Also bei uns.wird des.baby meinen nachnamen erhalten.
wieso sollte es finanziell auswirkungen.haben.welchen.namen.das kind.hat??
ich wuerds komisch finden.wenn mein kind.ned.meinen.namen.haette.
die.erste tochter.von meinem freun d hat seinen namen(ist aber auch ein.unvrhieratetes kind)...lebt aber.bei der mutter...und.naja is schon komisch..find.ich halt
Bin ja mit dem Erzeuger schon vor der SS Feststellung net mehr zusammen gewesen. Und Phillip hat auch meinen namen. Find ich auch komisch wenn er seinen hätte...
Und Finanziell hat das ja keine Auswirkung und auf die e-card auch net egal wie des Kind heißt es ist bei der Mutter mitversichert und hat seine eigene e-card.
wir werden vermutlich schauen das unsere kinder den namen des vaters bekommen
wir möchten nämlich nächstes spätestens übernächstes jahr heiraten und dann müssten wir im nachhinein de ganzen dokumente und papiere wieder ändern lassen daher werden wir schauen das wir das gleich von anfang an seinen namen nehmen
Naja ueber heirat haben.wir auch geredet und wollen.wir auch..ABER ich sag mal so...man weiss nie was auf einen zukommt oder was passiert.
und.falls ma wirklich heiraten dann is mir der aufwand.und.dienkosten.mit.den.dokumenten.egal...aber so waer es fuer mich als.mutter komplett ein mulmiges gefuehl wenn mein kind den.namen.meines.freundes hat.
wie es wohl der ex freundin von meinem freund.ergehen.mag....ihre tochtr hat ja dem namen von ihrem ex....und jetzt hat sie auch noch ihr zweites kind.bekommen...und.dieses wird.ja wieder nen.anderem.namen haben...aber jo jede mutter handhabt das anders.
des heiraten ist bei uns schon sehr sicher wir waren ja schon mitten in der planung und organisation wo wir erfahren haben das ich schwanger bin und haben daher gesagt wir verschieben das mit dem heiraten einfach mal um ein jahr vielleicht auch zwei je nachdem wie gut es mit den kleinen läuft
daher machen wir des gleich mit den namen ich finde des gar nicht komisch oder mulmig das die kinder seinen namen tragen
wenn es ehelich geboren ist - Familienname - Name des Vaters - außer es wurde bei der Hochzeit!!!! der Eltern was anderes festgelegt, dass die Kinder einen anderen Namen erhalten (Name der Mutter)
wenn es unehelich geboren ist (Mutter ist ledig, geschieden, verwitwet) - Nachname, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes trägt
wählen kann man da nix!
später:
durch nachträgliche Heirat ist Änderung möglich
Antrag auf Änderung des Familiennamens ist möglich, kostet aber mehr und muss eine gute Begründung enthalten, warum das geschehen soll.
früher hieß es:
wenn es unehelich geboren ist (Mutter ist ledig, geschieden, verwitwet) - Nachname, den die Mutter bei ihrer eigenen Geburt trug
das waren solche Namenkonstruktionen denkbar:
Die geschiedene Frau Mair, geborene Frau Hofer bekommt ein Kind vom Herrn Huber.
Nachnamen:
Vater: Huber
Mutter: Mair
Kind: Hofer
HEUTE: - gilt dieser Grundsatz
wenn es unehelich geboren ist (Mutter ist ledig, geschieden, verwitwet) - Nachname, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes trägt
Die geschiedene Frau Mair, geborene Frau Hofer bekommt ein Kind vom Herrn Huber.
Nachname:
Vater: Huber
Mutter: Mair
Kind: Mair
Interessant ist, das der Name "Mair" weitergegeben wird, ohne dass der Ex irgendwas mit diesem Kind zu tun hat - der Ex kann auch nichts dagegen tun - Mutter und Kind haben einen gleichen Familiennamen - und das hat Vorrang.
Der Nachname des unehelichen Kindesvater wird NIE bei der Geburt an das Kind vergeben.
Denkbar ist nur später eine eventuelle Namensänderung, bei dem aber gute Gründe angeführt werden müssen, warum das stattfinden sollte und das ist auch mit höheren Kosten verbunden.
