! Die bekommt man ja nicht immer deswegen wird es als Sonderzahlung gelten..
  • Sie wird nicht mit gerechnet! Hatte im Mai auch eine bonuszahlung und die wurde von der Krankenkasse auch nicht mit berechnet! Sowas zählt nicht! Genauso wie Zulagen oder im Gastgewerbe wird auch der Nettogehalt gerechnet und nicht das Trinkgeld oder so
  • ich Hab auch in einem fürs wochengeld relevanten Monat eine Prämie bekommen, Hat leider bei mir keinerlei Auswirkungen gehabt, da es lt. unserer personalabt. nicht zu den sonderzahlungen zählt...und natürlich auch nicht zum normalen netto...
  • Für das wochengeld wird nur das laufende Entgelt der letzten 3 Monate genommen! Das heißt zb auch regelmäßige Überstunden oder eben regelmäßige Prämien ... Aber nicht einmalige bonuszahlungen und eben keine sonderzahlungen
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