Ab wann Unterhalt?

JMarionLJMarionL

2,305

bearbeitet 3. 05. 2012, 20:54 in Karenz & Rechtliches
Ich bin erst im 3. Monat und mit meinem Freund NICHT mehr zusammen.
Mich würde interessieren, ab wann er Unterhalt zahlen muss, weil die Untersuchungen usw sind nicht billig.

Auch hat vor 1nem Monat meine Saison geendet und bin daher Arbeitslos und finde auch keine neue Arbeit und das AMS zahlt nur noch bis 10.Mai. Ich weiß nicht so recht was ich machen soll bzw kann.

Danke schon mal für eure Hilfe!

Kommentare

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 4. 05. 2012, 14:07
    was heißt AMS zahlt nur bis zum 10. Mai - läuft da die Arbeitslose aus? Unbedingt mit AMS reden, wie es ab 11. Mai weitergeht (Notstand??) - und natürlich melden, dass du KEINEN Freund mehr hast!!!

    Unterhalt für das Kind - ab Geburt
  • kein Unterhalt für die dich als ledige Mama von deinem Ex -
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 4. 05. 2012, 14:27
    und wenn das mit dem AMS doch nicht klappen sollte:

    rede mit der Gebietskrankenkasse - die Vorsorgeuntersuchungen für den MUKI-Pass könnten kostenfrei für die Versicherte (also dich als werdende Mutter) sein - bin mir aber nicht sicher.

    sonst: bei der Gebietskrankenkasse kann man sich selbst krankenversicheren lasssen - um ca € 400/Monat - eine Ermäßigung im Einzelfall bis auf € 100/Monat ist möglich - Selbstversicherung dann bis zur Geburt des Kindes - dann ist man ja durch Kinderbetreuungsgeld krankenversichert.

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 4. 05. 2012, 14:24
    und wenn das AMS nicht mehr zuständig sein sollte:
    bei den BH's und den Gemeinden gibt es auch oft Beratungsstellen
  • Danke für die Infos!!

    Das mit dem selbst versichern....das bin ich schon...also ich bin privat versichert. Kann ich nicht irgendwie Geld von "ihm" bekommen für die Untersuchungen? Die sind ganz schön teuer, sowie Gitterbett, Wickeltisch usw Ich meine sowas muss ich nun mal vor der Geburt kaufen.

    Ich hab mir jetzt nen Termin bei den "Frauen im Brennpunkt" gemacht, vielleicht wissen die irgendwas.

    Mit dem AMS hab ich auch nächste Woche gleich nen Termin.

    Danke inzwischen!!
  • Ob du von ihm was evrlangen kannst, weiß ich nicht. Glaub eher net. Aber ich weiß, dass man von der Gemeinde einen Zuschuß für die erstausstattung bekommt. Erkundig dich mal bei deiner Gemeinde. LG.
  • Ok, danke... ich frag einfach überall nach, weil freiwillig wird nichts kommen von ihm.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 5. 05. 2012, 00:15
    bis zum 10. Mai bist du sicher beim AMS - also hast du eine gesetzliche Krankenversicherung - und die übernimmt die ärztlichen Leistungen bei den Kassen-Ärzten. aber eine "private" (Zusatz)-Krankenversicherung bei einer Versicherungsanstalt ersetzt niemals die normale gesetzliche Krankenversicherung - und oben habe ich beschrieben, wie man sich privat die gesetzliche Krankenversicherung erkauft, wenn man sie nicht anders hat

    - wenn, dann hat du jetzt eine private (Zusatz)Krankenversicherung und keine private gesetzliche Krankenversicherung... du bist ja beim AMS...


  • Welche Untersuchungen meinst du denn, die so teuer sind? Mußt Du denn was bezahlen? Bist vielleicht bei einem Wahl-Arzt und nicht bei einem Kassen-Arzt?
  • Ich muss mir meine Unterlagen nochmals ansehen.
    Und mein Frauenarzt ist Privat und Kasse. Ich muss mal schauen wie ich was mache:-) Wird schon werden:-)
  • Die Wahl-Arzt-Rechnungen kann man bei der GKK einreichen, damit man einen Teil der Kosten ersetzt bekommt - falls du das noch nicht weißt..
  • Unterhalt kann man erst ab Geburt einfordern. Falls er die Vaterschaft nicht gleich anerkennt könnte es sein, dass das mit dem Unterhalt dauert bis die Vaterschaft geklärt ist. Man kann den Unterhalt aber dann für den Zeitraum ab der Geburt nachfordern. Der Regelbedarf für ein Baby ist derzeit 186€ (was jetzt aber nicht heißt, dass du soviel bekommen wirst, das hängt immer vom Einkommen des Vaters, weiteren Kindern, usw ab)
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