Ich wollte dir jetzt eigentlich noch ganz vielen Themen zu den Rechten des Kindsvater verlinken, habe aber auf die Schnelle garnichts gefunden.
Habt ihr die geteilte Obsorge oder nur du?
Bei geteilter Obsorge, spricht der Vater im Grunde bei fast allem mit.
Schulwahl, Umzug, Operationen, Kindergartenwahl, usw...
Bei alleiniger Obsorge fällt mir nur das Besuchsrecht ein
Naja grundsätzlich ist er der Vater und hat ein Recht auf sein Kind. Jetzt am Anfang wirst du ihm das kind wahrscheinlich nicht über Nacht geben müssen aber irgendwann könnt ich mir schon vorstellen.
Is ja auch fürs Kind wichtig
Rein rechtlich "darf" dein Kleiner erst ab 6 Jahren beim Vater übernachten. Mit 3 Jahren (glaub ich) darf er einen Tag beim KV verbringen ohne Übernachtung. Also, das is alles rein rechtlich. Kommt natürlich immer auf die Umstände an.
Das mit 3 bzw 6Jahre is auch kein Gesetz,sondern ein Anhaltspunkt nach einem Richterspruch vor der Gesetzes-Novelle.
Prinzipiell geht man davon aus,dass die kindseltern sich selber einigen.
Mein Lieblingssatz : "über allem steht das Kindeswohl"...
Den kannst dann in jede Richtung interpretieren.
@sofia was meinst mit sonstige Rechte? Wenn du die alleinige Obsorge hast, die du bekommst, weil du jetzt bzw bei der Geburt allein bist, außer du/ihr wollt das anders, hat er genaugenommen keine Rechte! Das JA gibt auch nur Empfehlungen. Das JA verweist dann aufs Gericht. Solange aber am Gericht nichts festgehalten wurde, hat er genaugenommen keine Rechte! Steht so zb auch bei familienrecht.at der KV kann das Besuchsrecht übers Gericht einfordern u dass dauert in der Regel mindestens 9 Monate. Das is aber alles die rein rechtliche Sichtweise. Normalerweise macht man sich das ja eh aus u ist froh, wenn der KV das Kind sehen will u sich kümmert etc
Meine Maus is im April geboren u ich hab automatisch das alleinige bekommen. Ich glaub, das gilt nur, wenn man bei der Geburt des Kindes in einer Partnerschaft ist. Wenn man bei der Geburt schon allein ist, kann man es eintragen lassen, aber wer will das dann schon. Macht ja dann nur Probleme. Is ja so schon schwierig genug, wenn man allein ist.
@sofia... was alleinerziehende angeht http://www.alleinerziehende.at/ da gibts viele infos und wenn du in wien wohnst kannst übers sozi zb bekleidungsgeld beantragen - das geht 2x im jahr, wenn du misi beziehst oder ein sehr geringes einkommen hast !
Am besten steigst finanziell aus wenn du drei jahre kinderbetreuungsgeld beantragst . Wenn du mit alimenten unter einem gewissen betrag liegst dann kannst auch noch aufstockend mindestsicherung bekommen für dich und dein kind. Dazu bekommst dann noch familienbeihilfe.
Aber als erstes wärs mal wichtig, dass ihr die vaterschaftsanerkennung beim jugendamt macht. Das geht auch schon vor der geburt. Sonst hast nämlich keinen anspruch auf alimente und förderungen fürs kind bei der mindestsicherung. Nicht dass er dann draufkommt er möcht nicht zahlen. Das kann dann ein langer gerichtlicher weg werden.
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
6,299
2,563
6,299
Habt ihr die geteilte Obsorge oder nur du?
Bei geteilter Obsorge, spricht der Vater im Grunde bei fast allem mit.
Schulwahl, Umzug, Operationen, Kindergartenwahl, usw...
Bei alleiniger Obsorge fällt mir nur das Besuchsrecht ein
2,563
Aber mir wärs halt schon recht wenn er nicht allzuviel zum mitreden hat !
6,238
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/194/Seite.1940245.html
2,563
1,559
Is ja auch fürs Kind wichtig
2,563
2,405
6,238
Aber Bettina hat's eh schon erklärt.
2,563
977
Prinzipiell geht man davon aus,dass die kindseltern sich selber einigen.
Mein Lieblingssatz : "über allem steht das Kindeswohl"...
Den kannst dann in jede Richtung interpretieren.
1,559
2,405
1,559
2,405
1,559
2,563
15,670
694
977
258
Aber als erstes wärs mal wichtig, dass ihr die vaterschaftsanerkennung beim jugendamt macht. Das geht auch schon vor der geburt. Sonst hast nämlich keinen anspruch auf alimente und förderungen fürs kind bei der mindestsicherung. Nicht dass er dann draufkommt er möcht nicht zahlen. Das kann dann ein langer gerichtlicher weg werden.