@bika ja, warum sollte es nicht gehen...das erste wäre auch ein wunschks sein sillen dann wurde es ein not ks...bitte weiter im kaiserschnitt thread oder juli mamis da es hier sehr ot ist
Habe noch keine Kinder.. möchte mich aber früh darüber informieren..
da ich sehr gut verdiene, würde ich die eaVariante wählen. wann wäre es finanziell geschickt, das 2. Kind zu bekommen? Sollte man vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes schwanger werden? Dann wird das Karenzgeld für das 2. Kind vom Wochengeld berechnet oder? Wenn ich nämlich erst nach dem 2. Geburtstag des 1. Kindes schwanger werden würde, würde ich mich ja wieder in der Arbeit befinden, aber ja nur Teilzeit. Da ist dann die einkommensabhängige Variante beim 2. Kind nicht so toll, wenn nur 80 % von dem Teilzeitgeld berechnet werden? denke also, dass es sinnvoller wäre noch im Karenzurlaub wieder schwanger zu werden? Stimmt das?
wenn das aber nicht klappt, wäre es dann besser beim 2. Kind ein anderes Karenzmodell zu wählen? Also beim ersten Kind die eaVariante und beim 2. Kind ein anderes Modell?
Oh..das wäre ja dann im erstn jahr nach der geburt..denn 12 monate beziehe ich u dann bin ich ein jahr daheim im karenzurlaub bis zum 2. Geburtstag. von welcher basis wird das eakg dann berechnet wenn ich noch innerhalb der karenz schwanger werde aber eben nicht mehr während dem kgbezug? Möchte aber auch gleich dazusagn dass natürlich alles eine laune der natur is u dass is auch gut so.. finds nur intressant mich mal zu informieren... ;-)
in dem fall wird dann geschaut, was für dich besser ist....entweder vom wochengeld, auf das du in diesem fall keinen anspruch hättest oder es wird vom einkommen aus dem jahr berechnet, in dem du kein kbg bezogen hast, max. das drittvorangegangene (glaub ich) jahr @willeinbaby
sollte es anders berechnet werden, wenn man außerhalb dem bezug von kbg schwanger wird, lass ich mich gern korrigieren...ich bin von von einer pauschalvariante in die nächste ss gewechselt und werd beim zweiten das eakbg wählen!
@Wunschmama12
wahrscheinlich eine blöde Frage, aber wie wird da dein Tagessatz fürs KBG berechnet, bzw von welchem Einkommen (Jahr?), weil die höchste Pauschalvariante ja eh €1000 wären.
@Julchen1
Hey, wie machst du das dann wenn du das halbe Jahr unbezahlten urlaub dazunimmst - ohne Kündigungsschutz und dann in dem halben Jahr schwanger wirst.
Könnens dich dann kündigen, weil du ja keinen Kündigungsschutz hast. Wenn man arbeitet ist das ja anders - da könnens dich ja nicht kündigen, wenn man schwanger ist.
Wenn man in den zwei Jahren schwanger mit dem zweiten Zwerg wird, dann bekommt man das KBG wie es in den Karenzmodellen angegeben ist - die 20+4 (über 600) und 30+6(über 400) oder? Also wenn man dazwischen nicht arbeitet - bleibts so - Wäre nur wenn man das einkommensabhängige wählt - das würde dann vom Wochengeld berechnet werden - oder?
@maxi mein 1. kind kam 09/12 auf die welt, ich hab 20+4 gewählt, das zweite soll juni 14 kommen, also in der karenz vom ersten...nur einmal zur orientierung. nun bekomm ich pauschales wochengeld bis zur geburt und der tagessatz fürs eakbg wird vom einkommen 2011 gerechnet (lt. steuerbescheid). denn 2013, und 2012 hab ich ja kbg geld bezogen. da gibts die formel: (einkommen x 0,62 + 4000) : 365
@farfalla es wird entweder vom wochengeld berechnet oder vom einkommen aus dem.jahr, in dem man kein kbg bezogen hat, max 3 kalenderjahre zurück gerechnet! was besser für dich ist!
Verstehe ich das richtig,bin schon sehr verwirrt! Wenn ich während den betzug von kbg von 1 kind schwanger werde,dann wird das wochengeld von kbg gerechnet? Ich bekomme bis 2/2015 kbg 20+4 und im anfang april 2015 kommt das 2 kind ,wieviel bekomme ich dann ab 2/2015 bis zur geburt von 2 baby
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da ich sehr gut verdiene, würde ich die eaVariante wählen. wann wäre es finanziell geschickt, das 2. Kind zu bekommen? Sollte man vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes schwanger werden? Dann wird das Karenzgeld für das 2. Kind vom Wochengeld berechnet oder? Wenn ich nämlich erst nach dem 2. Geburtstag des 1. Kindes schwanger werden würde, würde ich mich ja wieder in der Arbeit befinden, aber ja nur Teilzeit. Da ist dann die einkommensabhängige Variante beim 2. Kind nicht so toll, wenn nur 80 % von dem Teilzeitgeld berechnet werden? denke also, dass es sinnvoller wäre noch im Karenzurlaub wieder schwanger zu werden? Stimmt das?
wenn das aber nicht klappt, wäre es dann besser beim 2. Kind ein anderes Karenzmodell zu wählen? Also beim ersten Kind die eaVariante und beim 2. Kind ein anderes Modell?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen,
danke
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wahrscheinlich eine blöde Frage, aber wie wird da dein Tagessatz fürs KBG berechnet, bzw von welchem Einkommen (Jahr?), weil die höchste Pauschalvariante ja eh €1000 wären.
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Hey, wie machst du das dann wenn du das halbe Jahr unbezahlten urlaub dazunimmst - ohne Kündigungsschutz und dann in dem halben Jahr schwanger wirst.
Könnens dich dann kündigen, weil du ja keinen Kündigungsschutz hast. Wenn man arbeitet ist das ja anders - da könnens dich ja nicht kündigen, wenn man schwanger ist.
Wenn man in den zwei Jahren schwanger mit dem zweiten Zwerg wird, dann bekommt man das KBG wie es in den Karenzmodellen angegeben ist - die 20+4 (über 600) und 30+6(über 400) oder? Also wenn man dazwischen nicht arbeitet - bleibts so - Wäre nur wenn man das einkommensabhängige wählt - das würde dann vom Wochengeld berechnet werden - oder?
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Danke :-)
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@maxi bitte gern!
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