Verzweifelt Frage job?

bearbeitet 16. 06. 2012, 12:34 in Smalltalk
hi und zwar vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
bin in der 9 woche schwanger hatte bis anfang juni noch einen job wurde im Probemonat gekündigt
und jetzt ist es schwer etwas neues zu finden AMS ist da auch nicht sehr hilfreich wenn es um Jobangebote geht dadurch das auch mein Freund laut AMS zu viel verdient steht mir kein Geld zu. Ich weiss wirklich nicht mehr was ich machen soll vielleicht habt ihr ideen oder Tipps die ihr mir geben könnt wäre euch sehr dankbar
mfg

Kommentare

  • du bekommst keinen Notstand? -

    und Arbeitslose auch nicht, weil du keinen neuen Anspruch hast?

    wie bist derzeit krankenversichert?

  • ja arbeitslosengeld und notstand bekomme ich nicht
    mein leben is nicht gerade rosig mit jobs verlaufen in letzter zeit war es richtig gut aber leider nur 4 monate die ich habe und somit keinen anspruch auf arbeitslosengeld und mein freund verdient über 1100 und somit bekomme ich auch keinen notstand or so
    und job finden is echt hart jetzt im mom manchmal denke ich mir echt das es der falsche zeitpunkt im mom war bzw ist um schwanger zu sein obwohl ich mich auf das kleine freue
    versichert bin ich über das AMS
  • Versteh ich nicht, du warst 4 monate in der firma? Die gesetzliche Probezeit is aber 3 monate! Warder vertrag befristet? Weil eig hättest ja schon kündgungsschutz kabt.
    Es klingt, als wärs am besten du machst a umschulung am ams, als schwangere bist ja grundsätzlich "schwer vermittelbar" da übernehmens auch die kosten. Ich kann nacher auch nicht mehr in meim job arbeiten und mach dann wh tagesmutter, wär das was für dich?
  • ich war bei zwei verschiedenen firmen die 4 monate und bei der letzten eben wurde ich nach einem monat gekündigt somit kein kündigungsschutz da ja 3 probemonate vorhanden gewesen wären
    und eben das gehalt vo meinem freund angerechnet wird somit kein anspruch hatte das prob scho einmal wie ich zu ihm gezogen bin da wollte mich das ams aber nicht mal mehr versichern was gott sei dank jetzt nicht der fall ist
    das mit der umschulung klingt gut
    leider kriegt man echt schwer nen job wenn ich 2 oder 3 monate wieder arbeiten würde hätte ich vollen anspruch auf ams geld
    es ist echt schwer im mom richtig positiv zu denken weil soviele gedanken im kopf umher schwirren wie es den weitergehn soll
  • nein, 1 Monat die gesetzliche Probezeit, wo sogar ohne Angabe von Gründen einen von heute auf morgen heimschicken können und dürfen - und oft machen die Firmen noch zustätzlich Befristung
    - keine Arbeitslosengeld - ja klar - man braucht 52 Wochen für die Arbeitslose - außer man ist noch nicht 25. - es kommt also auch darauf an - wann Du Deinen 25. Geburtstag genau feierst - vorher reichen auch weniger Wochen.
  • Nun: ab der Geburt hast Du Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld - damit bist du eigenständig krankenversichert und auch pensionsversichert - und auch das Baby ist krankenversichert.
  • am 9 juni hab ich meinen 25 geburtstag gefeiert war aber nach meinem geburtstag beim ams wusste nicht mal das man nur 3 moante braucht mit dem alter vielleicht kann ich noch mit betreuer oder so reden das sie das anerkennen
    das is gut das das kind nach der geburt dann auch krankenversichert etc is
  • und wie bist Du jetzt (gesetzliche) krankenversichert?

    nicht über das AMS wenn du keinen Anspruch hast,

    mit deinen Freund mitversichert? oder hast noch keine....

    wenn Du jetzt deinen Job verloren hast, hast Du auch deine eigene Krankenversicherung verloren - also: Handlungsbedarf!