Das Kind bekommt immer den Namen der Mutter beim Melden. Aber man kann mit einer Vaterschaftsanerkennung diesen sofort und ohne Grund ändern! So machen wir das nämlich
Uneheliche Kinder erhalten nach österreichischem Recht den Familiennamen der Mutter, d.h. den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
Wenn Sie wollen, dass Ihr unehelich geborenes Kind den Familiennamen des Vaters führen soll, besteht – sofern zwischen Ihnen und dem Vater diesbezüglich Einvernehmen herrscht – nach der Beurkundung der Geburt
und der Anerkennung der Vaterschaft
die Möglichkeit bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine entsprechendeNamensänderung
zu beantragen.
steht doch auch bei help.gv, dass Du gepostest hat "nach der Beurkundung der Geburt" etc.
- das heißt das Kind kriegt mal einen Namen, nämlich den, die Mutter bei der Geburt des Kindes trägt, und dieser Kindername kann dann unter gewissen Voraussetzungen geändert werden
Der Nachname des unehelichen Kindesvater wird NIE direkt nach der Geburt an das Kind vergeben.
.
Da haben die hat später einen Antrag gemacht - aber der Geburtsname des Kindes ist ursprünglich der der Mutter!
"nach Beurkundung der Geburt" heißt, dass die Geburtsurkunde des Kindes schon fertig ist - und da muss ja zwangsläufig ein Nachname des Kindes drin stehen
kann sein, dass die ursprüngliche erste Geburtsurkunde eingezogen wird und dann die zweite (mit dem neuen Nachnamen) ausgehändigt wird, oder auch die erste Geburtsurkunde weiterhin auch beim einzelnen bleibt
Also es kommt auch darauf an, wo man wohnt! In Wien ist es möglich dem Kind den Namen des Vaters zu geben. In Niederösterreich geht das nicht. Da bekommt das Kind automatisch den Namen der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Ich hatte es etwas komisch gefunden, dass zwischen den Bundesländern so ein Unterschied gemacht wird.
Meine beiden Kinder haben meinen Namen, da ich nicht vorhabe zu heiraten und auch wenn ich heiraten werde, werde ich den Namen nicht aufgeben, sondern mein Mann müsste meinen Namen annehmen. So ersparen wir uns auch alle Dokumente umzuschreiben.
wie man sieht, kommt auf das jeweilige Bundesland darauf, an, wie "bürokratisch" sie die Namenänderung von (dem gesetzlich vorgegebenen) Mutternamen auf Vaternamen bei uneheliche Geborenen macht - in dem einen braucht man gute Gründe, damit es überhaupt geht, in dem anderen ist es quasi eine reine Formsache
morgen,
meins bekommt auch den Namen vom Papa - möchte mir auch das umschreiben ersparren wenn wir heiraten - und ich glaub wenn man immer dran denkt das was schief gehen kann - darf man gar kein Kind miteinander bekommen - da ist der Name doch egal! ich bekomme ein Kind mit meinem Partner weil ich an unsere Liebe glaube und mit ihm zusammen bleiben und irgendwann heiraten will :-)
Aber egal wie - hauptsache die Zwerge sind gesund und werden gliebt - da ist der Name wurscht!
lg tina
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
235
Also bei uns.wird des.baby meinen nachnamen erhalten.
wieso sollte es finanziell auswirkungen.haben.welchen.namen.das kind.hat??
ich wuerds komisch finden.wenn mein kind.ned.meinen.namen.haette.
die.erste tochter.von meinem freun d hat seinen namen(ist aber auch ein.unvrhieratetes kind)...lebt aber.bei der mutter...und.naja is schon komisch..find.ich halt
492
Und Finanziell hat das ja keine Auswirkung und auf die e-card auch net egal wie des Kind heißt es ist bei der Mutter mitversichert und hat seine eigene e-card.
1,113
wir möchten nämlich nächstes spätestens übernächstes jahr heiraten und dann müssten wir im nachhinein de ganzen dokumente und papiere wieder ändern lassen daher werden wir schauen das wir das gleich von anfang an seinen namen nehmen
235
und.falls ma wirklich heiraten dann is mir der aufwand.und.dienkosten.mit.den.dokumenten.egal...aber so waer es fuer mich als.mutter komplett ein mulmiges gefuehl wenn mein kind den.namen.meines.freundes hat.
wie es wohl der ex freundin von meinem freund.ergehen.mag....ihre tochtr hat ja dem namen von ihrem ex....und jetzt hat sie auch noch ihr zweites kind.bekommen...und.dieses wird.ja wieder nen.anderem.namen haben...aber jo jede mutter handhabt das anders.
