Informations-, Äußerungs- und Vertretungsrecht
Der obsorgeberechtigte Elternteil ist verpflichtet, den nicht obsorgeberechtigten Elternteil über wichtige Angelegenheiten und Änderungen im Leben des gemeinsamen Kindes rechtzeitig zu informieren (z.B. Schulwechsel, Wohnsitzwechsel, nicht bloß geringfügige Krankheiten, Schulerfolg). Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat das Recht, sich dazu zu äußern. Diese Rechte stehen auch dem mit der Obsorge betrauten Elternteil zu, d.h. die Eltern müssen einander wechselseitig informieren. Der nichtobsorgeberechtigte Elternteil muss weiters das Kind pflegen, erziehen und Vertretungshandlungen im Alltag vornehmen, soweit die Umstände dies erfordern, z.B. wenn der mit der Obsorge betraute Elternteil nicht anwesend ist und sich das Kind rechtmäßig bei dem nichtobsorgeberechtigten Elternteil aufhält. Diese Rechte entfallen aber, wenn der Kontaktberechtigte den Kontakt mit dem Kind grundlos ablehnt. Umgekehrt erweitert sich das Informationsrecht dann, wenn dem Elternteil, der ein Kontaktrecht hat, Kontakte nicht möglich sind.
Kontaktrecht
Jeder Elternteil und das Kind haben gesetzlich das Recht, einander zu treffen. Das Kontaktrecht, früher Besuchsrecht genannt, sollte grundsätzlich einvernehmlich zwischen beiden Elternteilen und dem Kind geregelt werden. Können sich diese nicht einigen, muss das Gericht eine Regelung darüber treffen. Neu ab 1. Februar 2013 ist, dass es eine gerichtliche Durchsetzung gegen den zum Kontakt berechtigten Elternteil gibt, der zum Nachteil des Kindes den persönlichen Kontakt unterlässt. In solchen Verfahren kann das Gericht die Familiengerichtshilfe als "Besuchsmittler" einsetzen, die durch ihre Anwesenheit und Überwachung die ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes erleichtern.
Ich sag mal so, es sind ja nicht sehr viele Dinge, die du ihm mitteilen musst... Wenn du jetzt zb umziehst, muss er es ja mehr oder weniger zwangsläufig erfahren. Zumindest, wenn es ein Ortswechsel ist... Ich denk mir immer, es ist eine Bring- und Holschuld. Viel wird er net machen können, wenn du ihm was verschweigst. U das, was ich bis jetzt von ihm mitbekommen hab, hätte er für zb einen Prozess eh zu wenig Durchhaltevermögen worum genau geht's denn, was du ihm nicht mitteilen willst? Magst das sagen?
Trude hat es e sehr ausführlich reingestellt.
Es ist sicher auch immer situationsabhängig wieviel er zudem erfährt bzw wieviel er mitentscheiden kann/darf/will.
Es geht um nix spezielles.
Als Ich damals im KH Wär mitn Kleinen (3 Tage) Hab Ich ihm auch nichts gesagt. Ich glaube da Hat Er die Vaterschaft noch nicht anerkannt bzw hatte noch keinen Kontakt mit dem Kleinen...
Er weiss zwar den Ort wo wir wohnen, doch die Adresse Hat Er nicht. Das Hab Ich auch beim JA besagt, dass Er die nicht erfahren darf und sie waren einverstanden.
Ja... Durchhaltevermögen ist nicht sehr gross bei ihm. Und Wie es aussieht Hat Er auch nicht mehr viel Interesse.
Ich wollt nur das abklären, nicht dass Ich mich strafbar mache oder so... Man weiss Ja nie.... Immer hin Hat Er Mir Ja schon mit Beugehaft gedroht.... (Ich glaub so heisst das)
Solang das JA Bescheid weiß, passt das sicher! U wenn ihr euch eh immer auswärts trefft's, braucht er nicht zu wissen, wo du wohnst. Einen Ortswechsel müsstest ihm halt sagen oder KiGa oder welche Schule u solche Sachen! Aber entscheiden tust das du allein u dann reicht ja eine SMS! Ich hab mir angewöhnt, solche Sachen nur mehr per SMS zu machen, damit ich es auch schriftlich hab! Man weiß ja nie...
Außer, dass er vielleicht beleidigt is u dir wieder droht, glaub ich nicht, dass dir was passieren kann! U ich denk mal, wenn du ihm was verschweigst, was du ihm sagen müsstest, wer weiß, ob er drauf kommt u wenn, was will er dann machen?! Er kann zum JA gehen u die werden dich vielleicht hinweisen, dass du ihm gewisse Sachen sagen musst. Kann mir net vorstellen, dass dir da was passieren könnt... U du kannst ja immer noch sagen, dass du ihm das gesagt hast. Dann steht Aussage gegen Aussage u dann kommt wieder nix raus
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Kommentare
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Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100022.html
Informationsrecht: §178(1) ABGB
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Es ist sicher auch immer situationsabhängig wieviel er zudem erfährt bzw wieviel er mitentscheiden kann/darf/will.
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Als Ich damals im KH Wär mitn Kleinen (3 Tage) Hab Ich ihm auch nichts gesagt. Ich glaube da Hat Er die Vaterschaft noch nicht anerkannt bzw hatte noch keinen Kontakt mit dem Kleinen...
Er weiss zwar den Ort wo wir wohnen, doch die Adresse Hat Er nicht. Das Hab Ich auch beim JA besagt, dass Er die nicht erfahren darf und sie waren einverstanden.
Ja... Durchhaltevermögen ist nicht sehr gross bei ihm. Und Wie es aussieht Hat Er auch nicht mehr viel Interesse.
Ich wollt nur das abklären, nicht dass Ich mich strafbar mache oder so... Man weiss Ja nie.... Immer hin Hat Er Mir Ja schon mit Beugehaft gedroht.... (Ich glaub so heisst das)
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Ja,für KiGa und Schule ist er ja noch zu klein...:-)
Solange mir nix passieren kann, weil ich mal nicht gleich alles erzählt habe, bin ich beruhigt*gG*
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Danke