    möglich ist die
    MITVERSICHERUNG in der Krankenversicherung beim Lebensgefährten
    da ist SEINE Krankenversicherungsanstalt zuständig - aber nur unter gewissen Voraussetzungen - kosten tut die einen "Zusatzbeitrag" - wenn man noch keine Kinder hat...

    sonst:
    eigene Krankenversicherung bis zur Geburt bei der GKK
    zur Gebietskrankenkasse gehen und dort reden: wegen der Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung - kostet 400 Euro/Monat - man kann um Ermäßigung auf ca 100 Euro/Monat ansuchen

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 06. 2012, 13:55
    ok, habe es jetzt gelesen, dass du am 9. Juni Geburtstag hattest (alles Gute nachträglich - trotzdem..)

    es kann sein, dass Du einige Wochen und Monate noch einen Job hast und dann sich doch keine Arbeitslose ausgeht (weil es zuwenig Wochen sind oder sich die erforderliche Anzahl erhöht hat, weil du 25. geworden bist).

    und beim Wochengeld kann es ähnlich sein, dass du trotz Arbeit dann doch kein Wochengeld bekommst...
  • mit freund kann ich mich noch nicht mitversichern da ich noch nicht solange mit ihm zusammen wohne und man da eine gewisse Anzahl an monaten etc braucht
    laut ams bin ich über das versichert zurzeit
    vielleicht kann man reden dadurch das ich 3 tage nach meinem geburtstag dort war und nicht wusste das man bis 25 nur 3 monate braucht und danach mehr ob sie das vl doch irgendwie anerkennen und umändern und vl doch noch einen anspruch geben
  • habe in diesem jahr am 9 juni meinen geburtstag gefeiert also vor einer Woche genau
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 06. 2012, 14:06
    sicher, mit dem AMS über die jetzige ganze Situation reden -

    bist vielleicht dann jetzt in einem Vermittlungskurs - dann ist es klar, das du über das AMS versichert bist...

    sonst, bitte nachfragen gehen, wie das wirklich mit deiner Krankenversicherung ist - man ist nach dem Jobverlust nur 21 Tage nachversichert - sonst fällt man raus...

    ich habe erst später gelesen, dass du am 9. Juni Geburtstag hattest (alles Gute nachträglich - trotzdem..)

    (du hast geschrieben, dass du 4 Monate Jobzeiten hast, daher braucht du noch 2 - 3 Monate - wenn man unter 25. (dh man ist "Jugendlicher" ) - im nächsten Post gebe ich eine Liste)



  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 06. 2012, 14:12
    (Quelle: AK OÖ)
    Erstmalige Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes

    Stellen Sie das erste Mal einen Antrag auf Arbeitslosengeld und sind Sie über 25 Jahre alt, dann haben Sie die Anwartschaft erfüllt, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen können.
    Wiederholte Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes

    Haben Sie bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen, so gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme.
    Der Anspruch ist gegeben, wenn Sie

    * innerhalb der letzten 12 Monate vor der Geltendmachung
    * insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können.

    Arbeitslosengeld für Jugendliche

    Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie

    * innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung
    * zumindest 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten
    * oder innerhalb von 24 Monaten 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten

    vorweisen können.
  • ja werde auf jedenfall mit AMS noch mal reden wegen versicherung das ich mich da mal richtig auskenne wie es im mom aussieht

    das meinte ich ob ams das rückwirckend machen kann mit dem antrag und so berechnet als wäre ich vor 25 da ich paar tage nach meinem geburtstag beim AMS war und bis jetzt ja nicht mal wusste das diese Regelung gilt dann würde dies nämlich noch zutreffen oder :
    Arbeitslosengeld für Jugendliche

    Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie

    * innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung
    * zumindest 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten
    * oder innerhalb von 24 Monaten 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten

    vorweisen können.

    danke euch sehr für eure hilfe !!!!!!!
  • ich weiß, lauter eher traurige Mitteilungen -

    aber gehe zum AMS und auch zur GKK und lasse Dich dort beraten...




