Hallo!
Mich würde interessieren wie es ist wenn man in einer vereinbarten Karenz im Mutterschutz ist und noch KBG bekommt. Bekommt man da trotzdem Wochengeld? Oder bekommt man nur Wochengeld wenn man sich noch in einer arbeitsrechtlichen Karenz befindet?
Mein Fall: KBG Variante 30+6, 2 Jahre in arbeitsrechtlicher Karenz, evtl ein halbes Jahr vereinbarte Karenz mit DG
Danke euch!
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