Kündigung vor Karenz

bearbeitet 5. 12. 2013, 16:45 in Karenz & Rechtliches
Hallo,
ich wollte mal fragen wie das nun wirklich ist wenn man vor dem Beginn der Karenz kündigt?
Also nach Ende vom Mutterschutz.
Ich kann definitiv sagen, dass ich nicht mehr in die Firma zurück gehe.
Es ist aber so dass ich noch 27 Tage Urlaubsanspruch habe, den ich nicht mehr nehmen kann da es sich zeitlich nicht ausgeht (über Weihnachten gehe ich schon lange aber es bleiben immer noch 27 Tage über.)
Weil wenn ich Karenz gehe, dann muss mir die Firma den Urlaub erst nach der Karenz bezahlen und wenn ich halt früher kündige dann ist alles erledigt. Versteht ihr mich? Ich möchte halt nicht den Urlaub 2 Jahre stehen lassen sondern alles abschließen.
Ist es also schlimm nach dem Mutterschutz zu kündigen wenn ich weiß dass ich nicht zurück gehe?

Kommentare

  • wenn DU kündigst dann bekommst is auch nicht bezahlt geht nur einvernehmlich
  • bearbeitet 5. 12. 2013, 17:37
    Ja ich denke schon dass eine einvernehmliche Kündigung gemacht wird.
    Und du bist dir sicher dass falls das nicht so ist ,der komplette Urlaub verfällt? Das habe ich noch nie gehört...
  • Wenn du kündigst bekommst du deinen Urlaub schon bezahlt!
    Aufpassen musst du nur wegen deiner Abfertigung, bei alt verlierst du den Anspruch und bei neu kannst ihn nur mitnehmen aber nicht auszahlen lassen.
    Und du musst schaun dass dein Urlaub richtig berechnet wird :-)
  • Danke claudsch1980
    Ich habe eh schon Abfertigung neu. Ja die Berechnung stimmt, geht bis nach Mutterschutz.
    Dann ist es also egal ob ich gleich nach dem Mutterschutz kündige oder erst nach Ende der Karenz?
  • Lass dich am besten bei der Arbeiterkammer beraten, die sind da immer am neuesten Stand...

    gglg. Sonja

  • wieso die Eile mit dem Kündigen? Das kannst du nach deiner Karenz immernoch tun , und falls du deinen Urlaub nicht dringend ausbezahlt haben wirst, würd ich dir raten ihn eher zu konsumieren, da du beim Auszahlen viel durch die Steuer verlierst. Jetzt hast du einen Schutz und du kannst ja nach deiner Karenz auch sagen dass du nimmer zurückkehren magst und dann eben noch deinen Urlaub anhängen- so bekommst du noch bezahlt und hast um 5 Wochen mehr Zeit für dein Kind bzw. dir was anderes zu suchen
    lg soulshine
  • @claudsch1980 da bist du falsch informiert bzgl der Abfertigung alt!!! Das betrifft nämlich mich. Bin schon seit 11 Jahren in der selben Firma beschäftigt u bin jetzt in derakarenz umgezogen u muss daher kündigen! Ich bekomm die Hälfte der Abfertigung ausbezahlt! Man nennt das Mutterschaftsaustritt. Hab mich ausführlich bei der Arbeiterkammer beraten lassen...
  • Ich hab auch nach dem mutterschutz einvernehmlich gekündigt... und vor dem mutterschutz meinen resturlaub aufgebraucht.
  • Ahja u Mutterschaftsaustritt ist sowohl im Mutterschutz als auch während der Karenz möglich
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 8. 12. 2013, 21:57
    @regasah ja im Mutterschutz oder karenz aber nicht davor ... Und eben nur die Hälfte und nicht das ganze wie bei einvernehmlich
  • Wenn man vor hat, bis zum 2. Lebensjahr des Kindes in Karenz zu gehen, also bis zum 24. Lebensmonat, und nicht mehr in die Firma zurück will nach diesen 2 Jahren.. besteht die Möglichkeit, schon vorher zu kündigen vor Ablauf der Karenz? Also kann man im 23. Monat in der Karenz kündigen, dann 1 Monat die Kündigungsfrist laufen lassen und dem Arbeitgeber sagen, dass man gar nicht mehr zurück kommt, und halt ab Kündigung gleich neu Arbeit suchen? (Das beste wär dann natürlich, gleich woanders eine Stelle im Auge zu haben).
    Ich bin derzeit Pendler, arbeite in Wien, und komme jeden Tag spät heim, darum überlege ich, mir zukünftig irgendwas in der Nähe zu suchen, um mehr Zeit für das Kind zu haben. Dazu fand ich jedoch keine Info im Internet...nur über Abfertigung alt und neu. Will doch nur wissen, ob es möglich ist, während der Karenz, gegen Ende, zu kündigen! Und nicht direkt unmittelbar nach Ende des Mutterschutzes 8 Wochen nach der Geburt.

    LG!
  • @sakuranoLaila ja du kannst vor Ablauf der karenz kündigen, sollst du sogar wenn du nicht zurück willst! Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, was hast du da für Fristen stehen wenn du kündigst und die musst du auf jeden fall einhalten außer ihr macht eine einvernehmliche Lösung.
  • Kündigen kannst ja wann du willst, denke ich. Ich hab jetzt auch schriftlich um eine envernehmliche angesucht. Mal schauen was passiert. Mein muschu endet jetzt die nächsten Tage.
    Ich wüsste auch nicht warum ich nicht kündigen sollte wenn ich weiß ich geh nicht mehr zurück. So kann ich dann ganz gezielt schon schauen nach nem job. Ich z.b schau jetzt schon nach einer Teilzeit stelle in der Nähe meines Wohnortes damit ich. Wenn ich dann was gefunden stehe ich sofort zur freien Verfügung für den neuen ag und hab nicht erst noch das Theater mit der alten Firma.
  • Ah, danke für die Antwort, also geht das!
    Gut, also kann man kündigen mit der Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist..... aber ich meinte ja, 8 Wochen nach der Geburt gleich kündigen ist ja nicht so gut, wenn man mal mit Kind daheim sein will und nix arbeiten....außer man arbeitet gerne gleich wieder Vollzeit. Weil Karenzanspruch hat man ja nur, wenn man eben Arbeit hat, oder? Wenn man nun nach den 8 Wochen nach Geburt gleich kündigt, kann ja das AMS einen gleich wieder vermitteln, da ist dann nix mehr mit daheimbleiben, wenn das AMS eine Arbeit findet. Ich möchte aber doch einige Zeit mit meinem Kind verbringen und alles miterleben in der frühen Entwicklung. Allerdings halte ich eine geringfügige Beschäftigung während der Zeit als eine sehr gute Idee. ...Wenn man es will!
  • @sakuranoLaila du bist ja nicht arbeitslos gemeldet, also wird dich das ams nicht vermitteln.
    Nach dem wochengeld hast du Anspruch auf kinderbetreuungsgeld und über das bist du versichert ...
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