Einkommensabhängiges KBG - Ein paar Fragen dazu!

Melli243Melli243

2,330

bearbeitet 28. 02. 2014, 19:13 in Karenz & Rechtliches
Guten Morgen :)

Und zwar.. mein Mann und ich hätten gerne, dass ich 2 Jahre bei den Kindern daheim bleiben kann.
Auf Grund meines Einkommens wäre es möglich, dass ich das eaKbg nehme und mir jedes Monat etwas auf die Seite spare und das zweite Jahr, dann von dem Ersparten lebe.
Meine Frage wäre jetzt:
wird das eaKbg von den letzten drei Monaten berechnet, oder vom Steuerbescheid des Vorjahres??

Wo muss ich ansuchen, dass ich das zweite Jahr so daheim bleiben kann? Bei meinem Arbeitgeber?? Um was such ich da genau an? Unbezahlten Sonderurlaub? Und wann muss ich da schon ansuchen??

Hoffe ihr könnt mir vl ein bisschen weiterhelfen. Danke schon mal!! :)

Kommentare

  • Hallo,
    ich habe vom Arbeitgeber das Formblatt für das Wochengeld vollständig berechnet zugeschickt bekommen, da haben sie die letzten drei Monate berücksichtigt.

    Die Karenzzeit, die du zu Hause bleibst, musst du deinem Arbeitgeber erst nach der Geburt deines Kindes mitteilen, das geht bis zum 2. Geburtstag.

    Lass dir die Broschüre schicken: http://bmwa.cms.apa.at/cms/content/bestellservice.html oder schau mal auf der offiziellen Seite nach:
    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Seiten/default.aspx

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080600.html

    LG und alles Gute!
  • Danke schon mal :)
  • Soweit ich weiß sind es 80% vom Wochengeld. Du gehst 2 Jahre in Karenz und lebst im 2. Jahr vom Ersparten. Aber Achtung: Sobald das KBG aus ist, musst du dich bei deinem Mann mitversichern (kostet nix)
  • Alles klar, das wär ja nicht das Problem mit dem mitversichern :)
    Danke :)
  • schau mal da rein, da wurden auch ein paar Fragen zum 12+2 Modell diskutiert.

    http://www.babyforum.at/discussion/7280/fragen-zum-modell-12-2

    lg
  • 12+2 ist nicht gleich einkommenabhängigs KBG! Da gibt es einige Unterschiede!
  • nur noch mal zu den 2 jahren karenz: du suchst bei deinem ag gar nix an, du teilst ihm einfach nur innerhalb der schutzfrist nach der geburt mit, dass du 2 jahre in karenz gehst!
  • @ Sdl: ich weiß aber in dem thread gehts beim 12 +2 Modell ums eakbg..
  • fürs Ea KBG braucht man den Steuerbescheid - aber Achtung, es sind nicht unbedingt 80% deines Einkommens, sondern höchstens ca 2000€/Monat: auch dann wenn 80% von deinem Einkommen mehr sind.
    und dem AG musst du nach der Geburt, oder auch schon vorher, wenn du sicher weißt wie lange du in Karenz gehen willst, mitteilen wie lange du karenziert sein willst.
    einer der Hauptunterschiede zum Pauschalmodell 12+ ist, dass man beim EaKBG nur 6400 pro Jahr dazu verdienen darf (beim 12+ Modell sinds 16.200)
  • Danke euch - dadurch dass hald 2 werden is alles bissi anders, sonst wäre nur das eakbg in Frage gekommen.. :)
    Aber da gibts ja keinen Mehrlingszuschuss.
    Aber vielleicht schafft meiner es ja doch seinen Chef davon zu überzeugen, dass er 4 Monate in Karenz gehen kann :)
  • Niki2014Niki2014

    658

    bearbeitet 28. 02. 2014, 17:41
    Josefa das eakbg wird aus dem wochengeld berechnet. Man kann es auch aus dem steuerausgleich berechnen. Aber die krankenkassen führen eine "günstigkeitsrechnung " durch.



    Wenn der gehalt sich aus zulagen zusammensetzt steigt man mit dem steuerausgleich schlechter aus. Daher wird in den meisten fällen das wochengeld hergenommen.

