Karenzgeld - Arbeiter will 30+6

sandrah1803sandrah1803

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bearbeitet 16. 04. 2014, 19:00 in Karenz & Rechtliches
Mein abeitgeber lässt mich nur 2 jahre zuhause. Wenn ich jetzt das model 30+6 nehme und mit meinen ag vereinbare das halbe jahr in unbezahlten Urlaub zugehen, bekomm ich trotzdem das karenz geld? Hab ich dann auch noch anrecht auf Elternteilzeit. Die auf der arbeiterkammer hat mich leider nicht ganz verstanden.

Kommentare

  • Unbezahlter Urlaub heißt ja das du keinen Lohn bekommst. Und in der karenz Zeit darfst du 16.000 Euro im Jahr dazu verdienen. Und da du ja nicht bezahlt wirst bekommst du das karenzgeld weiter. Ich hoffe ich hab's nicht kompliziert erklärt
  • Hab nur angst weil ich ja dann sozusagen wider bei der Firma angestellt bin das sie mir dann das geld nicht streichen.
  • Aber wenns so ist wie du sagst ist es eine super Lösung
  • Ja es ist so. Den in der karenz darf man ja arbeiten gehen. Und 16.000 dazu verdienen im Jahr. Solange du da nicht drüber kommst. Passiert dir gar nix.
  • Aber den Anspruch auf Elternteilzeit verlierst
  • 30+ 6 sind 6 monate für den partner oder??
  • @sorakisu das hab ich schon gelesen. Hilft nicht. Freundin ist bezirksleiterin sie meint elternteilzeit kann man immer beantragen nur das mit dem Kündigungsschutz ist so eine frage. Wäre echt super Sonderurlaub und dann die teilzeit.
  • @sandra1803: wenn du unbezahlten urlaub vereinbarst für das halbe jahr nach den zwei gesetzlichen karenzjahren, erhältst du das kinderbetreuungsgeld weiter, weil du ja kein entgelt von deiner firma bezahlt bekommst, du bist ja auch mit ende entgelt bei der gkk abgemeldet.
    bezüglich der elternteilzeit, auf die du deiner aussage nach anspruch hast: du bist grundsätzlich bis vier wochen nach dem ende der elternteilzeit vor einer kündigung geschützt, längstens aber bis vier wochen nach dem vierten lebensjahr deines kindes. der kündigungsschutz beginnt mit der bekanntgabe, frühestens aber vier monate vor dem beabsichtigten antritt der elternteilzeit. d.h. es besteht zwischen beginn deines unbezahlten urlaubs und dem beginn des kündigungsschutzes wegen bekanntgabe der elternteilzeit ein kurzes zeitfenster, in dem der kündigungsschutz nicht greift. das ist der einzige nachteil, den du hättest - deinen anspruch auf elternteilzeit verlierst du dadurch ganz sicher NICHT. du musst die elternteilzeit spätestens drei monate vor beginnwunsch dem arbeitgeber mitteilen.
    ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen :) lg
  • @andretschi super danke das hat geholfen jetzt muss nur mehr die Firma drauf einsteigen. :D
  • @sandrah1803: super, dann wünsch ich dir toi toi toi!!!
  • @andretschi leider steigen sie nicht drauf ein. Hab jetzt mit meinem mann geredet werde nach den 2 jahren kündigen anders gehts net.
  • Wie lang bist denn schon dort angestellt? der TZanspruch ist nämlich dienstzeitabhängig..
  • wenn du schon mehr als 3 Jahre dort angestellt warst hast du anspruch auf TZ bis max. zum 7. Lebensjahr bzw dem Schulanfang. Und der Anspruch besteht ganz unabhängig von der Karenz... ist also völlig wurst ob du in Karenz warst oder nicht. Der Anspruch besteht so oder so, du kannst den AG einseitig wissen lassen, dass du sie so-und-so lange in Anspruch nehmen magst. Ab wann und wie lange bedarf allerdings einer Einigung...die kannst du notfalls aber auch mit einer Klage durchsetzen, wenn ihr euch nicht einig werdet und deine Interessen überwiegen.
    Hoff das hilft... falls du das noch nicht gesehen hast, hier noch der AK-Link...da ist das ganz hilfreich erklärt :)http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Elternteilzeit/Elternteilzeit.html

    ganz liebe grüße,

    Estelle
  • Darf ich dazu auch eine blöde frage stellen? Steh grad auf der leitung.
    Wenn man 30+6 gewählt hat und nach 24 monaten(also2 jahren) wieder z.b. 20h arbeiten geht, bekommt man dann die restlichen 6 monate noch das kinderbetreuungsgeld?
  • @lisa_032 du kannst auch vor den zwei jahren schon arbeiten gehen und du bekommst trotzdem die 30 monate das kbg.
  • also ich hab mit meinem ag auch folgendes vereinbart.
    gesetzliche karenz zeit 2jahre. anschließend ein halbes jahr unbezahlter urlaub!

    meine fragen nun:
    hab ich dann anspruch auf elternteilzeit?
    wenn ich nach dem unbezahlten urlaub kündigen will? muss ich dann kündigungsfrist etc. einhalten?
    bin ich im unbezahlten urlaub versichert?


  • @sandrah1803 du kannst ja trotzdem nach den 24 monaten arbeiten gehen in deine alte firma nur darfst du nicht über die 16200€ lohnsteuerbemessungsgrundlage für daa jeweilige jahr kommen. und nach anspruch des kbg die stunden aufstocken oder gleich vorher elternteilzeit beabtragen wenn du nicht drüber kommst vomverdienst
  • @lisa_032 du musst nur auf deine zuverdienst grenze aufpassen, dass du da nicht drüber kommst, dann is kein Problem

    @1und1macht4 du kannst jederzeit (mit Frist 3 Monate vor antritt) eine elternteilzeit melden, auch nach unbezahlten Urlaub.
    Versichert bist du während dem unbezahlten Urlaub nicht! Da musst du dich beim mann mitversichern lassen.
    Kundigungsfristen gelten trotzdem, das Dienstverhältnis ist ja nach wie vor aufrecht
  • @sandrah1803: oje, das tut mir leid, dass dir die firma nicht entgegen kommt!
  • Danke an alle für die tollen antworten. Will mein kind nicht in die krippe bzw. Tagesmutter geben. Erstens das geld dann geh ich für die arbeiten. Zweitens grad wenns so klein sind brauchens die mama. Leider hab ich keinen der das halbe jahr auf sie aufpassen kann auch wenns nur ein paar std sind. Drum werd ich kündigen müssen. Mein kind ist mir wichtiger alls der job. ;-)
  • @claudsch1980 aber wenn @1und1macht4 die 30+6 genommen hat dann ist sie ja das halbe Jahr schon versichert aufgrund des Kbg!!??
  • @satru dann natürlich schon, ging aber aus dem posting nicht hervor :-)
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