Einwanderung EWR-Bürger nach Österreich

BiKaBiKa

21,827

bearbeitet 15. 11. 2013, 19:02 in Karenz & Rechtliches
wie oben schon genennt gehts ums einwandern in Ö. kennt sich da wer aus? wie genau das mit der krankenversicherung funktioniert und ob man diese anmeldebescheinigung auch ohne arbeit kriegt?
lg

Kommentare

  • @BiKa zum Thema Versicherung kann ich dir sagen, was ich von meiner Arbeit als Ordi-Gehilfin in einer Zahnklinik weiß. Wenn man sich als EWR-Bürger hier behandeln lässt, muss ein EWR-Schein ausgefüllt werden - der wird dann mit einer Kopie vom Reisepass/Führerschein etc. bei der Gkk eingereicht und die übernehmen die Kosten. Das gilt dann für jeweils ein Quartal. Ich hoffe, das hilft ein bisschen!?
  • aaahhhh danke danke danke das hilft mir schon weiter
  • @BiKa ah, was ich vergessen habe, die Versicherungskarte mussten wir uns auch immer kopieren und beilegen, das braucht die Gkk auch.
  • hm aber wenn er doch in Ö wohnt wird er ja nicht mehr in Irland versichert sein oder?
  • TrudeTrude

    6,299

    bearbeitet 15. 11. 2013, 13:17
    @Bika

    Du musst zu aller erst zur Fremdenpolizei

    Die stellen sich quer, wenn er keine Arbeit/zukünftige Anstellung vorweisen kann, denn Österreich setzt voraus das du dich selbst versorgen kannst, bevor sie die Anmeldung durchgehen lassen bzw. erlauben.
    EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger und Schweizerinnen/Schweizer sind unionsrechtlich zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie

    - in Österreich Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Selbständige sind oder
    - für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen oder
    - als Hauptzweck ihres Aufenthaltes eine Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung bei einer öffentlichen Schule oder einer rechtlich anerkannten Privatschule oder Bildungseinrichtung absolvieren und für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel verfügen.

    Angehörige von (...) Österreicherinnen/Österreichern, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, die EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (...) sind und nicht selbst die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sind (...) zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten berechtigt, wenn sie:

    - Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner sind
    - Lebenspartnerinnen/Lebenspartner sind und das Bestehen einer dauerhaften Beziehung nachweisen können oder
    - (....)

    In meinem Fall war es so das ich als EU Bürger Schwierigkeiten hatte, obwohl mein Partner und meine zwei Kinder !!! angenommen wurden, auch die Anmeldung zu bekommen. Ich wurde rein rechtlicht als Mutter von meinen zwei Kindern getrennt, weil man mir die Anmeldung nicht geben wollte.

    Natürlich kommt das alles auf den Bearbeiter an, aber ich hatte ordentliche Laufereien. (Ich musste sogar 3 Gehaltszettel nachrreichen, um zu beweisen das ich hier wirklich arbeite!)
  • Die anmeldebescheinigung bekommst meines wissens auch ohne arbeit allerdings nur mit genügend existenzmitteln .
    Ich würde einfach mal bei der ma35 anrufen.
    Bei der ma35 sind sehr lange wartezeiten
    War 2 mal dort und hab beide male 3 stunden gewartet.
    Am besten gleich um 7 hingehn und anstehn, um 8 machens auf und da stehns dann bis vors gebäude an.
    Die ausstellung der Anmeldebescheinigung dauert 3-6 monate.
  • Ich musste mich zuerst selbst versichern. Wie das genau ging damals, kann ich dir leider nicht genau erklären sind schon fast 3 Jahr her ;)
    Denn ohne Versicherrung, keine Arbeit und ohne Arbeit eben keine Anmeldebescheinigung.
    Das waren für mich/uns auch total viele laufwege, Wartezeiten und Alpträume aber! man darf niemals aufgeben - das ist das Wichtigste :)
  • Wenn du aus D hier nach Österreich kommst und noch in D. versichert bist (bsp. arbeitslos) hast du ja eine int. Krankenversicherungskarte...

    Wenn du dich in D. abgemeldet hast oder das Arbeitsamt das getan hat, hast du hier keinen Versicherungsschutz.

    Da ich selber ausgewandert bin, hier mal ein paar Tipps.

  • @Nachbarin2013

    Es geht um einen Iren der nach Österreich möchte. :)

  • danke ich hab schon rausgefunden wies geht...mords kompliziert
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