1,113
daher machen wir des gleich mit den namen ich finde des gar nicht komisch oder mulmig das die kinder seinen namen tragen
235
ja jeder hat das bissl anders.
194
aber andererseits falls wir mal heiraten sollten.... müss ma alles wieder umschreiben lassen die ganzen dokumente usw.
naja aber egal
werd meinen namen nehmen
653
Grundsatz:
wenn es ehelich geboren ist - Familienname - Name des Vaters - außer es wurde bei der Hochzeit!!!! der Eltern was anderes festgelegt, dass die Kinder einen anderen Namen erhalten (Name der Mutter)
wenn es unehelich geboren ist (Mutter ist ledig, geschieden, verwitwet) - Nachname, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes trägt
wählen kann man da nix!
später:
durch nachträgliche Heirat ist Änderung möglich
Antrag auf Änderung des Familiennamens ist möglich, kostet aber mehr und muss eine gute Begründung enthalten, warum das geschehen soll.
653
wenn es unehelich geboren ist (Mutter ist ledig, geschieden, verwitwet) - Nachname, den die Mutter bei ihrer eigenen Geburt trug
das waren solche Namenkonstruktionen denkbar:
Die geschiedene Frau Mair, geborene Frau Hofer bekommt ein Kind vom Herrn Huber.
Nachnamen:
Vater: Huber
Mutter: Mair
Kind: Hofer
HEUTE: - gilt dieser Grundsatz
wenn es unehelich geboren ist (Mutter ist ledig, geschieden, verwitwet) - Nachname, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes trägt
Die geschiedene Frau Mair, geborene Frau Hofer bekommt ein Kind vom Herrn Huber.
Nachname:
Vater: Huber
Mutter: Mair
Kind: Mair
Interessant ist, das der Name "Mair" weitergegeben wird, ohne dass der Ex irgendwas mit diesem Kind zu tun hat - der Ex kann auch nichts dagegen tun - Mutter und Kind haben einen gleichen Familiennamen - und das hat Vorrang.
Der Nachname des unehelichen Kindesvater wird NIE bei der Geburt an das Kind vergeben.
Denkbar ist nur später eine eventuelle Namensänderung, bei dem aber gute Gründe angeführt werden müssen, warum das stattfinden sollte und das ist auch mit höheren Kosten verbunden.
235
man kann den nachnamen.sehr wohl aussuchen!
hab ich auch in anderen.foren schon gelesen
48
235
Wenn Sie wollen, dass Ihr unehelich geborenes Kind den Familiennamen des Vaters führen soll, besteht – sofern zwischen Ihnen und dem Vater diesbezüglich Einvernehmen herrscht – nach der Beurkundung der Geburt
und der Anerkennung der Vaterschaft
die Möglichkeit bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine entsprechendeNamensänderung
zu beantragen.
quelle:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.081100.html
653
steht doch auch bei help.gv, dass Du gepostest hat "nach der Beurkundung der Geburt" etc.
- das heißt das Kind kriegt mal einen Namen, nämlich den, die Mutter bei der Geburt des Kindes trägt, und dieser Kindername kann dann unter gewissen Voraussetzungen geändert werden
Der Nachname des unehelichen Kindesvater wird NIE direkt nach der Geburt an das Kind vergeben.
.
Da haben die hat später einen Antrag gemacht - aber der Geburtsname des Kindes ist ursprünglich der der Mutter!
653
235
schlussendlich is beides moeglich...mama oder vater!
das eine geht automatisch(mama) das ander auf antrag(vater)
653
653
5,732
194
lg andrea
1,847
Meine beiden Kinder haben meinen Namen, da ich nicht vorhabe zu heiraten und auch wenn ich heiraten werde, werde ich den Namen nicht aufgeben, sondern mein Mann müsste meinen Namen annehmen. So ersparen wir uns auch alle Dokumente umzuschreiben.
1,122
653
20
meins bekommt auch den Namen vom Papa - möchte mir auch das umschreiben ersparren wenn wir heiraten - und ich glaub wenn man immer dran denkt das was schief gehen kann - darf man gar kein Kind miteinander bekommen - da ist der Name doch egal! ich bekomme ein Kind mit meinem Partner weil ich an unsere Liebe glaube und mit ihm zusammen bleiben und irgendwann heiraten will :-)
Aber egal wie - hauptsache die Zwerge sind gesund und werden gliebt - da ist der Name wurscht!
lg tina