Was ist der Kinderfreibetrag?

bearbeitet 24. 01. 2014, 12:18 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr lieben.

Sitze gerade vor meinem Steuerausgleich und habe keinen Plan was dieser Kinderfreibetrag ist.
Bitte um hilfe :-/

Kommentare

  • Kinderfreibetrag einfach ankreuzen :-)
    Je nachdem wie du und dein Partner das macht. Seid ihr getrennt, dann kannst du ihn entweder alleine geltend machen oder du nimmst die 132€ und er die 132€ für ein nicht haushaltszugehöriges Kind.
    Wenn ihr zusammen lebt, dann könnt ihr einfach ausprobieren, wie ihr besser aussteigt. Entweder einer nimmt die vollen 220€ oder jeder die 132€ für das haushaltszugehörige Kind. Da man via Finanzonline eh sofort vorberechnen kann, kann man die Ergebnisse gut vergleichen.
  • ... damit man den Kinderfreibetrag geltend machen kann, muss man mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen haben.
    also für 2013: hier sollte das Kind vor em 30.Juni 2013 geboren sein, dann sind es mehr als 6 Monate, 1. Juli wäre schon wieder zu spät.
  • Ich versteh das ganze leider trotzdem nicht... meine tochter kam am 27.6.2013 .. ich hab durch den mutterschutz logischerweise keine Lohnsteuer gezahlt... mein mann (verheiratet und leben zusammen) aber auch nicht, weil er eine ausbildung über das ams macht.. kann ich bzw wir das trotzdem machen @josefa ?? Sorry..
    Aber ich kenn mich da nicht aus...
  • einen steuerausgleich kannst du immer machen, es gibt ja auch genug andere sachen außer lohnsteuer, die du geltend machen kannst...spenden, versicherungen, bildungskosten usw.
  • Ok also werd dann einfach die 220 Euro ankreuzen. Vielen lieben dank.
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 24. 01. 2014, 15:03
    @renchen0086 warst du Anfang des Jahres nicht noch arbeiten??

    leider hat @wunschmama12 nicht ganz recht, es zahlt sich nur dann aus einen lohnsteuerausgleich zu machen wenn man auch tatsächlich Lohnsteuer bezahlt hat - deshalb auch Ausgleich :-)

    Aber es spricht ja nix dagegen die Daten online einzugeben, man kann ja vorberechnen und schaun ob berhaupt was rauskommt.
  • @renchen0086
    hast du vor dem Mutterschutz nicht gearbeitet? Wenn ja, dann hast du sicher auch Lohnsteuer gezahlt.
    bei einer geringfügigen Beschäftigung kann man es zB auch machen und bekommt die Negativsteuer zurück.
    Da dein Baby im Juni geboren wurde, hast du mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen, damit könnt ihr den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Das kann auch dein Mann machen - den gibts nämlich auch, wenn man übers AMS versichert ist.

    Am besten einfach über Finanzonline ausprobieren, da kann man eine Vorberechnung machen und sieht was rauskommt.
  • Ok danke für die info! :) Hab schon vor dem mutterschutz gearbeitet.... mir ging es um diesen kinderfreibetrag
  • sorry...war nur meine annahme, ich lass mich natürlich gern belehren :)
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 25. 01. 2014, 11:15
    @renchen0086 wenn ihr verheiratet seid, zusammenlebt und dein Mann die ganze Zeit Geld vom AMS bekommen hat und Du vor dem Mutterschutz gearbeitest hat, ist es sinnvoller die 220 Euro Kinderfreibetrag bei Dir alleine zu nehmen.... (also bei Dir anzukreuzen) (Kind ist am 27. Juni 2013 geboren - also passt das zeitlich mit der Familienbeihilfe)
    renchen0086 schrieb: »
    Hab schon vor dem mutterschutz gearbeitet.... mir ging es um diesen kinderfreibetrag

  • Neue Regelung 2016?
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