Wochengeld nach Beschäftigung im Ausland

MiempiMiempi

61

bearbeitet 15. 11. 2013, 12:19 in Karenz & Rechtliches
Hallo zusammen und hoffentlich kann mir jemand bei meinem Problem helfen...

Ich lebe seit etwa 3 Jahren in Suedafrika un bin im dritten Monat schwanger. Fuer die Geburt meines Kindes wuerde ich gerne wieder zurueck nach Oesterreich kommen. Mein Arzt hat mir geraten nicht nach der 28 SSW zu fliegen und erst zurueckzukehren, wenn mein Kind etwa 6 Wochen alt ist. Ich waere also fuer ein halbes Jahr in Oesterreich.

Laut suedafrikanischem Gesetz habe ich kein Recht auf Karenz oder dergleichen, weil ich noch kein volles Jahr bei meinem Dienstgeber beschaeftigt bin.

Gibt es eine Moeglichkeit, finanzielle Unterstuetzung in Oesterreich zu erhalten, obwohl ich schon seit 3 Jahren in einem anderen Land beschaeftigt bin?

Sollte ich versuchen, fuer das letzte Monat bevor ich den Mutterschutz antreten wuerde, einen Job zu finden? Und wer wuerde mich dann noch einstellen?

Hat vielleicht irgendjemand Erfahrung mit aehnlichen Situationen?

Bitte helft mir
Herzlichen Dank im voraus
Miempi

Kommentare

  • Sorry aber ich denke nicht das du finanziell anspruch auf wochengeld hast wie es bei kbg geld ist glaub ich auch nicht weil du ja nicht bei da gkk versichert bist oder
  • Ich habe mir auch ueberlegt, meine Eltern zu bitten, mich einzustellen, die haben einen Hotelbetrieb... das waere nur fuer ein Monat... aber ich weiss nicht ob das geht bzw ob meine Eltern das duerfen wenn ich so offensichtlich schwanger bin?? Weisst du da vielleicht etwas?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 20. 11. 2013, 13:50
    warum 1 Monat - 4,33 Wochen ? vor dem Mutterschutz darfst schon noch arbeiten - - für das Wochengeld braucht man aber 26 "Beschäftigungswochen" und ob die Zeiten von SA angerechnet werden.... sehr fraglich... (viele bekommen immer noch kein Wochengeld, weil sie die erforderlichen Zeiten einfach nicht mehr schaffen).

    bleibst du dann in Österreich? - dann gibt es ab Geburt Kinderbetreuungsgeld..., wenn du dann Österreich mit Kind wieder verläßt, dann gibt es kein Kinderbetreuungsgeld mehr.. Meldepflichten! - ansonsten gibt es Rückzahlungsverpflichtungen...

    Wie und ob du bis zur Geburt krankenversichert bist, mußt du mit deinem zuständigen Sozialversicherungsträger (zb GKK) abklären....

    und ob das Kinderbetreuungsgeld für "vorübergehende Besuche" auch gewährt wird, mit der GKK abklären

    Und falls KEIN Kinderbetreuungsgeld gewährt wird, ist auch wichtig zu wissen, wer die Kosten für die Geburt übernimmt (durch Kinderbetreuungsgeld ist man krankenversichert ab Geburt und somit auch die Kosten der Geburt gedeckt).

    Alles sehr kompliziert.
  • NanaNana

    3,562

    bearbeitet 15. 11. 2013, 13:40
    Ich kann dir nur sagen dass du keine fbh bekommst wenn du einen aufrechten wohnsitz im ausland hast.
    Ohne fbh auch kein kbg.
    Wenn du navh der geburt wieder ins ausland ziehst hast du auch keinen anspruch mehr auf finanzielle hilfe.

    lass dich am besten in einer beratungsstelle (aktion leben,.....) beraten.

  • du wohnst und lebst in Südafrika. kommst nach österreich wegen geburt usw und dann gehst du wieder ins ausland oder?
  • MiempiMiempi

    61

    bearbeitet 20. 11. 2013, 13:44
    Ich lebe in Suedafrika, wir werden aber unsere Wohnung aufgeben und wollen nach der Geburt bei den Eltern meines Freundes in der Naehe einziehen (das ist etwa 6 stunden von unserem derzeitigem Wohnsitz entfernt). Wir haben also keinen Suedafrikanischen Wohnsitz in der Zeit, die wir in Oesterreich verbringen...

    Ich koennte natuerlich auch einfach in Afrika bleiben, haette aber wirklich gern meine Familie um mich.

    @Nana: danke fuer den tip, hab noch nie von Aktion Leben gehoert und gleich Kontakt aufgenommen, mal sehen was die dazu sagen...
  • Also ich schätze das du keinen finanziellen anspruch in österreich hast.
  • @Miempi
    Wieso fragst du nicht deine Familie ob sie zu dir kommen ? Wäre um einiges einfacher denke ich .
    Und für dich nicht soviel Stress .
  • @Kathi
    Hab ich mir auch ueberlegt, aber meine Eltern sind selbststaendig und koennen im Mai unmoeglich verreisen. Ausserdem haette ich sie nicht nur gerne bei der Geburt dabei, sondern auch noch waehrend der Schwangerschaft... deshalb dachte ich mir es waere besser, wenn ich die Zeit, in der ich eh nicht arbeiten kann, bei meinen Eltern verbringe...

    Haette ja auch gerne Schwester, Bruder, Grosseltern etc dabei... aber so wie es aussieht werd ich wohl erst auf Urlaub nach hause kommen wenn der Kleine da ist
  • Vor der Geburt musst du die GKK selber zahlen, aber sobald das Kind da ist, wird ihr beide bei der GKK versichert ohne einen selbstbeitrag von dir. beim finanzamt musst du nachweisen, dass du im ausland beschaeftigt bist, alle formulare ausfuellen und die entscheiden dann, ob du kinderbeihilfe bekommst. sobald du anspruch auf kinderbeihilfe hast, dann bekommst du auch karenzgeld. du musst unbedingt alle schwangerschaftsuntersuchungen die im ausland durchgefuehrt werden, von deinem arzt bestaetigen lassen und dies dann nach oesterreich mitnehmen.....brauchst du fuer den mutter kind pass......viel glueck
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