Familienbeihilfe

MarizelaMarizela

229

bearbeitet 29. 08. 2013, 23:23 in Karenz & Rechtliches
Hey Ladys

Ich hab gerade beim Finanzamt angerufen und die haben mir gesagt das mein Antrag auf die Familienbeihilfe schon erledigt ist und das ich demnaechst den Bescheid zugeschickt bekomme... mit dem muss ich dan zur GKK gehen oder??? Denn er hat mir erklaert das ich in dem Bescheid stehen hab bis wann ich dei Beihilfe bekomme....

Denn meine chefin hat schon gefragt wann ich komme um ihr mitzuteilen wie lang ich karenz geh... muss ich da mit dem bescheid von der fambeihilfe hingehen oder? weil auf dem schreiben der gkk steht bis wann ich geh und ob ich das mit dem arbeitgeber abgeklaert hab also muss ich vorher rein zu ihr bevor ich auf die gkk geh?
sry kenn mi net auuuuus :( hilfeeeee

Kommentare

  • Ja, den Bescheid dass du die Familienbeihilfe erhältst musst du der gkk übermitteln dass sie deinen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld bearbeiten. Dazu hast du 2 Wochen Zeit sonst verfällt der Antrag .
  • Kathi06 schrieb: »
    Ja, den Bescheid dass du die Familienbeihilfe erhältst musst du der gkk übermitteln dass sie deinen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld bearbeiten. Dazu hast du 2 Wochen Zeit sonst verfällt der Antrag .

    ja das mach ich dann sofort wenn ich ihn hab und wie lang dauert das dann bei der gkk???

    muss ich erst dann zur chefin wenn die gkk das erledigt hat oder vorher? mit dem zettel von der gkk? damit ich ihr sag wie lang ich in karenz bleib?
  • Kathi06Kathi06

    1,734

    bearbeitet 29. 08. 2013, 11:36
    Genau.
    2-3 Wochen sowas
    Du gehst erst dann zu deiner Chefin wenn die gkk das erledigt hat, mit dem Bescheid , da steht dann alles ganz genau oben von wann bis wann.

    So mach ich das auch ;)
  • Kathi06 schrieb: »
    Genau.
    2-3 Wochen sowas
    Du gehst erst dann zu deiner Chefin wenn die gkk das erledigt hat, mit dem Bescheid , da steht dann alles ganz genau oben von wann bis wann.

    So mach ich das auch ;)

    weil meine chefin gfragt hat wann ich komm und meine kollegin mir das ausgerichtet hat :S weil sie gmeint hat ich hab nur noch 2 wochen zeit und dann is mei wochengeld aus...

    und der vom finanzamt hat ma gsagt auf dem bescheid steht dann drauf bis wann ich die familienbeihilfe bekommme??

  • Dann sagst du deiner Chefin wie lange du vorhast in Karenz zu gehen , es aber noch länger dauern kann bis du den Bescheid erhältst da die gkk noch nicht alles bearbeiten konnte und aus.

    So hab ich das auch geregelt.

    Genau :)
  • Kathi06 schrieb: »
    Dann sagst du deiner Chefin wie lange du vorhast in Karenz zu gehen , es aber noch länger dauern kann bis du den Bescheid erhältst da die gkk noch nicht alles bearbeiten konnte und aus.

    So hab ich das auch geregelt.

    Genau :)


    weil ich mein ich kann ja nix dafuer wenn das finanzamt solang braucht....hab den antrag eh gleich abgegeben wie ich nachhause kommen bin mit der kleinen... :S

    ich werd einfach am MO in die apo fahren und ihr das erklaeren.. ;)

    aber vielen vielen dank fuer die hilfe :)))

  • Na sei froh dass du keine "ausländerin" bist. Liam ist 4 monate und ich bekomm noch kein geld und hab heute erfahren dass das noch 3-«6 monate so weitergehn soll !
  • gg
    Nana schrieb: »
    Na sei froh dass du keine "ausländerin" bist. Liam ist 4 monate und ich bekomm noch kein geld und hab heute erfahren dass das noch 3-«6 monate so weitergehn soll !


    ich bin "auslaenderin"

  • Ohje das tut mir leid :(@Nana
  • Aber nur mal kurz dazwischen gefragt - ihr wisst schon dass das kinderbetreuungs Geld nix mit der karenz Zeit zu tun hat oder? :-)
    dein Chef muss nicht wissen welche Variante du wählst, der muss nur wissen wie lang du daheim bleibst und dass musst du innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt deinem Chef melden.
  • claudsch1980 schrieb: »
    Aber nur mal kurz dazwischen gefragt - ihr wisst schon dass das kinderbetreuungs Geld nix mit der karenz Zeit zu tun hat oder? :-)
    dein Chef muss nicht wissen welche Variante du wählst, der muss nur wissen wie lang du daheim bleibst und dass musst du innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt deinem Chef melden.


    naja die variante sagt scho aus wie lang ich daheim bleib....und sie braucht ja die schreiben als bestaetigung ...

