Hallo Leute,
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage an die fleißigen Leser und Leserinnen
Meine "Frau" ist in Karenz und bekommt eben das Karenzgeld und dann die Kinderbeihilfe oder wie das heißt ?!?! Kenn mich da leider nicht so genau aus.....jetzt wollte ich mich informieren ob eventuell die möglichkeit bestehen würde bzw ob sie anspruch auf die sogenannte
"MINDESTSICHERUNG" hätte !!! Da das einkommen ja unter den ca.
€ 740 liegt....von manchen Leuten habe ich gehört das sie
KEINEN anspruch hat aber andere wiederrum sind der Meinung das sie anspruch hat. Jetzt hoffe ich natürlich durch
EUCH, die sich sicher besser auskennen wie unsere Bekannten....einige antworten zu bekommen....
Lg Patrick
Kommentare
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Lg
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Vielleicht kennt sich ja wer aus dabei?
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nur wenn dazwischen normale arbeitszeit liegen würde, dann musst du eben arbeiten gehen oder dich beim ams arbeitslos melden
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Grundsatz bei KBG: sobald das neue Baby da ist, ist es aus mit dem Zahlungen des KBG für das "alte" Baby - das ist dann verloren - auch wenn noch einige Monate offen wären, da fängt, dann der Anspruch des neuen Babys an zu laufen..
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wie wäre es wenn man da drüber geht bekommt man dann auch wochengeld oder muss man sich dann arbeitslos melden?
wie ist es wenn man bei seinem AG einvernehmlich kündigt?
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ich werde nämlcih nicht in meine firma zurückkehren außer wir bekommen eine andere chefin oder sie versauft ihre firma dann ists eh hinfällig
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man kann allerdings für diesen zeitraum eine freiwillige karrenzierung vereinbaren (ist wie ein unbezahlter urlaub) allerdings bekommt man dann kein wochengeld für das 2. kind weil man keine phase mit pflichtversicherten einkommen hatte (außer man bezieht noch kinderbetreuungsgeld!)
das heißt auch wenn du karenz von mehr als 24 monaten vereinbart hast weil du zb gern bis zum 5. Lebensjahr daheim bleiben möchtest und kein Kbg mehr bekommst hast du auch keinen Anspruch auf Wochengeld
... ich hoff das war verständlich!?
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wie ist das wenn ich einvernehmlich kündige?
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durch die elternteilzeit nach karenz hat man soviele möglichkeiten und ist super geschützt was kündigungen betrifft
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abfertigung bekommst du wenn du willst nach der karenz wenn du einvernehmlich kündigst. wenn du aber nicht kündigst also ein aufrechtes arbeitsverhältnis hast und dein arbeitgeber dich nicht zurücknehmen kann weil er angenommen genug mitarbeiter hat muss er dir 3 monatsgehälter bezahlen das hat nichts mit der abfertigung zu tun
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es geht da jetzt aber nicht um bfertigung dein AG muss dich nach 24 monaten für mind. 3 monate arbeit geben. will pder kann er nicht muss er dir trotzdem 3 monatslöhne zahlen
abfertigung ist wieder wad anderes und hat mit dem nichts zu tun
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und am 2. Geb. des Kindes muss die Arbeit wieder aufgenommen werden - sonst setzt man einen Entlassungsgrund... - da hilft auch die Behaltefrist nix...
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außer es wurde noch der Verbrauch von Resturlaub oder was auch immer vereinbart...
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in dem musterbrief steht "die schutzfrist nach der geburt endet am....".
Was ist die schutzfrist?
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Bei Zwillingen, Kaiserschnitt sind es sogar 12 Wochen nach der Geburt!
In dieser zeit erhälst du Wochengeld
:-)
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