Hallo ihr Lieben!
Ich bin total verzweifelt, da ich zuhause bei meiner "Schwiegermutter" die Geburturkunde meines Sohnes gefunden habe. Ich habe sie gefragt woher sie das hat. Sie hat mir gesagt ihre freundin welche beim standesamt arbeitet ihr das gebracht hat. Super!!! Meine daten hat sie einfach so geholt ohne mich zu fragen!!! ich habe eine beschwerde mail an das standesamt geschrieben warum ihhe mitarbeiter einfach so die geburtsurkunde meines sohnes verteilen.
Es kam folgende antwort von standesamt mitarbeiterin:
gemäß § 37 Personenstandsgesetz steht sowohl den Vorfahren, als auch den Nachkommen einer Person, auf die sich die Eintragung bezieht, Einsicht - bzw. Ausstellung von Urkunden zu. Somit ist es vom Gesetz erlaubt, auch der Großmutter als direkter Vorfahrin eine Geburtsurkunde des Enkelkindes auszustellen. Diese Urkunde ist daher auch rechtsgültig.
Das kann doch nicht sein!!!!!! Ich bin nicht verheiratet!!! Ich bin der gesetzliche vertreter des kindes!!! Das kind lebt bei mir!!! Warum sollte die schwiegermutter auf die dokumente meines sohnes das recht haben???!! Auserdem würde sie die urkunde so beim standesamt nie bekommen sondern nur weil sie beziehung hat.
Ich ärgere mich jz sehr über das standesamt bzw. Die email was soll ich tun??? Sie hat kein recht auf meine dokumente!!!!! Ich glaube diese frau von standesamt die mir die email geschrieben hat dass sie auch dahinten steckt... Weil sie die urkunde unterschrieben hat...
Was kanb ich jz tun? Ich will dass mit dem standesamt klären dass sie meine urkunden nicht verteilen können!!!
Bitte um schnelle hilfe
Kommentare
11,145
1,615
Das steht tatsächlich in § 37 PersStG
7. Abschnitt
Übermittlung von Daten aus den Personenstandsbüchern
Einsicht und Ausstellung von Urkunden
§ 37. (1) Das Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher und die zu diesen gehörigen Sammelakten sowie auf Ausstellung von Personenstandsurkunden und Abschriften steht nur zu
1.
Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird;
2.
Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht;
3.
Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.
(2) Die sich aus Abs. 1 Z 1 und 2 ergebenden Rechte sind im Fall des § 88 Außerstreitgesetz, BGBl. I Nr. 111/2003, oder einer sonstigen Inkognitoadoption auf die Wahleltern und das Wahlkind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, beschränkt. Diese Beschränkung ist in der Eintragung im Geburtenbuch und im Ehebuch zu vermerken.
(3) Kann ein rechtliches Interesse (Abs. 1 Z 2) nur hinsichtlich bestimmter Daten glaubhaft gemacht werden, dürfen nur diese Daten übermittelt werden.
(4) Die Personenstandsbehörde hat auf Antrag wöchentliche Verzeichnisse der beurkundeten Personenstandsfälle zu übermitteln. Geburten dürfen in die Verzeichnisse nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Kindes, Eheschließungen mit der beider Ehegatten, Begründungen von eingetragenen Partnerschaften mit der beider eingetragener Partner aufgenommen werden. Die Angaben in den Verzeichnissen sind auf den Tag und den Ort des Ereignisses sowie auf den Familien- oder Nachnamen, die Vornamen und die Wohngemeinde zu beschränken.
Ich würds der Aufsichtsbehörde der Gemeinde melden, das ist die Landesregierung bzw,. vielleicht hat die Datenschutzkommission da auch was zu tun!
Eigentlich eine riesen Frechheit!
wennst weiter Hilfe brauchst melde dich!
anbei der Link zum Gesetz: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005556&FassungVom=2013-08-27
140
2,405
10,139
Ich weiß allerdings nicht ob du da Erfolg haben wirst, denn wie ist das zb bei Ahnenforschung, da kriegt man dich Auskunft über diese Sachen wenn man Verwandtschaft nachweisen kann oder??
