Karenzgeld trotz keinen Anspruch auf Geld (AMS) ?

bearbeitet 8. 02. 2014, 02:07 in Karenz & Rechtliches
Hallo Mädls.. :)

Also .. als ich im Oktober gekündigt habe, wusste ich leider noch nicht dass ich schwanger bin .. Bin dann zum AMS gegangen, hab den Bezug für Notstandshilfe ausgefüllt, bekam ein paar Tage später den Bescheid, dass ich keinen Anspruch auf Notstandshilfe habe, da mein Freund so gut verdient!

Da ich ja kein Einkommen habe und als Schwangere man nix mehr bekommt hab ich eine Arbeit als Telefonistin bekommen allerdings ist es ein freies Dienstverhältnis .. Da ich jedoch über die Geringfügigkeitsgrenze arbeite und verdiene, bin ich natürlich voll versichert und zahle so auch für meine Versicherung..

Jetzt zu meinem Anliegen: Da auf der Arbeiterkammer Seite steht, dass freie Dienstnehmer keinen Anspruch auf Karenzgeld haben .. Ist jetzt meine Frage .. Zähle ich zu den freien Dienstnehmern obwohl ich eine volle Versicherung bezahle und bekomme ich Karenzgeld ? Und vorallem: Wen ich keinen Anspruch habe auf Karenz, was mach ich am besten um Karenz zu bekommen ?

Ich hoffe so sehr jemand kennt sich aus und kann mir weiter helfen .. Dieses Thema macht mich so verrückt und fertig :-(


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Kommentare

  • also du bekommst kinderbetreuungsgeld und familienbeihilfe nur wies mit dem wochengeld is weiß ich nicht da müsstest bei der gkk nachschaun
  • Wochengeld ist ja 8 Wochen vorher und nachher oder ?
    Ohne dem Wochengeld kann ich leben .. Nur ohne Karenz nicht


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  • auch als freie DN musst du KBG bekommen.
  • Ja ich hoffe .. Dass dachte ich eben auch .. Nur auf der Arbeiterkammerseite steht: Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Karenz
  • Du verwechselst ja auch Karenz mit KBG :-)

    Karenz bedeutet, dass du Karenzurlaub hast und in diese Zeit nicht arbeiten gehst (und da gibt es natürlich Unterschiede bei freien DN im Gegensatz zu normalen AN).

    KBG ist davon unabhängig, beim KBG kannst du verschiedene Varianten wählen und zB nebenher (innerhalb der Zuverdienstgrenze) trotzdem arbeiten gehen.
  • Asoo ja Karenz bekommst man ja nur wen man in nem richtigen Arbeitsverhältnis ist :D

    Und was ist wen ich mich vorher arbeitslos melde? Dann bin ich in Karenz oder? :)

  • Karenziert ist man ja nur, wenn man in einem aufrechten Dienstverhältnis steht und eine Unterbrechung für einen bestimmte Zeitdauer vereinbart. in deinem Fall gibt es halt einfach keine Karenz. Du kannst ja trotzdem zuhause bleiben und nicht arbeiten gehen (je nach dem wie es finanziell für dich aussieht und welche Variante du nimmst)

    wenn du dich arbeitslos meldest, dann müsstest du dem AMS der Vermittlung zur Verfügung stehen, damit du dann AL-Geld bekommst.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 9. 02. 2014, 20:33
    Karenz kannst gleichsetzen mit Kündigungsschutz und den hast als freie DN dann nicht... Und keine Rückkehrmöglichkeit zum Job

    Al-Geld bekommst keines, als freie DN bist nicht arbeitslosenversichert. Und Notstand hast ja vorher wegen des guten Verdienstes vom Freund auch nicht bekommen.

    Wochengeld bekommst - wenn es sich zeitlich ausgeht
    Kinderbetreungsgeld bekommst sicher - früher war das "Karenzgeld", mit anderen Anspruchsvoraussetzungen
    josefa schrieb: »


    wenn du dich arbeitslos meldest, dann müsstest du dem AMS der Vermittlung zur Verfügung stehen, damit du dann AL-Geld bekommst.
    Asoo ja Karenz bekommst man ja nur wen man in nem richtigen Arbeitsverhältnis ist :D

    Und was ist wen ich mich vorher arbeitslos melde? Dann bin ich in Karenz oder? :)

  • Hallo also ich schreib hier mal wie es bei mir war.
    Vielleicht hilft dir das ja.

    Also ich hab gekündigt bevor ich gewusst habe das ich schwanger war, und vom AMS habe ich dann kein Geld bekommen und sonst auch keins da mein Lebensgefährte zuviel verdient hat.
    Mein Lebensgefährte hat mich in der Dauer der Schwangerschaft dann bei sich mitversichert und Wochengeld steht einem dann nicht zu.
    Das Kinderbetreuungsgeld steht einem dann aber ab der Geburt von dem Kind zu, muss man dann bei der GKK nur angeben das man es ab dem Tag der Geburt haben will, da man ja keinen Anspruch auf Wochengeld hat.

    Beim Kinderbetreuungsgeld suchst du dir dann die Variante aus die dir zusagt ;)
    Aber du solltest dann ab der Geburt nicht ohne Geld da stehen wenn du zum Finanzamt und GKK gehst und alles beantragst.

    LG
    Jennifer
  • BiKaBiKa

    21,827

    bearbeitet 5. 03. 2014, 11:31
    ich bin der selbe fall...hab auch vorher nicht gearbeitet, also kein wochngeld und KBG hab ich schon-ab Geburt des kindes (ich hab variante 30+) @Jenni
  • also was ich hier nicht verstehe ist warum du nichts vom ams bekommen hast wenn du vorher angestellt warst- notstandshilfe bekommt man normalerweise erst nach 6 monaten AL geld, und hat nichts mit dem einkommen des partners zu tun nur die sozialhilfe ist abhängig vom gemeinsamen einkommen in einem haushalt - bei einer selbstkündigung hat man nur im 1.monat keinen anspruch

    bei freien DN ist das was anderes, da zahlt man in die sozialversicherung ein aber eben nicht in die al- versucherung somit gibts auch keinen anspruch !

    achtung gleich familienbeihilfe beantragen denn das kbg bekommst auch erst dann wenn das beim finanzamt durch ist
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 6. 03. 2014, 15:55
    man muss gewisse Wochen als Arbeiter/Angestellte gearbeitet haben, um einen Arbeitslosenanspruch bzw. einen neuerlichen Arbeitslosenanspruch zu haben.... daher ist es durchaus möglich, dass man nix vom AMS bekommt....

    und bei der anschließenden Notstandshilfe (nach Arbeitslose) wird sehr wohl das Einkommen des Partners mitberücksichtigt - und das kann so weit gehen, dass man auch nix an Notstand bekommt.... (falls man vorher Arbeitlose bekommen hat).
    soulshine schrieb: »
    also was ich hier nicht verstehe ist warum du nichts vom ams bekommen hast wenn du vorher angestellt warst- notstandshilfe bekommt man normalerweise erst nach 6 monaten AL geld, und hat nichts mit dem einkommen des partners zu tun nur die sozialhilfe ist abhängig vom gemeinsamen einkommen in einem haushalt - bei einer selbstkündigung hat man nur im 1.monat keinen anspruch

    bei freien DN ist das was anderes, da zahlt man in die sozialversicherung ein aber eben nicht in die al- versucherung somit gibts auch keinen anspruch !

    achtung gleich familienbeihilfe beantragen denn das kbg bekommst auch erst dann wenn das beim finanzamt durch ist

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