Geburtsurkunde Standesamt Datenschutz

WienWien

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bearbeitet 27. 08. 2013, 20:22 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr Lieben!
Ich bin total verzweifelt, da ich zuhause bei meiner "Schwiegermutter" die Geburturkunde meines Sohnes gefunden habe. Ich habe sie gefragt woher sie das hat. Sie hat mir gesagt ihre freundin welche beim standesamt arbeitet ihr das gebracht hat. Super!!! Meine daten hat sie einfach so geholt ohne mich zu fragen!!! ich habe eine beschwerde mail an das standesamt geschrieben warum ihhe mitarbeiter einfach so die geburtsurkunde meines sohnes verteilen.
Es kam folgende antwort von standesamt mitarbeiterin:
gemäß § 37 Personenstandsgesetz steht sowohl den Vorfahren, als auch den Nachkommen einer Person, auf die sich die Eintragung bezieht, Einsicht - bzw. Ausstellung von Urkunden zu. Somit ist es vom Gesetz erlaubt, auch der Großmutter als direkter Vorfahrin eine Geburtsurkunde des Enkelkindes auszustellen. Diese Urkunde ist daher auch rechtsgültig.

Das kann doch nicht sein!!!!!! Ich bin nicht verheiratet!!! Ich bin der gesetzliche vertreter des kindes!!! Das kind lebt bei mir!!! Warum sollte die schwiegermutter auf die dokumente meines sohnes das recht haben???!! Auserdem würde sie die urkunde so beim standesamt nie bekommen sondern nur weil sie beziehung hat.

Ich ärgere mich jz sehr über das standesamt bzw. Die email was soll ich tun??? Sie hat kein recht auf meine dokumente!!!!! Ich glaube diese frau von standesamt die mir die email geschrieben hat dass sie auch dahinten steckt... Weil sie die urkunde unterschrieben hat...

Was kanb ich jz tun? Ich will dass mit dem standesamt klären dass sie meine urkunden nicht verteilen können!!!

Bitte um schnelle hilfe

Kommentare

  • Ich würde mal zum Standesamt persönlich hingehen und das Gespräch suchen. Wenn das nicht funktioniert würde ich mich mal beim Anwalt schlau machen. Ich wünsche dir alles gute und das sich dieses Problem schnell klärt.
  • Völliger Blödsinn!
    Das steht tatsächlich in § 37 PersStG

    7. Abschnitt

    Übermittlung von Daten aus den Personenstandsbüchern

    Einsicht und Ausstellung von Urkunden

    § 37. (1) Das Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher und die zu diesen gehörigen Sammelakten sowie auf Ausstellung von Personenstandsurkunden und Abschriften steht nur zu


    1.


    Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird;

    2.


    Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht;

    3.


    Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.

    (2) Die sich aus Abs. 1 Z 1 und 2 ergebenden Rechte sind im Fall des § 88 Außerstreitgesetz, BGBl. I Nr. 111/2003, oder einer sonstigen Inkognitoadoption auf die Wahleltern und das Wahlkind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, beschränkt. Diese Beschränkung ist in der Eintragung im Geburtenbuch und im Ehebuch zu vermerken.

    (3) Kann ein rechtliches Interesse (Abs. 1 Z 2) nur hinsichtlich bestimmter Daten glaubhaft gemacht werden, dürfen nur diese Daten übermittelt werden.

    (4) Die Personenstandsbehörde hat auf Antrag wöchentliche Verzeichnisse der beurkundeten Personenstandsfälle zu übermitteln. Geburten dürfen in die Verzeichnisse nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Kindes, Eheschließungen mit der beider Ehegatten, Begründungen von eingetragenen Partnerschaften mit der beider eingetragener Partner aufgenommen werden. Die Angaben in den Verzeichnissen sind auf den Tag und den Ort des Ereignisses sowie auf den Familien- oder Nachnamen, die Vornamen und die Wohngemeinde zu beschränken.

    Ich würds der Aufsichtsbehörde der Gemeinde melden, das ist die Landesregierung bzw,. vielleicht hat die Datenschutzkommission da auch was zu tun!

    Eigentlich eine riesen Frechheit!
    wennst weiter Hilfe brauchst melde dich!
    anbei der Link zum Gesetz: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005556&FassungVom=2013-08-27
  • Hey euch allen vielen dank für die rasche hilfe. gibt es für das standesamt keine zentrale? Ich wollt mich dort beschweren, da mir die zwei mitarbeiterinnen sehr auf die nerven gehen ... haben ihr einfach so die urkunde gegeben und jetzt wollen die mich noch mit dieser email überzeugen dass das erlaubt ist. pffff
  • i würd mi direkt an den Bürgermeister wenden u sonst mit Anwalt drohen u das du an die Öffentlichkeit gehst... u dann siehst eh, wie sie reagieren u sonst würd ich mir wirklich einen Anwalt nehmen!
  • Nein eine zentrale gibt es nicht, is Gemeinde Sache ... Bürgermeister is ein guter rat!
    Ich weiß allerdings nicht ob du da Erfolg haben wirst, denn wie ist das zb bei Ahnenforschung, da kriegt man dich Auskunft über diese Sachen wenn man Verwandtschaft nachweisen kann oder??
  • Ist nicht das standesamt in der dresdnerstr die zentrale? http://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=stelle&Type=K&HLayout=personen&stellecd=2001010316005443

    ist das nicht blöd dass ich dem bürgermeister eine email schicke? Ich dacht mir ich schicke es der zentrale.
  • Js aber wenn man die verwandtschaft nachweist bekommt man doch nicht die urkunden und dokumente des kindes sondern nur auskunft zb wo das kind wohnt telefonnr oder???
  • Ich würd dem Bürgermeister keine Mail schicken sondern gleich hingehen. Denk das ein persönliches Gespräch mehr bewirkt. Was sagt eigentlich dein Partner dazu?
  • MamaBixMamaBix

    1,559

    bearbeitet 28. 08. 2013, 14:22
    Leira hat dir die Antwort eh schon gegeben. Vielleicht hast dus ja überlesen.