140
ist das nicht blöd dass ich dem bürgermeister eine email schicke? Ich dacht mir ich schicke es der zentrale.
140
1,559
1,559
Ich würds der Aufsichtsbehörde der Gemeinde melden, das ist die Landesregierung bzw,. vielleicht hat die Datenschutzkommission da auch was zu tun!
Wünschen dir viel Erfolg
140
Ist das die aufsichtsbehörde?
140
Habe mich bei meiner rechtschutz versicherung informiert und habe folgende antwort bekommen:
Es ist tatsächlich so, dass nach dem Personenstandsgesetz auch die Großmutter ein Auskunfts- und Ausstellungsrecht hat. Der erwähnte § 37 sieht dieses Recht für alle Personen vor, deren Personenstand durch die Eintragung (hier im Geburtenbuch) berührt wird. Gemäß § 15 PStV (Verordnung zum Personenstandsgesetz) zählen dazu jedenfalls der Ehegatte, der eingetragene Partner, die Vorfahren und die Nachkommen der Person, auf die sich die Eintragung bezieht dazu. Diese haben daher ein Ausstellungsrecht.
Somit ist es rechtlich erlaubt und kein Fehlverhaltens seitens der Behörde wenn sie der Großmutter eine Geburtsurkunde ausstellt, vielmehr ist die Behörde dazu verpflichtet, wenn die Gro
ßmutter dies beantragt.
Das gibts ja nicht!!!! So blöde gesetze!!! Wozu braucht die blöde kuh dokumentw von meinem kind??!! Ich bin wirklich sprachlos dass die urkunden an vorfahren verteilt werden ....Beitrag bearbeiten/löschen
11,145
977
Ich finde das so schlimm, mir fehlen die Worte!
Aber was sagt dein Partner wirklich dazu?
Hält er zu ihr oder zu dir?
7,306
140
man braucht ja die geburtsurkunde nur wenn man einen pass oder visum macht usw. und das mache ich ja meinem kind da ich der gesetzliche vertreter bin und nicht diese blöde kuh!!!!! Tut mir leid für den ausdruck aber ich habe kein gutes verhältnis zu ihr!!! Sie ist sehr krank im kopf ... sie hat bei ihr ein kinderzimmer eingerichtet und wo mein sohn da war vor 2 monaten wollte die dumme kuh dass ich mein kind bei ihr lasse da ich ruhe brauche und sie hat verlangt dass ich arbeiten gehen soll und sie würde sich um ihn kümmern.... aber ich hab ihr das klar gemacht wenn sie so weiter macht wird sie das kind nie wieder sehen und ich habe zu entscheiden wann ich arbeiten gehe... ich bin so froh dass meine wohnung weit weg von ihr ist sonst würde sie hier jeden tag antanzen... am anfang war sie auch sauer dass mein freund bei mir eingezogen ist sie meinte wir können ja auch bei ihr leben....... einmal habe ich mit meinem freund gestritten und diese kuh mischt sich ein und sagt ja am besten ihr trennt euch und dann sagt sie zu ihrem sohn "mein sohn das gericht wird eh entscheiden dass du auch das kind bekommst..
seit ich ihr eine lektion erteilt habe ist sir anders sie darf mit mir nicht mehr so reden und fragt mich immer bevor sie was macht ... aber trotzdem hassse ich sie!!!!! Ich gehe zu ihr nur wegen meinem freund weil er dann traurig ist und mich immer fragt magst du meine mutter nicht? Das verletzt ihn sehr.....
deshalb braucht sie die dokumente von meinem kind nicht!!!!! ich versteh auch den grund nicht wozu die vorfahren das benötigen!!!!! Was wenn sie damit etwas machen kann?? zb falls ich mich irgend wann trenne und sie macht damit was?!! Das ihr sohn das kind bekommt oder sie macht ihm einen reisepass? Hmm was können die vorfahren mit so einer urkunde machen ???!!!