Urlaub vor der Schutzfrist - wie viel?

bearbeitet 27. 10. 2013, 11:09 in Karenz & Rechtliches
Liebe Mamis und werdende Mamis ^^

Nachdem ich mich über Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld ein wenig informiert habe, blieb noch eine Frage offen, auf die ich nirgends im Internet eine Antwort gefunden habe...

Wieviel Urlaub darf man sich vor der 8-Wochen-Schutzfrist vor der Geburt noch genehmigen?
Ich arbeite nur 4 Tage pro Woche, habe also 20 Tage (meine 5 Wochen) Urlaub pro Jahr. Nun ist es so, dass ich seit 3. Juli 2012 in meiner Firma angestellt bin und bis jetzt erst 20 Tage Urlaub -also für ein ganzes Jahr- aufgebraucht habe.
Ich habe Geburtstermin am 5.4.2014, bin also ab. Mi., 5. Februar, in Mutterschutz und für das ab Juli 2013 laufende neue Arbeitsjahr bis Februar nur .... knapp 7 Monate bis zu meiner Schutzfrist im Februar 2014 in der Firma arbeitstätig.
Ich dachte, ich frage hier im Forum, bevor ich die Geschäftsleitung frage, wie das ist, kennt sich jemand von euch damit aus?
Habe ich Anspruch auf die ganzen 20 Tage Urlaub für ein neues Arbeitsjahr, auch wenn ich nur 7 Monate im neuen Jahr in der Firma bin? Oder errechnet sich der Anspruch auf Urlaub monatlich an?
Ich habe 20 Tage/12 Monate, also wären das dann bei mir 1,66 Urlaubstage im Monat, die sich monatlich aufrechnen? Und hätte ich dann nur 7x1,66 Tage, also 11,66 Tage Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz?

Ich habe irgendwo gelesen, dass der volle Urlaubsanspruch für ein ganzes Arbeitsjahr besteht, der Urlaub jedoch nur aliquot ausbezahlt wird - laut der Anzahl an Urlaubstagen, die man noch angesammelt hat.
Wisst ihr Bescheid?

LG,
Katharina

Kommentare

  • FringlFringl

    665

    bearbeitet 27. 10. 2013, 11:56
    Du hast einen aliquoten Urlaubsanspruch mit Beginn des neuen Urlaubsjahres bis zum Beginn der Karenz, inkl. Schutzfrist vor und nach der Geburt. Ausbezahlt wird er jedoch nicht sondern bleibt bis zum Ende der Karenz bestehen.
    Ob Du vor Beginn der Schutzfrist den ganzen Urlaub nehmen kannst hängt vom Arbeitgeber ab.
  • Hat @fringl schon super erklärt!

    Falls du die Auszahlung der Sonderzahlung meintest, die wird nur aliquot bis antritt Mutterschutz berechnet, die Berechnung der Urlaubstage allerdings eben inkl. Mutterschutz
  • Danke für die tollen Antworten!

    Das heißt, ausbezahlt wird bei mir aliquot die Sonderzahlung bis Anfang Februar, wo mein Mutterschutz beginnt.
    Der Anspruch auf Urlaubstage wird bis Ende Schutzfrist 2 Monate nach der Geburt (Termin 5.April.) - bis 5. Juni berechnet? Richtig? (wenn das Baby pünktlich kommen sollte)

    Wenn ich das an den Fingern abzähle - Monate Juli 2013 bis einschließlich Juni 2014, sind das ganze 12 Monate Urlaubsanspruch, also bei mir 12x1,66 Tage... sind 19,9, also keine vollen 20 Tage? Wenn der Juni noch miteinbezogen wird, mein Eintrittsdatum in die Firma war 3. Juli 2012.

    Ob ich den Urlaub machen kann, hängt nun sicher von der Firma ab, denke ich.
    Ich frage mich auch, ob es klug ist, den ganzen in Anspruch zu nehmen, denn wenn ich aus der Karenz zurück komme, ist ja von diesem Urlaub dann nix mehr übrig.
    Allerdings spiele ich schon mit dem Gedanken, denn 2 Wochen Urlaub vor Weihnachten und fast 3 Wochen noch vor dem Mutterschutz, also Mitte Jänner, zu gehen, wäre toll, weil es da schon bitterkalt wird XD

    Danke für eure Antwort!
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