Es dauert zwar noch eine weile aber ich möchte mich schon jetzt ein wenig darüber informieren. Meine arbeitsrechtliche Karenz geht bis Juli 2015, da meine kleine aber erst ab Sept.in die krippe kommt wird wahrschnl. dabei jemand auf sie aufpassen.
Wie ist es wenn ich jetzt nicht in meine alte Arbeit zurück will? muss ich 3mon vorher schriftlich kündigen, vorher anrufen und bescheid sagen??
Und dan muss ich mich ja beim Ams anmelden sollt ich nixx haben dürfen die mich gleich vermitteln wenn Sie was haben natürlich muss vorher das mit der kleinen passen..aber wenn ich keinen zum aufpassen hab ..was passiert dan?
Urlaub hab ich keinen mehr.
Und..wie wird eig. das Wochengeld berechnet wenn man arbeitslos ist?
geplant ist das nicht so..ich wollte eig normal arbeiten gehn in meiner alten arbeit dan is man ja auf der sicheren seite aber das wird wohl nicht der fall sein..
Danke schon mal jetzt für eure antworten
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Kommentare
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http://wiki.babyforum.at/wochengeld
Warum magst du nicht zurück?
Welche Kündigungsfrist hast du in deinem Arbeitsvertrag? Die musst du einhalten wenn du kündigen magst (grundsätzlich jederzeit während der karenz wenn du sicher bist nicht mehr zurück zu wollen)
Oder du machst einen mutterschaftsaustritt, der muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der karenz gemacht werden, oder dann während der Beschäftigung.
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kündigungsfrist ist ein monat..
naja. hab ja noch zeit aber es gibt jetzt doch einige gründe, obwohl ich es dort geliebt hab..
Weisst du wie das ist mit elternteilzeit kriegt man das nur wenn man in sein betrieb zuück geht??
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Und auch nur dann wenn du 3 Jahre dabei warst und mehr als 20 Leute beschäftigt sind
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wenn deine Firma auf eine einvernehmliche Kündigung einsteigt dann hast du keine Kündigungsfrist (Dienstverhältnis endet mit dem vereinbarten Tag) wenn du kündigst hast du die Frist die in deinem Vertrag steht.. bist allerdings für (ich glaub 4 Wochen) gesperrt auf Arbeitlosengeld...
Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst mach einen Termin bei der Arbeiterkammer die kann dir da genau sagen wie was wann
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Achjaa aufpassen muss ma nur wenn du dich arbeitslos meldest und noch kbg beziehst das du die zuverdienstgrenze nicht überschreitest sonst musst an teil vom kbg zrückzahlen (kann dir die gkk ausrechnen)
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Bin noch bis Mai 2015 daheim, Junior kann aber erst frühestens im September 2016 in den KiGa (geht hier angeblich erst ab 3,5 Jahren). Betreuung kann ich mir nicht leisten und möcht ich auch nicht eigentlich, privat hab ich - noch - niemanden in der Nähe, es sei denn wir übersiedeln.
Die beste Lösung wäre für mich in meinem Fall, ein zweites Kind vor Ablauf der Karenz, also direkt von Karenz in Mutterschutz Aber das ist kein Grund für ein Geschwisterkind für mich, und außerdem für uns zu früh vermutlich.
Ich weiß noch nicht, was ich machen werd...aber ich hab noch Zeit, werd mich im Herbst mal dransetzen und sehen, welche Optionen ich hab.
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Da steht aber bei gleichzeitigen Bezug muss man ohne wesentliche einschränkungen arbeitswillig sein. @bastian sorry wenn ich darauf rum reite aber ich will das nur verstehen ;-). Ich war nämlich vor zwei wochen beim ams und hab gefragt. Mein ag und ich haben uns getrennt und mein kbg läuft bis 2015. Und der Berater sagte mir eben oben genanntes. Hab dann alles sein lassen . Ich such mir zwar schon einen job aber nur Teilzeit. Ich geh sicher noch nicht vollzeit, mein Baby ist erst 3 Monate. Aber so 15-20 würden schon gehen. Und wenn die mir dann vollzeit stellen vermitteln schau ich blöd.....
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Ja wie oben geschrieben am besten zur AK gehen - die kennen sich da am besten aus und kennen auch iwelche änderungen falls es welche gab
bei mir wars auf jeden Fall so.. Das war voriges Jahr - es ist durchaus möglich das sich da was geändert hat...ich musste auf alle fälle nur 20 stunden "willig" sein
Aber du kannst dir ja jz so was suchen ohne dich arbeitslos zu melden wenn du e kbg bekommst...
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Höchst interessant... Hab jz auch grad auf mein ams zettel nachgeschaut... Hab nur 16-20 stunden ghabt und auch nur teilzeitstellen vermittelt bekommen...
Sorry für die scheinbar falsch information.. (
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Find auch das es kein grund ist.. obwohl der altersunterschied gehn würde.. ich wollt eig dazwischen arbeitn gehn.. @frühlingskind