  • @marizela ganz und gar nicht! Die bezugsdauer hat nix mit der Karenzzeit zu tun!
    Ich nehm zb das gehaltsabhängige, also nur ein Jahr, werd aber trotzdem 18 Monate daheim bleiben ...
  • MarizelaMarizela

    229

    bearbeitet 29. 08. 2013, 13:46
    @claudsch1980 sry...kenn mich nicht aus...wie gehtn das? naja ich moechte
    die variante 20 + 4 also kann ihc nur 20 monate daheim bleiben oder??? ich mein bis meine kleine 20 monate hat
  • du kannst solange daheim bleiben, wie du willst, bzw mit deinem arbeitgeber ausmachst, nur du hast keine versicherung mehr wenn die 20 monate vorbei sind, müsstest dich beim partner danach mitversichern oder selbstversichern
  • @tramonto na ja aber kann sie sagen: nein, du darfst keine 20mon daheim bleiben?
  • du kannst bleiben solang deine 2jahre wird..ab nächsten tag musst schon arbeitn gehn ausser du hast mehr mit deinen arbeitgeber ausgemacht..

    hat mit den 20mon nix zu tun.. du kannst auch die 30 nehmen..aber das heisst nicht 30min zuhause bleiben..
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 29. 08. 2013, 14:53
    @marizela
    du kannst bis zu 24 Monate (ab der Geburt - dh. 1 Tag vor dem 2. Geburtstag) arbeitsrechtliche Karenz nehmen und zu Hause bleiben - das geht in Ordnung, da kann sie NICHT sagen NEIN, wenn du 24 Monate zu Hause bleiben willst, dann melde das - und du bekommst das...

    und das hat alles NIX zu tun, wie lange du Kinderbetreuungsgeld bekommst.

    zb. wenn du 20 Monate KBG bekommst und du willst 24 Monate (ab Geburt) bei dem Kind bleiben (dh 24 Monate arbeitsrechtliche Karenz nehmen), dann geht das in Ordnung...

    (und weil du verheiratet bist, bist dann die letzten 4 Monate über deinen Mann mitversichert)

    alles was über 24 Monate geht, muss man sich mit dem DG vereinbaren - und da kann er sehr wohl NEIN sagen..
  • auf den Arbeiterkammerseiten gibt es auch Musterschreiben für die Karenz
  • @carry sry die fragerei...aber muss ich so einen brief an meine chefin schreiben? den musterbrief?

  • Ja karenz sollte immer schriftlich vereinbart werden!
  • Die Firma muss dir genau bis zum 2.geb des Kindes Karenz geben alles was darüber hinaus ist muss vereinbart werden(unbezahlter Urlaub)
  • @marizela @claudsch1980 hat es auch schon beantwortet. Es ist sicher besser, wenn du das schriftlich machst. Da hast du auch einen schriftlichen Beweis, wie lange du in Karenz gehen willst und gehst.
  • @carry vielen dank. hab meine arbeitskollegin angerufen. die hat gesagt es wird sowieso schriftlich gemacht. weil unsre chefin auch einen wisch von da gkk bekommen hat und da muess ma beide unterschreiben :) wie lang ich zu hause bleib :) also ich bleib bis zu alina ihrm 20. monat zu hause dann geh ich wieder teilzeit arbeiten :) und das werd ich ihr dann morgen mitteilen.. ;)
  • Melina86Melina86

    3,715

    bearbeitet 7. 05. 2014, 15:56
    Ich muss mal wieder diesen Thread rauskramen :), hab zu dem Thema auch einige Fragen und hoffe jemand der sich gut auskennt kann mir vl. helfen????

    Ich hab auch die 20+ 4 Variante genommen und jetzt ist es so das ich mich frag wann ich eigentlich wieder in der Firma arbeiten muss nach meiner Karenz? Lukas ist im November geboren und ich habe bis jetzt eig.auch nix in der Arbeit abgeben müssen wie lang ich in Karenz bin?! Habe einen sehr guten Kontakt zu meiner Firma , auch zu meiner Gruppenleiterin sogar Privat, freuen sich alle wenn ich wieder arbeiten komm.
    Ist es wichtig das ich was schriftliches habe?? Kann ich das jetzt nach 6 Monaten immer noch nachfordern ?
    Und wegen dem 24 Monate daheim bleiben , ( dachte die 4 Monate sind nur für den Vater??) kann ich meinen Chef sagen das ich so lang daheim bleiben will und er muss JA sagen ? Oder kann er das sehr wohl verneinen?
    Wenn ich das oben richtig verstanden habe dann Geht das Kinderbetreuungsgeld nicht so lange wie die Karenz , das heißt lt.wgkk bekomm ich mein Geld nur bis Juni 2015 und dann nur mehr die Familienbeihilfe richtig? Und anfangen zum arbeiten wäre dann ab dem 2. Geburtstag oder??

