Hallo Leute, ich bin derzeit in Karenz, meine kleine ist jetzt fast 9 Monate, und habe mit meinem Arbeitgeber 1 Jahr Karenz vereinbart. Geplant war, dass ich nach dem Jahr Elternteilzeit (50%) nehme. Wenn ich die Karenz jetzt aber über den Sommer um 2 Monate verlängere, damit ich auch frei habe wenn mein Mann im August Betriebsurlaub hat.
Hat das irgendwelche rechtlichen Nachteile für mich?
Auf den Kündigungsschutz und so? Außer dass ich in den zwei Monaten kein Geld bekomme, weil ich das einkommensabhängige KBG gewählt habe?
Kommentare
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du musst dem dienstgeber eine karenzverlängerung (bis zu zwei jahre sind lt. gesetz möglich) bis spätestens drei monate vor ende der beantragten karenz melden. genauso verhält es sich bei einem antrag auf elternteilzeit, der ist auch drei monate vor wunschantritt zu melden. so wie du schreibst, müsste sich das noch knapp ausgehen. rechtliche nachteile fallen mir sonst keine ein. kündigungsgeschützt ist man bis vier wochen nach ende der karenz (in diesem fall verlängerten karenz) bzw. in deinem fall dann bis zum ende der elternteilzeit, längstens bis vier wochen nach dem vierten geburtstag deines kindes. elternteilzeit selbst kann bis zum siebten lebensjahr des kindes beantragt werden.
lg
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lg
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Ich hab meinem Arbeitgeber schon per Mail mitgeteilt, dass ich die Karenz verlängern möchte. Also muss ich nur 3 Monate vor Ende der Verlängerung noch Bescheid geben, dass ich in Elternteilzeit will? Oder geht das auch gleich schon?
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i brich o )
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@AngelSophia: das ist doch mal wieder typisch, ein bisschen was sollten die aber schon wissen, immerhin sind sie ja fürs karenzgeld zuständig 8-|
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Klar ist das Modell so gedacht, dass die Frau nach 20 Monaten arbeiten geht und Papa einspringt für die restlichen 4 Monate, aber wieviele Männer können es sich von ihrer Firma aus leisten, in Karenz zu gehen? Ich finde es natürlich toll, wenn Papas das machen - in Karenz gehen - man hört aber doch immer wieder, dass Firmen das nicht gerne sehen, bzw. schon eine Kündigung androhen, wenn der Vater in Karenz gehen will ._.
Hat jemand von euch da Erfahrungen?
Angeblich hatte man vor einigen Jahren als Frau auch nur einen Anspruch von einem Jahr Karenz, heutzutage sind es halt 2 volle Jahre, und unterschiedliche Kinderbetreuungsvarianten.
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Wie du richtig sagst hat kgb & arbeitsrechtliche karenz nix miteinander zu tun. Es gilt nur versicherungstechnisch nix übersehen - zwecks evtl selbstversicherung!
Aber in "karenz" sein kann nur jeweils 1 elternteil dh es bekommt nur 1 teil das kgb das ist dann der mann aber der bekommt dann halt keinen lohn - ob das mit 624€ für 2 erwachsene + 1 kind reicht bezweifle ich. Deswegen wirds auch so selten gemacht.
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du kannst wie @willeinbaby schreibt mit deinem dienstgeber zb. unbezahlten urlaub oder bildungskarenz vereinbaren oder resturlaub verbrauchen.
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Eine blöde Frage hab ich noch, ich dachte, ich geh deswegen zur Arbeiterkammer fragen, aber vielleicht wisst ihr auch das?
Ich bin in Wien angestellt und mag die Arbeit in meiner Firma, würde ich aber dort bleiben, käme ich jeden Tag sehr spät heim, wenn ich nach der Karenz wieder in dieser Firma arbeite. Deshalb überlege ich, ob es wegen Kind einfach klüger/praktischer ist, irgendetwas anderes in meiner Umgebung zu finden, wo der Arbeitsweg nicht so lang und teuer ist. Man darf ja in der Karenz nicht gekündigt werden?
Aber kann man selbst kündigen, wenn die 20 Monate auslaufen, und dann die folgenden 4 Monate, wo der Mann in Karenz geht, gleich was Neues suchen? (Bzw. halt gleich in diesen 20 Monaten sich um einen anderen Job umschauen)
Meinen Urlaub bis Ende Mutterschutz habe ich im Vorhinein aufgebraucht, wollte früher daheim sein, da wir renoviert haben. Ginge also nur, unbezahlt noch was auszumachen, aber ich bezweifle sowieso irgendwie, dass sie mich nach 2 Jahren zurück haben wollen, ich bin fast sicher, dass sie einen Ersatz haben werden!
LG
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Wenn man mehr als 3 Jahre bei der gleichen Firma ist und diese mehr als 20 Arbeitnehmer hat dann hat man Anspruch drauf!
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Elternteilzeit/Elternteilzeit.html
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§ 15 h Mutterschutzgesetz
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
§ 15h. (1) Die Dienstnehmerin hat einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung längstens bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres oder einem späteren Schuleintritt des Kindes, wenn
1.
das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung ununterbrochen drei Jahre gedauert hat und
2.
die Dienstnehmerin zu diesem Zeitpunkt in einem Betrieb (§ 34 Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG, BGBl. Nr. 22/1974) mit mehr als 20 Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen beschäftigt ist.
Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung sind mit dem Dienstgeber zu vereinbaren, wobei die betrieblichen Interessen und die Interessen der Dienstnehmerin zu berücksichtigen sind. Dienstnehmerinnen haben während eines Lehrverhältnisses keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung.
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Was ist wenn, man 40 Stunden gearbeitet hat und dann zurück in den Betrieb kommt und die Firma meint, dass nur der 40 Stunden Job vorhanden ist und einen anderen gibt's nicht? Muss die Firma eine Teilzeitstelle neu schaffen? wie funktioniert das?
lg
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Es lauft etwa so: du gehst hin mit einem schreiben da steht du willst mo,mi,fr von/bis arbeiten und di/do so. Damit hast du den 1. Teil erledigt. Daraufhin kann der DG akzeptieren, und es gilt oder er sagt das geht nicht weil.... "" aber was halten sie von dem. - wenn möglich unbedingt einen vertreter (Betriebsrat/Vertrauensperson/Gewerkschafter) mitnehmen.
Der DG muss schon gute Gründe vorbringen. Deswegen ists besser du wendest dich davor an die AK - denn die hilft dir auch deine wünsche durchzusetzen.
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Karenz kann man meines wissens schon verlängern aber das kbg ist wieder eine andere gschicht....
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danach nicht mehr
wielang du in Karenz daheim bist hat damit nix zu tun
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@claudsch1980 ohh ok danke.Bei der GKK kriegt ma auch nicht wirkli Informationen bzw.es wird nicht wirklich erklärt
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Karenz= arbeitgeber
Beides ist nicht voneinander abhängig.
Dh man kann 12+2 nehmen und 2 jahre zhaus sein oder 20+4 nehmen und nach 1 jahr wieder geringfügig arbeiten.
Karenz= änderbar unter Einhaltung der fristen
Kgb= nur in den ersten 14 tagen änderbar
Der gesetzliche maximalanspruch ist 2 jahre (dh am 2. Geburtstag des kindes = 1. Arbeitstag)
Zu brachten ist der Versicherungsschutz (das ist der Grund, warum die dienstgeber wissen wollen, welche kgb variante gewählt wird)
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Wollt fragen ob das schon wer von euch gemacht hat.
Bin noch bis Herbst in Karenz (2 Jahre) - müsste aber wegen Kiga noch 2 Monate verlängern (diese unbezahlte und unversicherte Gschicht).
Jetzt meine Frage: Wenn ich nach den 2 Monaten wieder arbeiten gehe (zählt schon noch Elternteilzeit - oder - meine Schwiema macht mich ganz verrückt, weil ich ja die 2 Monate nicht in der Firma bin und die mit mir machen können was wollen und nochwas fall ich dann wieder in eine andere Lohnstufe rein.
In der Firma gebens da nicht wirklich Auskunft, nur kündigen tuns angeblich nicht
(sollt ich mir wohl schriftlich geben lassen)
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die sache ist, dass du maximal bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes bzw. hast du nur so lange den besonderen bestandschutz vom MSchG. Ich versteh die Frage mit der Elternteilzeit nicht ganz..
Bei der Elternteilzeit ist's abhängig davon, wie lange du schon bei dem AG bist.. da unterscheidet man dann je nachdem ob du schon drei Jahre ununterbrochen dort warst nach Anspruch und Vereinbarung. Beim Anspruch hast du - nomen est omen - einen Anspruch auf die ETZ, wg Dauer und Zeitpunkt müsst ihr euch aber was ausmachen. Sowohl AG und AN können eine Änderung jeweils einmal verlangen, die beabsichtige Änderung muss mind 3 Monate vorher schriftlich bekannt gegeben werden.
Hoff das hilft dir ein bisschen weiter
Hier noch die Links, klick dich da am Besten mal durch.
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Elternteilzeit/Elternteilzeit.html
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Karenz/Karenz-Regelung.html
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danke mal.
Hab das mit der Elternteilzeit so gemeint-ich würd nach den 2 Jahren noch 2 Monate dranhängen-weil ich keinen fürs Kind hab.
Dh ich bin ja dann auf Kulanz vom DG daheim (ohne Kündigungsschutz)
Wenn ich dann nach den drangehängten 2 Monaten wieder arbeiten geh, steht mir Elternteilzeit eh noch zu. Meine Schwiema meint ja, nein, weil ich ja unterbrochen hab.
Aber ich hab ja nicht gekündigt.
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Danke, jetzt hab ich mal das geklärt
Hab versucht bei der AK wem zu erreichen, aber war nur in der Warteschleife.
Werds dann nochmal probieren - wollt nämlich wissen wie das ist, wenn ich vorm 2. Geburtstag nochmal schwanger werd (muss ich ja auch in der Firma sagen) und ob mich der AG dann doch kündigen kann, wenn ich um die 2 Monate verlänger-is ja für AG ein Nachteil - weil ich ja dann wieder nicht so lang in der Firma bin