Anspruch auf Arbeitslosengeld

uschi1412uschi1412

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bearbeitet 29. 10. 2013, 07:57 in Karenz & Rechtliches
Hallo, hätt mal eine frage! Meine karenz läuft im mai aus, und ich will dort nicht mehr arbeiten, wo ich bisher war! Da wir uns ab feb dem basteln vom 2. Zwuki widmen wollen, bin ich hoffentlich im mai schon schwanger! Hab ich anspruch auf Arbeitslosengeld und segieren die einen recht, dass ich alle jobs annehmen muss? Mir ist es in meiner 1. Ss sehr schlecht gegangen und ich fall leider genau ganz knapp aus dem anspruch raus für die frühkarenz, ich will einfach nicht mehr arbeiten gehen dazwischen, die 1. Ss war echt Horror! Nun habe ich schon mal im forum gelesen, dass man zur abgabe des kindes verpflichtet ist, weil es ja sonst arbeitsverweigerung ist! Stimmt das? Irgendjemand dabei, der in meiner Situation ist oder war?
Freu mich auf eure Antworten, danke

Kommentare

  • Also was ich so weis aus dem Bekanntenkreis usw. wenn du schwanger bist stellt dich so oder so keiner ein und jeder Betreuer der halbwegs normal im Kopf is, wird das auch so sehen. Vl kommst in so einen Kurs rein doer so aber da kannst dich ja dann krank schreiben lassen wenns dir ned gut geht.
    Aber ob du überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hast weis ich ned, ich weiss nur wenn du länger als 2 Jahre nicht gearbeitet hast, dann hast glaub keinen mehr. So kenn ich das.lg
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du! Ist bei meiner Freundin die gleiche Situation. Wird glaub ich nach dem Dienstverhältnis vor der Karenz berechnet. Meine Freundin bekommt gar nicht wenig u sie war die 30 Monate daheim. Sie ist jetzt auch wieder schwanger u muss jetzt einen Kurs machen. Aber sie hat den Muki-Pass noch nicht, also weiß das AMS auch noch nicht Bescheid
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