hi und zwar vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
bin in der 9 woche schwanger hatte bis anfang juni noch einen job wurde im Probemonat gekündigt
und jetzt ist es schwer etwas neues zu finden AMS ist da auch nicht sehr hilfreich wenn es um Jobangebote geht dadurch das auch mein Freund laut AMS zu viel verdient steht mir kein Geld zu. Ich weiss wirklich nicht mehr was ich machen soll vielleicht habt ihr ideen oder Tipps die ihr mir geben könnt wäre euch sehr dankbar
mfg
Kommentare
653
und Arbeitslose auch nicht, weil du keinen neuen Anspruch hast?
wie bist derzeit krankenversichert?
38
mein leben is nicht gerade rosig mit jobs verlaufen in letzter zeit war es richtig gut aber leider nur 4 monate die ich habe und somit keinen anspruch auf arbeitslosengeld und mein freund verdient über 1100 und somit bekomme ich auch keinen notstand or so
und job finden is echt hart jetzt im mom manchmal denke ich mir echt das es der falsche zeitpunkt im mom war bzw ist um schwanger zu sein obwohl ich mich auf das kleine freue
versichert bin ich über das AMS
7,306
Es klingt, als wärs am besten du machst a umschulung am ams, als schwangere bist ja grundsätzlich "schwer vermittelbar" da übernehmens auch die kosten. Ich kann nacher auch nicht mehr in meim job arbeiten und mach dann wh tagesmutter, wär das was für dich?
38
und eben das gehalt vo meinem freund angerechnet wird somit kein anspruch hatte das prob scho einmal wie ich zu ihm gezogen bin da wollte mich das ams aber nicht mal mehr versichern was gott sei dank jetzt nicht der fall ist
das mit der umschulung klingt gut
leider kriegt man echt schwer nen job wenn ich 2 oder 3 monate wieder arbeiten würde hätte ich vollen anspruch auf ams geld
es ist echt schwer im mom richtig positiv zu denken weil soviele gedanken im kopf umher schwirren wie es den weitergehn soll
653
- keine Arbeitslosengeld - ja klar - man braucht 52 Wochen für die Arbeitslose - außer man ist noch nicht 25. - es kommt also auch darauf an - wann Du Deinen 25. Geburtstag genau feierst - vorher reichen auch weniger Wochen.
653
38
das is gut das das kind nach der geburt dann auch krankenversichert etc is
653
nicht über das AMS wenn du keinen Anspruch hast,
mit deinen Freund mitversichert? oder hast noch keine....
wenn Du jetzt deinen Job verloren hast, hast Du auch deine eigene Krankenversicherung verloren - also: Handlungsbedarf!
möglich ist die
MITVERSICHERUNG in der Krankenversicherung beim Lebensgefährten
da ist SEINE Krankenversicherungsanstalt zuständig - aber nur unter gewissen Voraussetzungen - kosten tut die einen "Zusatzbeitrag" - wenn man noch keine Kinder hat...
sonst:
eigene Krankenversicherung bis zur Geburt bei der GKK
zur Gebietskrankenkasse gehen und dort reden: wegen der Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung - kostet 400 Euro/Monat - man kann um Ermäßigung auf ca 100 Euro/Monat ansuchen
653
es kann sein, dass Du einige Wochen und Monate noch einen Job hast und dann sich doch keine Arbeitslose ausgeht (weil es zuwenig Wochen sind oder sich die erforderliche Anzahl erhöht hat, weil du 25. geworden bist).
und beim Wochengeld kann es ähnlich sein, dass du trotz Arbeit dann doch kein Wochengeld bekommst...
38
laut ams bin ich über das versichert zurzeit
vielleicht kann man reden dadurch das ich 3 tage nach meinem geburtstag dort war und nicht wusste das man bis 25 nur 3 monate braucht und danach mehr ob sie das vl doch irgendwie anerkennen und umändern und vl doch noch einen anspruch geben
38
653
bist vielleicht dann jetzt in einem Vermittlungskurs - dann ist es klar, das du über das AMS versichert bist...
sonst, bitte nachfragen gehen, wie das wirklich mit deiner Krankenversicherung ist - man ist nach dem Jobverlust nur 21 Tage nachversichert - sonst fällt man raus...
ich habe erst später gelesen, dass du am 9. Juni Geburtstag hattest (alles Gute nachträglich - trotzdem..)
(du hast geschrieben, dass du 4 Monate Jobzeiten hast, daher braucht du noch 2 - 3 Monate - wenn man unter 25. (dh man ist "Jugendlicher" ) - im nächsten Post gebe ich eine Liste)
653
Erstmalige Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes
Stellen Sie das erste Mal einen Antrag auf Arbeitslosengeld und sind Sie über 25 Jahre alt, dann haben Sie die Anwartschaft erfüllt, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen können.
Wiederholte Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes
Haben Sie bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen, so gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme.
Der Anspruch ist gegeben, wenn Sie
* innerhalb der letzten 12 Monate vor der Geltendmachung
* insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können.
Arbeitslosengeld für Jugendliche
Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie
* innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung
* zumindest 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten
* oder innerhalb von 24 Monaten 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten
vorweisen können.
38
das meinte ich ob ams das rückwirckend machen kann mit dem antrag und so berechnet als wäre ich vor 25 da ich paar tage nach meinem geburtstag beim AMS war und bis jetzt ja nicht mal wusste das diese Regelung gilt dann würde dies nämlich noch zutreffen oder :
Arbeitslosengeld für Jugendliche
Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie
* innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung
* zumindest 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten
* oder innerhalb von 24 Monaten 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten
vorweisen können.
danke euch sehr für eure hilfe !!!!!!!
653
aber gehe zum AMS und auch zur GKK und lasse Dich dort beraten...
653
und was Dir die Behörden nun raten...
38
653
Personen, die aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe erhalten und der Arbeitsvermittlung weiterhin wie Notstandshilfebezieher/-innen zur Verfügung stehen, sind nicht nur pensions-, sondern auch krankenversichert
nur: Notstandshilfe bekommt man nur, wenn man vorher schon mal Arbeitslose bekommen hat
- nur wenn man nie einen Anspruch auf Arbeitslose gehabt hat, hat man auch keinen Anspruch auf Notstandshilfe - daher auch dann keine solche Krankenversicherung
38
aslo informieren werde ich mich aufjedenfall gleich am montag vielleicht kommt ja etwas positives zustande
7,306
38
gehe mich zurzeit ee sehr viel bewerben (schriftlich,telefon,persönlich) hab sogar eine positive zusage zu einem vorstellungsgespräch erhalten vl wird es ja etwas mal schauen
was würdet ihr sagen gleich wenn man sich um die stelle bewirbt erwähnen das man schwanger is oder doch erst persönlich dann beim vorstellungsgespräch ??
7,306
38
7,306
38
7,306