    Sryyyy sooo viele fragen :(..... Kenn mich da leider so wenig aus bzw bin so irritiert weil im Freundeskreis jeder was anderes sagt bzw.was anderes als Variante hat weil die gleich das 2. Kind dran Basteln. Hoffe mir kann das wer hier verständlich erklären ??!!!
  • miKkiimiKkii

    6,897

    bearbeitet 7. 05. 2014, 16:25
    Also ich hab nach der Geburt zettel von firma bekommen wo ich die karenzzeit ausgefüllt hab.
    Frag mal nach das du was in der Hand hast.. und soviel ich weiss 3mon vor ende der karenz macht man sich dan die Arbeitszeit aus wenn du länger gehn willst bist nimma geschützt bze sie müssen es nicht zustimmen (??klärt mich bitte auf wenn ich falsch liege - aber das heisst du machst dan elternteilzeit und das geht auch nur wenn man länger als 3j. im betrieb war und es sind mehr wie 20 mitarbeiter im ganzen betrieb..nicht nur in deiner filiale zB) hoffe halbwegs verständlich :))
    und ja.. kbg gibts 20mon dan nur fbh. @Melina86
  • @miKkii hm nein hab gar nix bekommen, hab mich eh auch gewundert. Na ich frag mal nach , das ich irgendwas in der Hand hab. Hab eh auch gesehn das bei der AK auch so musterbriefe gibt für Karenz .

    Elternschutz.... Da muss ich mich wohl mal erkundigen :/?!

    Danke dir mal für deine Antworten ;)
  • Im Prinzip will Ichs wie @Marizela machen.
  • miKkiimiKkii

    6,897

    bearbeitet 7. 05. 2014, 18:37
    trifft das den bei dir zu.. 3j im betrieb und mehr als 20mitarbeiter in der firma dan hast du recht auf elternteilzeit.
    @Melina86
    ah ja..karenzmeldung sollte 8 wochen nach der geburt gemacht werden wo man noch wochengeld bezieht,. ich hatte zB bis 15.9. und dan ab 16.9. hab ich karenz eingetragen.
  • Ja trifft bei mir zu. Hm hab mir das eh durchgelesen mit der Elternteilzeit aber irgendwie werd ich nicht so schlau daraus beim lesen :(. Ich frag da mal in der Firma einfach nach.
    Und hmmmm naja jetzt sind's ja schon 6 Monate nach der Geburt :/?? Kann ich da also nichts mehr schriftlich bekommen?
  • @melina86 karenz musst eigentlich du der firma melden, nicht die Firma dir ...
    Wenn du fragen zur elternteilzeit hast kannst mir auch gern pn schicken :-)
  • Ich hab auch nichts schriftlich mit der Firma vereinbart. Habe nur in einem Gespräch mitgeteilt dass ich ein Jahr zu Hause bleibe. Kurz vor Ablauf dieses Jahres haben wir dann nochmals mündlich ausgemacht, dass ich noch ein paar Monate länger daheim bleibe. Kommt glaub ich auch immer auf die Firma an, wie groß diese ist und welches Verhältnis man zum Chef hat.
  • @gripsa genau so hab ich's eigentlich auch. Ich wurde nur gefragt und das wars.

    @claudsch1980 die Firma hat aber bis jetzt auch nix gesagt das was brauchen ;-/?! Hab sogar extra meine Gruppenleiterin gefragt , die hat sich dann erkundigt und gemeint das passt alles. Aber ich werd demnächst eh wieder meine Firma/Kollegen besuchen. Da red ich dann nochmal darüber.
    Aber beginnen würd ich dann eh erst ab dem 2. Geburtstag oder??
  • miKkiimiKkii

    6,897

    bearbeitet 7. 05. 2014, 23:19
    frag am besten nach wie sie das machen.. bei mir wollten sie es schriftlich vereinbart haben...und wenn nicht anders ausgemacht nach dem 2ten geb. arbeiten das is halt gesetzlich.. alles weitere müssen sie nicht zustimmen. @mijo
  • Ok danke
  • @melina86 na wenn sie gesagt haben sie brauchen sonst nix dann passts und dein erster Arbeitstag ist der zweite Geburtstag vom Zwerg :-)
  • Ok danke :)
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