    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Seiten/EinkommenabhängigesKinderbetreuungsgeld.aspx
  • Hätte auch eine Frage, hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen, ich blick da einfach nicht durch. :)

    Wir überlegen auch das einkommensabhängige Modell zu wählen und aber 2 Jahre in Karenz zu gehen.
    Ist es möglich, dass mein Mann nach den 12 Monaten für 2 Monate in Karenz geht, wir dafür Kinderbetreuungsgeld erhalten und ich trotzdem insgesamt 2 Jahre zu Hause bleibe? Oder muss ich dann nach den 12 Monaten arbeiten gehen?
    Wird das KBG in den 2 Monaten wo mein Mann in Karenz geht normal weiterbezahlt, oder wird das über sein Einkommen dann berechnet?

  • Das wird von seinem einkommen berechnet.

    Die karenz darf nur einen monat überlappen. Also musst entweder du einen monat arbeiten gehen, oder du hebst dir 4 wochen urlaub auf und konsumierst ihn im 13. monat oder dein arbeitgeber gibt dir einen monat unbezahlten urlaub.

    Lg
  • Danke dir @Niki2014
    Also darf er die Zuverdienstgrenze der Geringfügigkeit nicht überschreiten, das ist ja nicht möglich.
    Da ich Lehrerin bin, ist das leider auch nicht machbar, mir Urlaub zu nehmen oder einen Monat wieder arbeiten zu gehen.
  • @risa wann hast du denn ET?? Vl würde das 13.Monat sich so ausgehen, dass es in die Sommermonate fällt??
    Zuverdienst beim eakbg is niedriger als bei den Pauschalvarianten.
  • @Risa nein! Die zwei monate die er in karenz ist werden von seinem gehalt berechnet! Er ist ja dann daheim und bekommt 80% von seinem fiktiven wochengeld.

    Frag doch einfach ob du einen monat sonderurlaub, also unbezahlten urlaub bekommen kannst!
  • @Melli243 24.8. hab ich ET, das geht sich also nicht aus bzw. würde das für meine Karenzvertretung bedeuten, dass sie für dieses Monat kein Geld bekäme, würd ich nicht machen. Danke, ja die Zuverdienstgrenze liegt bei 6400€ im Jahr, bei den Pauschalvarianten sinds 16200€.

    @Niki2014 Also unbezahlter Urlaub ginge auch, ja das könnt ich fragen. Danke!
  • Ich glaub aber dass man die 2 Monate nicht unbedingt erst nach dem 12 Monaten gehen muss, man kann doch auch dazwischen mal oder?Vielleicht geht es sich dann ja doch in den Sommermonaten aus.
    Die Zuverdienstgrenze ist zwar ca. 6.400,--/Jahr, aber es darf auch im Monat ein gewisser Betrag nicht überschritten werden, das wurde zumind. mir gesagt. Wir bekommen nämlich im nachhinein so Provisionen ausbezahlt und die wären in einem Monat rd. 700,-- gewesen und das wäre lt. NÖGKK zu viel gewesen.
  • Da hast du Recht, aber wie oben erwähnt würde das für meine Karenzvertretung bedeuten, dass sie ein Schuljahr für mich arbeitet und dann in den Ferien nichts bezahlt bekommt und ab Schulbeginn darfs wieder für mich einspringen. Das würd ich niemals machen -find ich charakterlos. Deshalb ist das für mich keine Alternative.
  • Ich hoffe mir kann jemand helfen.
    Ich bin derzeit in der 36. SSW mit unserem 1. Kind. Ich werde das einkommensabhängigen KBG nehmen und die Zeit bis zum 2. Geburtstag aus Erspartem finanzieren.
    In Karenz wollte ich eigentlich bis zum 2. Geburtstag gehen.
    Nun aber meine Überlegung (fiel mir heute Nacht ein, vl. verwirren mich auch nur die Hormone =)) ):
    Nach Ablauf der Karenz wollte ich eigentlich kündigen da mir mein Chef nur meine alte Stelle anbieten kann und die ist 40 Stunden, wobei ich mit Überstunden locker auf 45-50 Stunden komme. Das geht natürlich nicht.
    Wir wollen prinzipiell aber 2 Kinder, am liebsten mit ca 2 Jahren Unterschied. So ist jetzt halt mal der Plan.
    Und falls ich dann schwanger werden würde, bekomme ich ja vorher kein Wochengeld, jetzt habe ich hier gelesen dass sich einige Arbeitslos melden und dann zumindest rin bisschen Wochengeld bekommen.
    Soll ich also kürzer in Karenz gehen? Denn bei AN Kündigung hat man ja 3 Monate keinen Anspruch, oder?

    Puhhhh, ganz schön viel geworden.
    Ich hoffe ihr versteht meinen Gedankengang.....Hormone sei Dank ^:)^
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