Bildungskarenz

bertonebertone

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bearbeitet 27. 09. 2013, 22:08 in Karenz & Rechtliches
Ich möchte gerne anschliessend an die babykarenz in bildungskarenz gehen. Würde gerne matura machen. Kennt sich wer aus mit dieser bildungskarenz?

Kommentare

  • ja ich war in BK aber sie haben letztes Jahr was geändert, das man nach der Karenz nicht mehr gleich gehen kann oder so!
  • Warst du gleich im Anschluss an die babykarenz?
  • Ja derzeit kann man nicht von elternkarenz in bildungskarenz gehn, man braucht ein aktives Arbeitsverhältnis mit mindestens 6 Monaten ... Es wird aber fieberhaft an einer spezialregelung für Eltern in karenz gearbeitet, die gibts hoffentlich bald!
  • nein ich war vorher! ich hoff auch, dass sich das wieder ändert! kann doch noch 8 Monate konsumieren und die möcht ich nutzen!
  • Hab mal kurz gegoogelt:
    Die angesprochene Übergangsregelung wurde am 4.7.2013 vom Nationalrat beschlossen und am 30.7.2013 mit BGBl. I Nr. 138/2013 kundgemacht. Sie tritt ab 1.7.2013 – also rückwirkend – in Kraft. Bis zur Kundmachung der Übergangsregelung musste das Arbeitsmarktservice davon betroffene Fälle zurückstellen und wird diese nunmehr erledigen.

    Dachte das wär noch in der schwebe, dürfte aber wohl doch schon fix sein
  • und was ist die übergangsregelung jz genau? :)
  • Du musst zwischen Elternkarenz und Bildungskarenz mindestens 6 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten, es geht kein fließender Übergang mehr.....
  • schade eigentlich!
  • Vor allem haben sie Ausnahmen nicht durchdacht: ich arbeite seit Mutterschutz wieder nebenbei, habe also keine Pause. Und da wissen sie noch nicht, ob ich dann anschließend gehen darf oder nicht....
  • ich arbeite auch freiberuflich das wird wohl wieder ein Kampf :-/
  • Ja, darauf kannst du dich einstellen.....
  • @familiennest das stimmt jetzt aber nicht ganz ... Diese übergangsregelung besagt eben dass es für alle die bis 2017 in Karenz gehen keine 6 Monate dazwischen arbeiten müssen ... Ich bin mir nur nicht sicher in diese Regelung schon in kraft ist, müsste man mal bei der ak nachfragen ...
  • Ich habe mich vor 2 Wochen erkundigt, da wurde mir dies gesagt: seit Juli 2013 ist diese Regelung in Kraft, von einer Übergangslösung wurde mir nichts gesagt, aber ich werde dahingehend nachfragen :-)
  • Also laut Auskunft Arbeiterkammer ist die übergangsregelung rückwirkend mit 1.7.13 in kraft, das heißt Eltern mit Geburt bis 1.1.2017 dürfen auch innerhalb von den 6 Monaten von elternkarenz in bildungskarenz gehn
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