Arbeit nach der Karenz

miKkiimiKkii

6,892

bearbeitet 3. 02. 2014, 22:15 in Karenz & Rechtliches
Es dauert zwar noch eine weile aber ich möchte mich schon jetzt ein wenig darüber informieren. Meine arbeitsrechtliche Karenz geht bis Juli 2015, da meine kleine aber erst ab Sept.in die krippe kommt wird wahrschnl. dabei jemand auf sie aufpassen.

Wie ist es wenn ich jetzt nicht in meine alte Arbeit zurück will? muss ich 3mon vorher schriftlich kündigen, vorher anrufen und bescheid sagen??
Und dan muss ich mich ja beim Ams anmelden sollt ich nixx haben dürfen die mich gleich vermitteln wenn Sie was haben natürlich muss vorher das mit der kleinen passen..aber wenn ich keinen zum aufpassen hab ..was passiert dan?
Urlaub hab ich keinen mehr.

Und..wie wird eig. das Wochengeld berechnet wenn man arbeitslos ist?
geplant ist das nicht so..ich wollte eig normal arbeiten gehn in meiner alten arbeit dan is man ja auf der sicheren seite aber das wird wohl nicht der fall sein..

Danke schon mal jetzt für eure antworten :)>-

Kommentare

  • Hab ein ähnliches Problem... Bin selber nur Karenzvertretung gewesen u werd wahrscheinlich nicht zurück können. Ich bin bis Dez 14 daheim. Ich warte jetzt noch bis April, weil ich bis dahin noch eine Beihilfe bekomme. Werd dann mit meiner Chefin reden, dass wir eine einvernehmliche Kündigung machen. Der Vorteil ist, dass man dann zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld noch Arbeitslosengeld bekommt. Man ist allerdings für zumindest 20 Stunden vermittelbar. Aber wenn du niemanden hast, der auf dein Kind schauen kann, ist das wieder was anderes. Ich möchte die Zeit nutzen, in dem ich ev den Conputerführerschein mache oder eben auch, wenn der Job passt, vorzeitig arbeiten gehe. Ist ja nicht so leicht, wieder einen guten Job zu finden u da wär ich auf jeden Fall bereit, wieder früher zu arbeiten. Meine kommt mit September in die Krippe, vorher würde meine Mutter schauen. Mir wurde aber gesagt, dass das AMS das dann schriftlich braucht, dass meine Mutter schaut, damit man überhaupt einen Kurs machen kann oder vermittelt werden kann. Also, wenn du niemanden hast, können sie dich auch nicht einfach so vermitteln...
  • Achtung: wenn man kbg bezieht und um arbeitslosengeld Ansicht muss man dem ams vollzeit zur Verfügung stehen und dafür unterschreiben das das Kind garantiert von jemanden betreut wird. Wenn man kein kbg mehr bekommt aber arbeitslosen dann muss man nur 20 std, bzw 16 wenn man wo wohnt wo es keine tagesmutter, kiga o.ä gibt, zur Verfügung stehen.
  • Mir wurde das direkt vom AMS so gesagt. Vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?
  • @mikkii also wie sich das wochengeld berechnet findest du hier :-)
    http://wiki.babyforum.at/wochengeld

    Warum magst du nicht zurück?

    Welche Kündigungsfrist hast du in deinem Arbeitsvertrag? Die musst du einhalten wenn du kündigen magst (grundsätzlich jederzeit während der karenz wenn du sicher bist nicht mehr zurück zu wollen)
    Oder du machst einen mutterschaftsaustritt, der muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der karenz gemacht werden, oder dann während der Beschäftigung.
  • @claudsch1980 dankee..

    kündigungsfrist ist ein monat..

    naja. hab ja noch zeit aber es gibt jetzt doch einige gründe, obwohl ich es dort geliebt hab..

    Weisst du wie das ist mit elternteilzeit kriegt man das nur wenn man in sein betrieb zuück geht??
  • Ja Anspruch auf Elternteilzeit hast nur wenn du zum Betrieb zurück kehrst!
    Und auch nur dann wenn du 3 Jahre dabei warst und mehr als 20 Leute beschäftigt sind
  • Ja.. die voraussetzungen dafür hab ich ehh @claudsch1980
  • alsooo ich war selbst in der situation... bei meinem 1. sohn hab ich dann während meiner karenz gekündigt und mich arbeitslos gemeldet.. ich musste einen Zettel unterschreiben und dort angeben das ich jemanden habe der auf mein Kind aufpasst (egal ob Kindergrippe oder eine Privatperson) und du musst für 16 - 20 Stunden vermittelbar sein... so wars bei mir... (Niederösterreich) ob das in einem andren Bundesland anders ist kann ich dir nicht sagen... wenn du allerdings niemanden hast kannst du dich nur arbeitssuchend melden (da bekommst kein Geld) - musst dich allerdings - falls deine karenz dann zu ende ist - selbst versichern.. da du als arbeitssuchende nicht versichert bist (soweit ich weiß - da bin ich mir nicht ganz sicher)..
    wenn deine Firma auf eine einvernehmliche Kündigung einsteigt dann hast du keine Kündigungsfrist (Dienstverhältnis endet mit dem vereinbarten Tag) wenn du kündigst hast du die Frist die in deinem Vertrag steht.. bist allerdings für (ich glaub 4 Wochen) gesperrt auf Arbeitlosengeld...

    Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst mach einen Termin bei der Arbeiterkammer die kann dir da genau sagen wie was wann :)
  • puu... na gut zu wissen!!! @bastian dankeee dir
  • @bastian du hast dann aber kein kbg mehr bekommen oder? mir hat man erklärt bei gleichzeitigen bezug von kbg und arbeitslosen muss man vollzeit, wenn das kbg weg fällt dann eben nur diese 20 std, zur Verfügung stehen. Bin auch nö. Kann mir aber eh nicht vorstellen das es da unterschiede in den Ländern gibt. Es liegt auch leider oft an die schlechte beratungsqualität das es zu missverständnissen kommt ;-)
  • @dani1203 nein ich habe 4 MonAte beides bezogen und musste eben für 20 Stunden zur verfügung stehen :) dann hab ich an job gefunden und kbg bekomm i jz immer noch vom 1. Kind - macht ja keinen unterschied ob du noch karenzgeld kriegst oder ned - manche mütter willen ja generell nur teilzeit arbeitn nach der karenz - und es geht das ams auch eig nix an welches modell du genommen hast und ob du noch kbg beziehst - ja da hast recht manche die dort sitzen kennen sich einfach ned aus und anstatt nachzuschaun oder so redens nur müll :(



    Achjaa aufpassen muss ma nur wenn du dich arbeitslos meldest und noch kbg beziehst das du die zuverdienstgrenze nicht überschreitest sonst musst an teil vom kbg zrückzahlen (kann dir die gkk ausrechnen)
  • Ich bin auch in der Situation - kann nicht zurück, weil mein Chef und ich uns leider nicht im Guten trennen konnten und weil mein Arbeitgeber mittlerweile insolvent ist (welch Wunder.... 8-| ).
    Bin noch bis Mai 2015 daheim, Junior kann aber erst frühestens im September 2016 in den KiGa (geht hier angeblich erst ab 3,5 Jahren). Betreuung kann ich mir nicht leisten und möcht ich auch nicht eigentlich, privat hab ich - noch - niemanden in der Nähe, es sei denn wir übersiedeln.

    Die beste Lösung wäre für mich in meinem Fall, ein zweites Kind vor Ablauf der Karenz, also direkt von Karenz in Mutterschutz ;) Aber das ist kein Grund für ein Geschwisterkind für mich, und außerdem für uns zu früh vermutlich.

    Ich weiß noch nicht, was ich machen werd...aber ich hab noch Zeit, werd mich im Herbst mal dransetzen und sehen, welche Optionen ich hab.
  • http://www.ams.at/sfa/14080_812.html

    Da steht aber bei gleichzeitigen Bezug muss man ohne wesentliche einschränkungen arbeitswillig sein. @bastian sorry wenn ich darauf rum reite aber ich will das nur verstehen ;-). Ich war nämlich vor zwei wochen beim ams und hab gefragt. Mein ag und ich haben uns getrennt und mein kbg läuft bis 2015. Und der Berater sagte mir eben oben genanntes. Hab dann alles sein lassen . Ich such mir zwar schon einen job aber nur Teilzeit. Ich geh sicher noch nicht vollzeit, mein Baby ist erst 3 Monate. Aber so 15-20 würden schon gehen. Und wenn die mir dann vollzeit stellen vermitteln schau ich blöd.....
  • Schon okay :)
    Ja wie oben geschrieben am besten zur AK gehen - die kennen sich da am besten aus :) und kennen auch iwelche änderungen falls es welche gab :)
    bei mir wars auf jeden Fall so.. Das war voriges Jahr - es ist durchaus möglich das sich da was geändert hat...ich musste auf alle fälle nur 20 stunden "willig" :) sein :)
    Aber du kannst dir ja jz so was suchen ohne dich arbeitslos zu melden wenn du e kbg bekommst...
  • Ja das steht da wirklich so xD habs grad glesen... Hmm vlt habens bei mir dann einfach an fehler gmacht?!?! Gg
    Höchst interessant... Hab jz auch grad auf mein ams zettel nachgeschaut... Hab nur 16-20 stunden ghabt und auch nur teilzeitstellen vermittelt bekommen...
    Sorry für die scheinbar falsch information.. :((
  • Ja ich schau eh ohne ams nach stellen. Hab mich halt Informiert weil ich ehrlich gesagt kein Geld liegen lassen möchte. Aber unter den Umständen schau ich lieber das ich mit weniger aus komme. Im nachhinein muss ich leider feststellen das ich eine für mich nicht günstige variante des kbg's gewählt habe, aber das lässt sich jetzt nicht mehr ändern.
  • Ja das ist ja urr blöd :/ hoff du findest eine lösung..

    Find auch das es kein grund ist.. obwohl der altersunterschied gehn würde.. ich wollt eig dazwischen arbeitn gehn.. @frühlingskind
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