hallo ihr lieben,
ich befinde mich zur zeit auf einer ein-bis zweijährigen weltreise. ich habe meinen job in österr. gekündigt und natürlich keinen anspruch auf arbeitslosengeld oder sonstige bezüge da ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe. mein hauptwohnsitz ist in oö und ich bin bei der oögkk selbst sozialversichert.
nun meine fragen:
1) um das kbg in österreich zu beziehen bin ich verpflichtet die mutter-kind-pass untersuchungen zu machen, werden diese international anerkannt oder müssen diese von einem österr. arzt durchgeführt werden
2) der anspruch auf wochengeld wird in meinem fall entfallen, oder?
3) hat generell jemand die gleichen oder ähnliche erfahrungen gemacht?
Wäre sehr dankbar für eure hilfe, die informationen der gkk sind leider zu wenig aufschlussreich!
vielen dank!
Kommentare
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hat mich interessiert ob man die Untersuchungen auch im Ausland machen lassen kann.
Laut Help gv werden diese auch in Österreich annerkannt sofern die Untersuchen nach den Vorgaben des MKP gemacht werden und der Anspruch auf KGB bleibt erhalten.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082200.html
Zu deinen restlichen Fragen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
LG
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Ich fürchte leider, dass der Wochengeld anspruch entfällt. http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
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Bist du denn immernoch unterwegs? oder lebst du wieder in Österreich?
Möchtest du wieder in Österreich leben, wenn/bevor das Baby kommt?
Wie sieht dein weiterer Plan aus?
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Hast du einen finanziellen Hintergrund? (Mann, Alimente, Erspartes,...)
Ich frage nur, weil du dann wieder in Österreich Mindestsicherung beantragen kannst
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wie ich das sehe:
du bist selbstversichert bei der GKK...
Wochengeld - nein,
wenn du ab der Geburt in Österreich bist, in Österreich entbindest, und in Österreich bleibst (Wohnsitz) - Familienbeihilfenanspruch und dann in Ö - Kinderbetreuungsgeldanspruch ja, ab der Geburt (kranken- und pensionsversichert durch das KBG)
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen - sind nötig, um ab einem gewissen Zeitpunkt die volle Höhe des Kinderbetreuungsgeldes zu bekommen .... (sonst ab einem gewissen Zeitpunkt nur der halbe Anspruch)..
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind nicht verpflichtend, um Kinderbetreuungsgeld zu bekommen
wegen Anerkennung der Mu-Ki-Pass-Untersuchungen - am besten mit GKK abklären...