Ja, das ist es... Wo sollst dich denn mitversichern lassen, wenn es keinen gibt, wo man sich mitversichern lassen kann...
@Wien: nachfragen bei der gkk, ob dir dann nachträglich die Krankenversicherungsbeiträge zurückerstattet werden, falls du dich jetzt SELBST krankenversichern bei der Gkk lässt und dann ja nachträglich die Krankenversicherung durch das Kinderbetreuungsgeld kommt und ja den gleichen Zeitraum abdeckt - das könnte die Lösung sein....
Hallo Mädels,
habe wieder mal ne Frage an die Profis.
Ich war heute schon auf der GKK, habe aber vergessen was zu fragen.
Unser Baby kommt im Juni und mein Freund ist von November- März auf Weiterbildung und bekommt da vom AMS Geld für Bildungskarenz.
Nun hat der Herr auf der GKK gemeint, wir können uns das 30er Modell teilen, also ich KBG bis November, dann mein Freund von November-März und dann ganz normal ich weiter.
So jetzt meine Frage: Muss ich dann in den 5 Monaten arbeiten gehen???
Und wird das KGB weiterhin mir ausbezahlt oder wird da auch 3mal die Kontonummer für den KBG- Empfänger geändert?
Danke für eure Hilfe.
@wunschbaby2014 also grundsätzlich hat das kbg nix mit der arbeitsrechtlichen karenz zu tun.
Das heißt du kannst bei deinem AG 2 Jahre karenz melden, wann und wielang du kbg beziehst ist dafür egal.
Nur musst du aufpassen dass du ohne kbg bezug nicht versichert bist, also zb die Zeit in der dein Mann das kbg bezieht.
Und ich muss jetzt auch sagen dass ich nicht weiß ob das bildungskarenzgeld als zuverdienst für das kbg gilt, also aufpassen wegen der zuverdienstgrenze.
es bekommt immer derjenige das kbg ausbezahlt der grad offiziell den Bezug angemeldet hat.
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Kommentare
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http://pwc.at/steuernachrichten/blog/2012/11/29/das-neue-finanzzentrum-wien-mitte/
fa in seidengasse gibt es nicht mehr
aber wer soll mir bitte sonst auskunft geben, wenn die dort zentrale sind und angeblich nichts sehen können
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@Wien: nachfragen bei der gkk, ob dir dann nachträglich die Krankenversicherungsbeiträge zurückerstattet werden, falls du dich jetzt SELBST krankenversichern bei der Gkk lässt und dann ja nachträglich die Krankenversicherung durch das Kinderbetreuungsgeld kommt und ja den gleichen Zeitraum abdeckt - das könnte die Lösung sein....
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habe wieder mal ne Frage an die Profis.
Ich war heute schon auf der GKK, habe aber vergessen was zu fragen.
Unser Baby kommt im Juni und mein Freund ist von November- März auf Weiterbildung und bekommt da vom AMS Geld für Bildungskarenz.
Nun hat der Herr auf der GKK gemeint, wir können uns das 30er Modell teilen, also ich KBG bis November, dann mein Freund von November-März und dann ganz normal ich weiter.
So jetzt meine Frage: Muss ich dann in den 5 Monaten arbeiten gehen???
Und wird das KGB weiterhin mir ausbezahlt oder wird da auch 3mal die Kontonummer für den KBG- Empfänger geändert?
Danke für eure Hilfe.
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Das heißt du kannst bei deinem AG 2 Jahre karenz melden, wann und wielang du kbg beziehst ist dafür egal.
Nur musst du aufpassen dass du ohne kbg bezug nicht versichert bist, also zb die Zeit in der dein Mann das kbg bezieht.
Und ich muss jetzt auch sagen dass ich nicht weiß ob das bildungskarenzgeld als zuverdienst für das kbg gilt, also aufpassen wegen der zuverdienstgrenze.
es bekommt immer derjenige das kbg ausbezahlt der grad offiziell den Bezug angemeldet hat.