Hallo Mädels!
Ich bin mal so frei und markier gleich mal
@claudsch1980 unseren "Spezi" in Sachen Rechtliches. ;;)
Ich hab gestern mit der AK schon telefoniert aber ich will es nur nochmal abgleichen dass ich es auch wirklich richtig verstanden habe.
Meine Geschichte:
Am 14.7. ist mein 1. Arbeitstag.
Am 3.8. ist beginnt mein voraussichtlicher Mutterschutz.
Dh ich müsste 3 Wochen arbeiten gehen.
Frage:
Wenn ich die 3 Wochen arbeiten gehe, dann wird das Wochengeld aufgrund des Gehalts der 3 Wochen berechnet, ist das richtig?
Und wenn ich mit der Firma vereinbare dass ich die 3 Wochen in unbezahlten Urlaub gehe wird das Wochengeld aufgrund vom Kinderbetreuungsgeld + 80% gerechnet, ist das richtig??
Ich hab vor der derzeitigen Karenz Anspruch auf Wochengeld gehabt u bin auch selbst versichert (da ich ja Kinderbetreuungsgeld beziehe)
Gibt es sonst noch einen Weg? Also irgendwas was mir der Dienstgeber noch vorschlagen könnte? Nur dass ich weiß was auf mich zukommen könnte ...
Und alles was ich sonst noch wissen sollte od wichtig wäre wäre ich auch dankbar wenn ihr mir das sagt!
Vielen herzlichen Dank gleich mal!
Kommentare
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Danke @Sandra_J dann wart ich mal!
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@xxxisabellaxxx die 30+6
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Solange du KBG beziehst hast du Anspruch auf Wochengeld. D.h.dein Mutterschutz für Baby Nr.2 muss noch während des Bezuges des KBG für Kind Nr.1 beginnen.
Soweit ich weiß wirkt sich das Arbeiten gehen erst auf das Wochengeld aus, wenn du ein paar Monate arbeiten gegangen bist, nicht nur ein paar Wochen. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
Jedenfalls beträgt das Wochengeld immer um die 700€/800 €, egal welche Variante gewählt wurde.
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soweit ichs gelernt hab wirkt sich ein arbeiten nur dann aus, wenn man tatsächlich 3 Monate Beschäftigung aufweisen kann, das wäre ja bei dir nicht der Fall ... möglicherweise hat sich da aber wieder mit 2014 was geändert, das kann gut sein.
in dem fall würd ich auf die AK vertrauen was sie gesagt haben, oder wenn du zeit und geduld hast bei deiner gkk bezirksstelle anrufen und nachfragen.
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