Bei Bezug von kbg und arbeitslosen muss sie VOLLZEIT zur Verfügung stehen.20 stunden nur wenn sie arbeitslosen bekommt und kein kbg mehr. Das finde ich ja so gemein. Eine alleinerziehende Mutter z.b die gewillt ist Teilzeit zu arbeiten (man will ja auch noch was von seinem kind haben ) und jeden cent braucht muss Angst haben Vollzeit vermittelt zu werden. Is ja net so einfach eine Vollzeit Kinderbetreuung zu bekommen. Wenn man z.b im Handel ist sowieso. Da muss man mal eine Betreuung finden die zu den handelsüblichen Öffnungszeiten(8-20 Uhr, samstags usw) gegeben werden kann . Da ist man doch aufgeschmissen wenn man niemanden hat.
Es ist ganz allein deine Entscheidung ob du zum AMS gehst oder direkt Misi beantragst. Misi hat den klaren Vorteil dass du solange dein jüngstes Kind unter 3 ist und von dir betreut wird du nicht vermittelt werden darfst.
Personen, die Kinder betreuen müssen, die noch nicht 3 Jahre alt geworden sind.
Das gilt nur dann, wenn es keine geeignete Betreuungsmöglichkeit gibt
Die Angebote für eine Qualifizierung und für Arbeitsplätze müssen angenommen werden, ansonsten droht die Kürzung oder gar die Streichung der Mindestsicherung
wenn es eine geeignete Betreuungsmöglichkeit gibt, dann kann man sehr wohl vermittelt werden, auch wenn das Kind noch nicht 3 Jahre alt ist,
so zumindest die Informationen die ich bekommen hab (da wird dann idR auf Tagesmütter und Kinderkrippen verwiesen).
Es wird sicher auf den Einzelfall ankommen, da für die Mindestsicherung ja noch weitere Faktoren zählen (Unterhalt, Vermögen, Eigentumswohnung, Auto,..)
ich hab mal für meine schwester bei der landeregierung OÖ angrufen zwecks MISI und der mann da hat mir gesagt als er das alter meiner neffen gehört hat, das sie bis zum 3ten Geburtstag ja eh daheim bleiben kann bei den kindern
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Es ist ganz allein deine Entscheidung ob du zum AMS gehst oder direkt Misi beantragst. Misi hat den klaren Vorteil dass du solange dein jüngstes Kind unter 3 ist und von dir betreut wird du nicht vermittelt werden darfst.
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Das gilt nur dann, wenn es keine geeignete Betreuungsmöglichkeit gibt
Die Angebote für eine Qualifizierung und für Arbeitsplätze müssen angenommen werden, ansonsten droht die Kürzung oder gar die Streichung der Mindestsicherung
wenn es eine geeignete Betreuungsmöglichkeit gibt, dann kann man sehr wohl vermittelt werden, auch wenn das Kind noch nicht 3 Jahre alt ist,
so zumindest die Informationen die ich bekommen hab (da wird dann idR auf Tagesmütter und Kinderkrippen verwiesen).
Es wird sicher auf den Einzelfall ankommen, da für die Mindestsicherung ja noch weitere Faktoren zählen (Unterhalt, Vermögen, Eigentumswohnung, Auto,..)
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