hallo zusammen!
mein mutterschutz endet am 26.6., danach würde mein mann für zwei monate (bis 25.8.) das eaKBG in Anspruch nehmen, danach ich.
nun meine fragen:
1) ist es richtig, daß das gesamte einkommen von juni und august (da nur "angepatze" monate) für die zuverdienstgrenze nicht relevant ist???
2) ist es möglich, daß mein mann nur für einen monat (juli) in karenz geht, vorausgesetzt, der dienstgeber ist einverstanden?
3) könnte er das eaKBG von 26.6. bis 25.8. beantragen, für juli den verzicht auf das eaKBG erklären, d.h. das geld statt für zwei nur für einen monat beziehen und dafür normal arbeiten gehen und keine karenz in anspruch nehmen???
Kommentare
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Ich glaub fast nicht dass das so gehen wird da ein karenzteil mindestens 2 Monate betragen muss