'Vorlage' zwecks Alimente

TabbyMewTabbyMew

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bearbeitet 16. 08. 2013, 16:00 in Karenz & Rechtliches
Da die Dame von der GIS jetzt nur mehr etwas wegen den Alimenten braucht habe ich nachgefragt, ob eine schriftliche Vereinbarung von beiden unterschrieben reicht. Hat sie mit Ja beantwortet und da wir die Alimente ja mittlerweile anhand seines Einkommens was auf dem Lohnzettel steht selbst errechnet haben, möchte ich einen Vertrag aufsetzen. Allerdings keine Ahnung wie sowas ausschauen soll.
Habt ihr Tipps für so ein wichtiges Dokument?

Kommentare

  • also wir haben beim Jugendamt eine Niederschrift machen lassen, wo alles genau drinnen steht. würd ich dir auch raten, ist kostenlos, u wenn dein Ex mal deppart werden sollte, hast das schwarz auf weiß. weil das ist amtlich. was selbst geschriebenes zählt vielleicht für die GIS, aber wenns mit deinem Ex ums Geld geht, zählt das, soweit ich weiß nicht u das vom JA schon.
    Bei uns steht da zb:

    Herr.... verpflichtet sich als Vater für mj. (Kindsname), geboren am ... einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von Euro ..... ab (Geb.Datum vom Kind) in Worten: (Betrag ausgeschrieben)
    bis auf weiteres längstens jedoch Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes bei sonstiger Zwangsfolge, und zwar die bereits fälligen Unterhaltsbeiträge binnen 14 Tagen, die weiterhin fällig werdenden jeweils am Ersten eines jeden MOnats im Vorhinein zu bezahlen. Auf Grund dieser Vereinbarung kann gemäß § 210 Abs. 2 ABGB gerichtlich Exekution geführt werden.
    Gemäß § 190 Abs. 3 ABGB in Verbindung mit § 210 Abs. 2 ABGB ist diese Vereinbarng nur für die unterhaltspflichtige Person verbindlich.

    Das is nämlich der Vorteil, wennst es übers JA machst, dass wenn er net zahlt, kannst es beim Gericht exekutieren. Ob das auch geht, wenn ihr nur so eine Vereinbarung habt, wird sicher schwierig werden. Is halt auch eine Absicherung für dich. U immerhin gilt das bis zum 18. LJ (in etwa)
  • ja ich brauchs jz eh nur mal für die vom GIS. muss es am montag hinschicken, sonst verfällt mein antrag :(
    aber danke :)
  • Ein TIP: Vielleicht hast du auch Anspruch auf die Befreiung der Rezeptgebühr! Da musst du dann auch keinen Selbstbehalt im Spital zahlen, zb. und Med. kosten auch nichts.
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