  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 06. 2012, 14:20
    ja, sag uns Bescheid, wie es mit Dir weitergeht...

    und was Dir die Behörden nun raten...
  • werde ich auf jedenfall tun irgendetwas positives muss ja passieren danke euch nochmal trotzdem für die hilfe halte euch natürlich am laufenden
  • Laut AK gibt noch Folgendes:

    Personen, die aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe erhalten und der Arbeitsvermittlung weiterhin wie Notstandshilfebezieher/-innen zur Verfügung stehen, sind nicht nur pensions-, sondern auch krankenversichert

    nur: Notstandshilfe bekommt man nur, wenn man vorher schon mal Arbeitslose bekommen hat

    - nur wenn man nie einen Anspruch auf Arbeitslose gehabt hat, hat man auch keinen Anspruch auf Notstandshilfe - daher auch dann keine solche Krankenversicherung
  • hab zwar schon mal arbeitslosengeld bekommen aber das ist schon länger her da ich im august letzten jahres bei meinem freund eingezogen bin (davor bekam ich AMS Geld) und mich das ams auch da komplett gestrichen gehabt hat weil er zuviel verdeint hat und dann eben nur die monate arbeit die ich habe
    aslo informieren werde ich mich aufjedenfall gleich am montag vielleicht kommt ja etwas positives zustande
  • naja du brauchst noch 2 oder 3 Monate... jetzt kommt der Sommer... Also ich ha mal eine Stelle braucht aber befristet auf ein halbes Jahr und bin dann Bildungskarenz gangen. Bin dann zu ein paar Einkaufsgschäftern (Spar, Billa) gefahren und habs denen erklärt und hab auch dann relativ schnell was gefunden! Die waren froh, dass wen fürn Sommer gehabt haben, haben mir dann auch angeboten länger bei ihnen zu arbeiten und ich bin auch jetzt im Mutterschutz und während der Karenz noch bei denen angestellt! Das war halt Glück, aber viele sind froh, wenns wen übern Sommer haben und an der Kasse kann dir da a ned viel passieren bzgl Baby. Als Beispiel! Dann wärst auch versichert, hättst deinen Anspruch wieder und könntest nachher in der Karenz immer noch a Umschulung machen!
  • bearbeitet 18. 06. 2012, 15:30
    ja danke für die tipps und die ratschläge
    gehe mich zurzeit ee sehr viel bewerben (schriftlich,telefon,persönlich) hab sogar eine positive zusage zu einem vorstellungsgespräch erhalten vl wird es ja etwas mal schauen
    was würdet ihr sagen gleich wenn man sich um die stelle bewirbt erwähnen das man schwanger is oder doch erst persönlich dann beim vorstellungsgespräch ??
  • beim vorstellungsgespräch ists sicher günstiger!!
  • hab ich mir auch gedacht deswegen hab ich am telefon nichts erwähnt weil ich mir dachte wenn man sich persönlich gegenüber sitzt wirkt das auch ganz anders wie wenn ichs schnell am telefon nebenbei erwähne und dann vielleicht gleich eine absage bekomme
  • MalinarcoMalinarco

    7,306

    bearbeitet 18. 06. 2012, 15:30
    eben und beim persönlichen gespräch kannst vl so noch überzeugen! ich habs auch gleich so gemacht, dass ich gar keine bewerbungen geschrieben hab sondern gleich überall persönlich hingfahren bin und denen dann klar gmacht hab, dass ohne mich nimma wollen ^^
  • bearbeitet 18. 06. 2012, 15:30
    stimmt na ich habs bis jetzt auf allen wegen versucht eben persönlich, schriftlich und telefonisch und jetzt eben ein Vorstellungsgespräch in einer Spitalskantine als Kassierin auch wenn es diesmal nicht klappen sollte aufgeben tu ich nicht das is wichtig
  • sag denen auch gleich dass das eh was im sitzen oder so is und dast des a bis zum schluss mochn kannst! uuund wos in jobs wost mit geld umgehst immer sehr gut is: klar machen, dass du verlässig, ehrlich und zuverlässig bist :-)
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