Hallo,
ich hätte einige Fragen bezüglich einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld leider ist diesbezüglich die Info im Web entweder nicht vorhanden oder so umständlich beschrieben.
Ich werde ab März 2014 das eaKBG Modell nehmen bis Marz 2015 (in Karenz werde ich bis max. Dezember 2015 bleiben!), mein Mann würde auch gerne 2 Monate davon in Anspruch nehmen, daher meine Fragen:
1.) nehme an das muss mittels eigenem Antrag gestellt werden und zwar erst Mitten im Bezug des KBG und nicht bereits bei Beantragung?
2.) gibt es dafür ein eigenes Formular?
3.) bin ich verpflichtet in der Zeit wenn er geht meine Karenz zu beenden? Sprich muss ich arbeiten oder kann ich auch daheim bleiben?
4.) muss ich meinen Dienstgeber in Kenntnis setzen wenn mein Mann 2 Monate daheim bleibt?
5.) Wie sieht es dann mit Zuverdienst aus seitens meines Mannes der arbeitet ja "nur" 2 Monate nicht und vorher und nachher wieder voll?
6.) Gibt es sonst noch etwas auf das man hier aufpassen muss?
Vielen Dank
Kommentare
10,139
Er muss bei seinem AG die karenz extra melden, spätestens 3 Monate vorher.
Er bekommt einen eigenen Antrag (von der gkk) für seinen Arbeitgeber zwecks dem fiktiven wochengeld. Auch bei ihm müssen die 3 Monate vor Geburt gemeldet werden.
Du musst nicht zwangsweise arbeiten gehn sondern kannst unbezahlten Urlaub beantragen, bist allerdings nicht versichert da du keinerlei geldbezug hast.
3,143