Umgangsrecht mit Neugeborenem!

lovemybabylovemybaby

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bearbeitet 29. 09. 2013, 02:06 in Karenz & Rechtliches
wie oft muss ich dem erzeuger meines kindes umgang gewähren?
weiss das jmd.

er hat sich extrem viel geleistet in der ss! jetzt will er das kind sooo oft wies nur geht sehn, nur das er nicht nach seiner aussage blöd dasteht! hmm das intressiert mich aber nicht! habe einen neuen mann in der ss kennen gelernt der wie ein vater für den kleinen ist und supa mit ihm umgeht! wäre schön wenn ich ihr mir da helfen könnt da ich im inet nix konkretrs gefunden.habe .
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Kommentare

  • Ich kann dir da grundsätzlich nur das Jugendamt empfehlen, erkundige dich dort mal ... Wenn es triftige gründe gibt dann kann man da sicher was machen ... Aber nur weil du zb einen neuen mann kennen gelernt hast wird keiner ihm den Umgang mit dem Kind verbieten können ...
    Hat er die Vaterschaft anerkannt?
  • ja nach dem vaterschaftstest! hab ich schon aber die konnten mir auch nicht helfen :( nein mir gehts drum er trinkt sehr viel ist mir gegenüber schon oft aggressiv worden. er hat ma a scho des öfteren gedrohd! naja und in den besten kreisen verkehrt er nicht gerade!!! und ausserdem will ich nicht das mein kind sich in einem haushalt aufhält wo geraucht wird wobei er die möglichkeit hätte auf dem balkon zu rauchen!!! und ausserdem meind er ja er könnt den kleinen wenn er ihn 3 bis 4 mal gesehen hatt alleine haben dürfte -.- eig gehts im ja nur um die leute was die denken vom ihm -.- ;(
  • Ich hätte da auch Bauchweh.. Würd nochmal beim Jugendamt nachfragen und um Besuchsbegleitung bitten. Dann kann er das Baby dort im geschützten Ramen sehen so oft er will und du musst es ihm sicher nicht mit in die Wohnung geben. Schon gar nicht wenn du stillst Denk ich mir mal.
  • wenn gar nichts geht beim JA, nimma da einen anwalt, wenn du einen rechtschutz hast.
  • Also, JA kann nur Richtlinien geben! U da sagen sie 1-2x pro Woche. Also öfter u dafür kürzer! Mitgeben soweit ich weiß, brauchst dein Kind frühestens mit 3 Jahren! Übernachten mit 6 Jahren! JA verweißt sonst auch aufs Gericht. Da is dann meistens alle 14 Tage Besuchsrecht! Also auch nicht mitgeben bis zu einem gewissen Alter! Du kannst ihm den Kontakt verweigern, dann kann er sich ans JA bzw in Folge ans Gericht wenden. Dann kommt's zu einer Verhandlung u das ganze dauert lt Familienrecht.at mindestens 9 Monate.
  • Wenn er dir schon gedroht hat dann würd ich ihn direkt mal bei der Polizei anzeigen, hast dir das schon mal überlegt?
    Rechtschutz wär auch ein guter tipp
  • Nur zum Beispiel:
    Ich Treff mich mit dem Kindsvater jede 2. Woche zum spazieren- ca 1- 1/2 h.
    Wenn ihm das nicht reicht- Pech!
  • ok danke für eure tipps ja die meinte auch öfter und kürzer aber jede woche ist dann schon iwie zuviel! vorallem da er mir immer vorgeben will wann er den kleinen sehen will und sich nicht nach uns richten will! ok dass ich ihn unter 3 jahren ned midgeben muss beruhigt mich mal! puhh ja rechtschutz hab ich, aber iwie wäre ich schom froh wenn er sich auf jede zweite woche einlassen.würde und mir die streiterei ersparen würde.
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