Kann meine Mutter Kinderbetreungsgeld beantragen?

bearbeitet 1. 12. 2013, 06:21 in Karenz & Rechtliches
Vor zwei Wochen habe ich meine Tochter geboren. Ich bin 19 Jahre alt lebe bei meiner Mutter und bin bei meiner Mutter mitversichert, meine Tochter auch. Da ich erst 19 bin würde ich gerne meine Schule weiter machen welche aber im Ausland ist.Im April würde es losgehen. Meine Mutter würde in der zwischen zeit auf mein Kind aufpassen. Könnte meine Mutter anstatt mir Kinderbetreungsgeld beziehen? Da sie ja die 'Ersatzmutter' ist? Leute bitte nicht falsch verstehen ich schiebe mein Kind nicht ab , mir ist es halt wichtig das ich meine Schule fertig mache damit ich meinem Kind etwas bieten kann und für mich ist es in Ordnung wenn sie bei meiner Mama ist wenigstens weiss ich,dass sie in guten händen ist. Bitte nur ernst gemeinte Antworten! Danke!

Kommentare

  • Nein ich kann mir nicht vorstellen das das geht weil ja immerhin du in Karenz bist und nicht deine Mama. Ist jetzt nicht böse gemeint abet ist das wirklich dein ernst das du dein dann ja schon 5 Monate altes Baby ich sag mal weggibst :/ Ich könnte das nicht...
  • tanja1993tanja1993

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    bearbeitet 1. 12. 2013, 09:10
    Achja und wenn du ins Ausland gehst musst du das deiner Kk sagen und auch beim Finanzamt musst du Bescheid geben wegen der Familienbeihilfe. Ich bin mir nicht sicher ob du die dann überhaupt noch bekommst genauso wie das Kbg :-??
    edit: Hab gerade am Zettel nachgeschaut und sobald die Kindesmutter ins Ausland geht verliert sie den anspruch auf alles ( wenn ich es falsch verstanden habe tut es mir leid )
  • nachfragen das ist ein sonderfall!
  • Ich hab meinen Sohn auch mit 5 Monaten "abgegeben" dass ich die Schule fertig mach. Zwar nicht komplett sondern "nur" am Vormittag aber das war das beste.
    Hätte ich nicht sofort weiter gemacht, hätte ich es nie nachgeholt und so hab ich mit einem einjährigen Sohn maturiert.
    Find ich eine sehr gute Entscheidung von dir!!
  • Ist das nicht egal wer das Geld bekommt lass es dir überweisen und gib es halt ihr.
  • Sie bekommt ja glaub ich kein Geld wenn sie ins Ausland geht. So hab ich das zumindest verstanden. Weil um das alles zu beziehen muss das Kind mit der Mutter im selben Haushalt wohnen und den selben Hauptwohnsitz wie die Mutter haben und dad wird wohl schlecht gehen wenn sie im Ausland wohnt
  • Aso das hab ich überlesen.
  • tanja1993tanja1993

    11,145

    bearbeitet 1. 12. 2013, 10:49
    @cora86 Ist ja kein Problem war von mir ja nicht böse gemeint :)
    @poppy Ja ich finde das ja auch super das man die Schule gleich wieder weiter macht aber ich denke mir das das doch ein Unterschied ist ob man 1 Stunde sowas in die Schule fahrt oder überhaupt ins Ausland ziehen muss um die Schule zu machen.
    Wo im Ausland wäre bzw ist den die Schule? Musst du dir dort eine Wohnung nehmen?
  • @maemae11 wenn du den hauptwohnsitz bei deiner mutter hast und in der schule in einem internat bist bekommst du das geld und gibst es einfach deiner mutter
  • wer das Kinderbetreuungsgeld bekommt ist kranken- und pensionsversichert und das Baby auch - also warum soll deine Mutter die Betreuung übernehmen- hat sie selbst (deine Mutter) bald keine Krankenversicherung mehr?

    ob du dann bei ihr als Mitversicherte dich krankenversichern kannst, ist auch sehr fraglich - dh. ob du dann selbst noch eine Krankenversicherung hast.

    solange du für die Betreuung des Kindes zuständig bist, steht dir das KBG zu - außer du verläßt Österreich..... dann ist alles weg..

    - am besten zur GKK gehen...
  • @carry na die Mutter soll ja übernehmen, weil sie ins Ausland geht!
    sobald du wieder zur Schule gehst, kann deine Mama auf jeden Fall für DICH Familienbeihilfe beantragen.
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