Neuerlicher Anspruch auf einkommensabhängiges KBG und Wochengeld

bearbeitet 6. 11. 2013, 12:23 in Karenz & Rechtliches
Hab da mal eine paar Fragen: :-)

Hab das einkommensabhängige KBG gewählt (läuft bis Juni 2014) arbeite jetzt schon 8h im Monat.
Wann müsst ich wieder schwanger sein/werden, damit ich wieder Wochengeld und das einkommensabhängige KBG bekomme?

Oder bekommt man das dann nicht mehr?

Kommentare

  • Meinst du damit du wieder gleich viel bekommst wie jetzt??
  • Ich bin mit nicht sicher, würde mal bei der AK nachfragen, aber ich glaub dass du direkt nach Ablauf des jetzigen KGB's in Mutterschutz übergehen müsstest um das zu bekommen was du vorher hattest.
    Wenn du danach wieder arbeiten gehst mit weniger Stunden bekommst du das neuerliche KBG ja von diesem Gehalt ausgerechnet und das ist somit dann weniger.
  • bearbeitet 6. 11. 2013, 12:46
    Also Wochengeld bekommst du solange du KBG fürs 1. Kind beziehst, und wenn du beim 1. Kind auch Wochengeld bezogen hast. Wochengeld beim Zweiten Kind sind dann 180% von 436 €, also um die 780€. Das bekommst du Wochengeld, egal welche KBG Variante du bezogen hast.
    D.h. du müsstest noch Bezug vom KBG haben wenn du in Mutterschutz gehst.

    Wegen der einkommensabhängigen Variante würde ich bei der AK bzw. KK nachfragen wie das funktioniert. Ansonsten kannst du beim zweiten Kind wieder alle Varianten auswählen.
  • Also bekommt man Wochengeld und Kbg wieder, nur in einer anderen Höhe? :-)
  • Ja. Wie gesagt Wochengeld beträgt da um die 780€, aber du gehst ja arbeiten oder?
  • Ja,aber nur 8h im Monat! :-)
  • Dann müsstest du dich erkundigen wie das dann berechnet wird, weil du ja arbeiten gehst.
  • Werd ich machen,das ist alles so kompliziert,hab eh auch schon im Internet recherchiert! :-S
  • bearbeitet 6. 11. 2013, 12:51
    Ja, bei sowas ist es am Besten wenn du eine Mail an die AK schreibst oder anrufst, und denen deine genaue Situation beschreibst.
  • Wenn du während des Bezugs von KGB in Mutterschutz gehst dann verfällt der Rest vom KGB und du erhältst Wochengeld!.

    Sonst bekommst du natürlich KGB und Wochengeld bei jedem weiteren Kind. Nur kommt es darauf an wieviel und was du vorher beziehst bzw welche Variante des KGB du beim 2. Kind wählst.

    Hab beim ersten auch das einkommensabhängige bezogen. Dann bin ich mit 15h arbeiten gegangen und jetzt beim 2. habe ich eine pauschale Variante gewählt.
  • Weil sich bei dir beim 2.Kind das einkommensabhängige Kbg nicht mehr rentiert hätte oder? :-)
  • Ja stimmt! Hätt nicht viel mehr bekommen als jetzt und hätte nach 1 Jahr wieder arbeiten müssen. So bin ich 2 Jahre daheim.
    Hab bei der GKK gefragt und die haben's nur ausgerechnet.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 6. 11. 2013, 14:22
    8 h sind geringfügig - aufgrund dieser Tätigkeit gibt es kein Wochengeld, die 8h/Woche sind fürs das Wochengeld ohne Bedeutung; aber weil du KBG beziehst, gibt es aufgrund des KBG-Bezugses dann Wochengeld - am besten bei AK und GKK nachfragen...
  • @carry also müsst ich während meines bezuges vom kbg noch schwanger werden oder?
  • Wieviel Stunden möchtest du denn nach der Karenz arbeiten? Du bist ja nicht geringfügig angestellt, oder?
  • die 8h sind wurscht. Arbeit auch geringfügig, hat die auf der GKK nicht mal interessiert. Um wieder Wochengeld zu bekommen musst du entweder glei während des Bezuges von KBG wieder schwanger werden, oder dann halt die Kriterien wieder erfüllen und, ich glaub 6 Monate, gearbeitet haben (NACH der Karenz)
  • @Julchen1 phu,keine ahnung,vor der schwangerschaft war ich vollzeit 40h arbeiten! geht aber dann nicht mehr,wenn man ein kind hat...

    @malinarco okay,danke! :-)
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