    Ich würds der Aufsichtsbehörde der Gemeinde melden, das ist die Landesregierung bzw,. vielleicht hat die Datenschutzkommission da auch was zu tun!

    Wünschen dir viel Erfolg
  • Hey leute ich bin sehr verärgert!!! 
    Habe mich bei meiner rechtschutz versicherung informiert und habe folgende antwort bekommen:

    Es ist tatsächlich so, dass nach dem Personenstandsgesetz auch die Großmutter ein Auskunfts- und Ausstellungsrecht hat. Der erwähnte § 37 sieht dieses Recht für alle Personen vor, deren Personenstand durch die Eintragung (hier im Geburtenbuch) berührt wird. Gemäß § 15 PStV (Verordnung zum Personenstandsgesetz) zählen dazu jedenfalls der Ehegatte, der eingetragene Partner, die Vorfahren und die Nachkommen der Person, auf die sich die Eintragung bezieht dazu. Diese haben daher ein Ausstellungsrecht.

    Somit ist es rechtlich erlaubt und kein Fehlverhaltens seitens der Behörde wenn sie der Großmutter eine Geburtsurkunde ausstellt, vielmehr ist die Behörde dazu verpflichtet, wenn die Gro
    ßmutter dies beantragt.

    Das gibts ja nicht!!!! So blöde gesetze!!! Wozu braucht die blöde kuh dokumentw von meinem kind??!! Ich bin wirklich sprachlos dass die urkunden an vorfahren verteilt werden ....Beitrag bearbeiten/löschen
  • Tut mir leid wenn ich jetzt persönlich werde oder so aber warum besprichst du das nicht einfach mit deinem Partner oder gleich mit ihr selber?
  • Also ich verstehe deinen Ärger voll!
    Ich finde das so schlimm, mir fehlen die Worte!
    Aber was sagt dein Partner wirklich dazu?
    Hält er zu ihr oder zu dir?
  • naja ich verstehs schon das man sich da erkundigt und dahinter is! Was will sie bitte damit??? aber jz wo du weißt das es rechtens ist, such das Gespräch!!! Das kanns ned sein!
  • Naja er behauptet sie hat von ihrer freundin seine urkunde verlangt und nicht vor ihrem enkelsohn... er meint die freundin hat seine mutter falsch verstanden. aber trotzdem regt mich das auf dass die dokumente meines kindes eunfach so bekommt und jetzt wo ich noch weiß dass das erlaubt ist bin ich sehr wütend :@ ich verstehe einfach den grund nicht wozu die vorfahren sowas brauchen? Das würde mich interessieren....
    man braucht ja die geburtsurkunde nur wenn man einen pass oder visum macht usw. und das mache ich ja meinem kind da ich der gesetzliche vertreter bin und nicht diese blöde kuh!!!!! Tut mir leid für den ausdruck aber ich habe kein gutes verhältnis zu ihr!!! Sie ist sehr krank im kopf ... sie hat bei ihr ein kinderzimmer eingerichtet und wo mein sohn da war vor 2 monaten wollte die dumme kuh dass ich mein kind bei ihr lasse da ich ruhe brauche und sie hat verlangt dass ich arbeiten gehen soll und sie würde sich um ihn kümmern.... aber ich hab ihr das klar gemacht wenn sie so weiter macht wird sie das kind nie wieder sehen und ich habe zu entscheiden wann ich arbeiten gehe... ich bin so froh dass meine wohnung weit weg von ihr ist sonst würde sie hier jeden tag antanzen... am anfang war sie auch sauer dass mein freund bei mir eingezogen ist sie meinte wir können ja auch bei ihr leben....... einmal habe ich mit meinem freund gestritten und diese kuh mischt sich ein und sagt ja am besten ihr trennt euch und dann sagt sie zu ihrem sohn "mein sohn das gericht wird eh entscheiden dass du auch das kind bekommst..
    seit ich ihr eine lektion erteilt habe ist sir anders sie darf mit mir nicht mehr so reden und fragt mich immer bevor sie was macht ... aber trotzdem hassse ich sie!!!!! Ich gehe zu ihr nur wegen meinem freund weil er dann traurig ist und mich immer fragt magst du meine mutter nicht? Das verletzt ihn sehr.....

    deshalb braucht sie die dokumente von meinem kind nicht!!!!! ich versteh auch den grund nicht wozu die vorfahren das benötigen!!!!! Was wenn sie damit etwas machen kann?? zb falls ich mich irgend wann trenne und sie macht damit was?!! Das ihr sohn das kind bekommt oder sie macht ihm einen reisepass? Hmm was können die vorfahren mit so einer urkunde machen ???!!!
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