Karenz - Dringende Frage

bearbeitet 26. 04. 2012, 10:49 in Karenz & Rechtliches
Hallo Leute,

ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage an die fleißigen Leser und Leserinnen ;)
Meine "Frau" ist in Karenz und bekommt eben das Karenzgeld und dann die Kinderbeihilfe oder wie das heißt ?!?! Kenn mich da leider nicht so genau aus.....jetzt wollte ich mich informieren ob eventuell die möglichkeit bestehen würde bzw ob sie anspruch auf die sogenannte "MINDESTSICHERUNG" hätte !!! Da das einkommen ja unter den ca. € 740 liegt....von manchen Leuten habe ich gehört das sie KEINEN anspruch hat aber andere wiederrum sind der Meinung das sie anspruch hat. Jetzt hoffe ich natürlich durch EUCH, die sich sicher besser auskennen wie unsere Bekannten....einige antworten zu bekommen....

Lg Patrick

Kommentare

  • kommt darauf an wieviel qm eure wohnung hat, wieviel du verdienst, wieviel sie die letzten jahre verdient hat, usw. am besten vom ams oder magistrat einen bogen zum ausfüllen abholen, dann ausfüllen und anschließend aufs magistrat bringen. dort wird er überarbeitet und dann bekommt ihr eine antwort.
    Lg
  • danke für die rasche antwort....nja sie hat ihrer Lehre noch ned ganz fertig (fehlt nur noch die LAP) und ich bin zurzeit selbst beim AMS gemeldet :( und ja werden wir sicher machen :D DANKE nochmals
  • Wollt jetzt mal fragen wie das ausschaut wenn man in karenz ist und wieder schwanger wird!!! Gibt es da sowas wie früh karenz? Oder wie sieht es aus wenn die karenz aus läuft , da ich vorher arbeitslos war und ich dann wieder schwanger werde?? Hat man da dann anspruch auf früh karenz??
    Vielleicht kennt sich ja wer aus dabei?
  • würd einfach mal das finanzamt fragen
  • @Bianca, ich bin zur Zeit in Karenz und wieder Schwanger...die Karenz würde im Oktober enden...Geb.Termin ist der 30.7.2013...ich bekomm wieder 8 Wochen vorher und nach der Geburt Wochengeld und dann beginnt wieder der normale Karenz...war letzte Woche auf der Krankenkasse und hab mich erkundigt! Ich war vorher arbeiten, ich denke das wird das gleiche sein, hast du Wochengeld damals erhalten?
  • naja grundsätzlich würd ich sagen es kommt drauf an ob sichs ausgeht mit karenzende und schutzfrist-beginn, dann is es kein problem ...
    nur wenn dazwischen normale arbeitszeit liegen würde, dann musst du eben arbeiten gehen oder dich beim ams arbeitslos melden
  • @mirabella also nextes jahr in oktober läuft dein kinderbetreuungsgeld aus oder die 24 monate arbeitsrechtlich gesehen???
  • ja, am besten bei der GKK nachfragen, wie dann jetzt BEI DIR KONKRET aussieht mit der arbeitsrechtlichen Karenz und auch dem Kinderbetreuungsgeld.

    Grundsatz bei KBG: sobald das neue Baby da ist, ist es aus mit dem Zahlungen des KBG für das "alte" Baby - das ist dann verloren - auch wenn noch einige Monate offen wären, da fängt, dann der Anspruch des neuen Babys an zu laufen..
  • mit "Frühkarenz" hat das im Grunde nix zu tun.. wenn es rechnerisch sich ausgeht, gehst Du sofort von der Karenz (Baby 1) in die Karenz (Baby 2) - aber wie gesagt - bei GKK konkret nachfragen...
  • Ja, im Oktober wär es abgelaufen, wollte meinen Chef aber fragen, ob ich noch ein weiteres halbes Jahr daheim bleiben kann.. dass hat sich ja jetzt erledigt! Ich muss der Krankenkasse jetzt den Geb Termin bekannt geben und die schreiben mir dann, wann das Wochengeld beginnt, bis dahin bekomm ich noch das Karenzgeld vom ersten Kind. Muss dann wieder ein neues Formular wegen neuen Karenz fürs zweite Kind abgeben...
  • also im oktober wären die 24 monate um? oder 30 monate?
  • 24 Monate...
  • also die Karenz (arbeitsrechtlich)..
    wie wäre es wenn man da drüber geht bekommt man dann auch wochengeld oder muss man sich dann arbeitslos melden?
    wie ist es wenn man bei seinem AG einvernehmlich kündigt?
  • Das weiß ich leider nicht, war ja vorher arbeiten...also ich müsste am 20.10.3013 wieder arbeiten gehen!!! Ich denk nachfragen, vielleicht gibts dann kein arbeitslosengeld sondern notstand...ich hab leider keine Ahnung...
  • patz21patz21

    5,732

    bearbeitet 13. 12. 2012, 15:22
    okay :)
    ich werde nämlcih nicht in meine firma zurückkehren außer wir bekommen eine andere chefin oder sie versauft ihre firma dann ists eh hinfällig
  • mein gott bin ich böööseeee =)) 8->
  • Ich wollt ja auch nimma hin!!! Ziehn ja nächstes Jahr ins Haus und das steht a ganzes Stück weit weg...na, ich hab mich zum Schluss nur mehr fadisiert, es hat mir mal Spass gemacht dort zu arbeiten...finds eh schade :(
  • also in meinem schlauen buch steht - wenn zwischen karenz und neuerlichem beschäftigungsverbot (also mutterschutz) auch nur ein einziger tag wäre, musst du an diesem Tag arbeiten gehen.
    man kann allerdings für diesen zeitraum eine freiwillige karrenzierung vereinbaren (ist wie ein unbezahlter urlaub) allerdings bekommt man dann kein wochengeld für das 2. kind weil man keine phase mit pflichtversicherten einkommen hatte (außer man bezieht noch kinderbetreuungsgeld!)
    das heißt auch wenn du karenz von mehr als 24 monaten vereinbart hast weil du zb gern bis zum 5. Lebensjahr daheim bleiben möchtest und kein Kbg mehr bekommst hast du auch keinen Anspruch auf Wochengeld
    ... ich hoff das war verständlich!?
  • Bei mir geht es sich ja aus, sie meinte ja, wenn sie in der Karenz wieder schwanger wird, weil sie ja vorher arbeitslos war...da ist es das beste nachzufragen...
  • patz21patz21

    5,732

    bearbeitet 13. 12. 2012, 15:41
    also mein kinderbetreuungsgeld bezug endet mit april 2015 arbeitsrechtich gesehen. meine karenz mit oktober 2014. das heißt ich müsste bis oktober 2014 mutterschutz sein damit ich wochengeld bekomme?? oder april 2015?
    wie ist das wenn ich einvernehmlich kündige?
  • Ja so schauts aus...einvernehmlich kündigen, war bei mir auch ein Thema! Wär interessant, wann man das machen muss?Wenn mich mein Chef nach der Karenzzeit vom zweiten Kind nicht kündigt, muss ich dass dann so machen...muss mich mal einlesen oder mal auf die Arbeiterkammer gehen und mich ordentlich erkundigen!!!
  • solang du kbg beziehst is es gut, dann hast du anspruch auf wochengeld
  • okay also wenn ich ab april 2015 in mutterschutz komme bekomme ich wochengeld egal ob ich arbeiten gehe?

  • @mirabella ... vielleicht hab ichs jetzt überlesen, aber warum magst du nicht in den job zurück?
    durch die elternteilzeit nach karenz hat man soviele möglichkeiten und ist super geschützt was kündigungen betrifft
  • Dein Karenz endet ja Oktober 2014, hast du was schriftliches mit deinem Chef ausgemacht wegen dem weiteren halben Jahr?
  • @patz21 nach aktueller rechtslage und nach meinem wissen nach - ja! würde mich aber an deiner stelle dann 2014 nochmal erkundigen ;-)
  • Warum ich nicht zurück will, wir haben keine Arbeit und wir ziehen ein Stücken weiter weg und ich will nach dem zweiten Kind nur mehr halbtags gehen...ich hab ja schon was in Aussicht :) Mir ist es echt dann zu weit zu fahren, halbtags zahlt sich das nicht aus...
  • wenn du nicht kündigst einvernehmlich und er kann dich nicht zurücknehmen aus iwelchen gründen muss dir dein arbeitgeber 3 monate lohn bezahlen egal ob du arbeitest oder nicht
  • Wenn du die Jahre hast...ich bin über 10 Jahre in der Firma und bekomm drei Monatsgehälter, meinst du das?
  • Abfertigung meinte ich oder gibts da leicht noch was anderes?
  • naja ich fall schon in die abfertigung neu also 3 jahre in der firma..
    abfertigung bekommst du wenn du willst nach der karenz wenn du einvernehmlich kündigst. wenn du aber nicht kündigst also ein aufrechtes arbeitsverhältnis hast und dein arbeitgeber dich nicht zurücknehmen kann weil er angenommen genug mitarbeiter hat muss er dir 3 monatsgehälter bezahlen das hat nichts mit der abfertigung zu tun
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 14. 12. 2012, 10:30
    bei der Abfertigung alt bekommt man die Hälfte der erworbenen Monatsgehälter, wenn die AN aufgrund der Mutterschaft kündigt (dh. 3 Monate -> 1,5 Monate), sonst würde man nämlich NIX bekommen, wenn die AN normal kündigt...

  • ich fall abfertigung neu

    es geht da jetzt aber nicht um bfertigung dein AG muss dich nach 24 monaten für mind. 3 monate arbeit geben. will pder kann er nicht muss er dir trotzdem 3 monatslöhne zahlen

    abfertigung ist wieder wad anderes und hat mit dem nichts zu tun
  • ja. AG muss die AN nach der arre Karenz eine gewisse Zeit behalten (so stimmt es irgendwie, wenn du dich arbeitbereit zeigst und er dir trotzdem keine Arbeit zuweist, muss er trotzdem zahlen ..... lauft aber dann sicher über den Gerichtsweg...)

    und am 2. Geb. des Kindes muss die Arbeit wieder aufgenommen werden - sonst setzt man einen Entlassungsgrund... - da hilft auch die Behaltefrist nix...

    --

    außer es wurde noch der Verbrauch von Resturlaub oder was auch immer vereinbart...

  • http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d128/MeldungeinerKarenzMutter2010.pdf

    in dem musterbrief steht "die schutzfrist nach der geburt endet am....".
    Was ist die schutzfrist?
  • Wusstet ihr, dass man ein Karenkonto gib? Bei da Raika gib's das;-)
  • und was ist der vorteil zu meinem normalen konto?
  • @cora86 das sind die 8 Wochen nach und vor der Geburt die man nicht arbeiten gehen DARF!
    Bei Zwillingen, Kaiserschnitt sind es sogar 12 Wochen nach der Geburt!
    In dieser zeit erhälst du Wochengeld
    :-)
  • @tschutschu ist dann ein gratis konto;-) ich Spar mir ca 15€ pro Quartal.
  • aha...interessant..danke
  • Ich bin sowieso bei der easybank, da zahlst du gar keine kontogebühren :-)
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