Hallo erstmal!
Ich bin heute in der 8. SSW und überglücklich darüber. :-) :-)
Bisher wissen nur einige sehr ausgesuchte Personen über unser Glück bescheid, die Omas und Opas werden nach der 12. SSW darüber informiert. *soooogespanntbinundmiraufdiezungebeiss*
Jetzt habe ich folgendes "Problem":
Ich sollte mit 17.9.2012 ein neues Arbeitsverhältnis eingehen. Zugesprochen wurde mir die stelle (übrigens im Einzelhandel-vollzeit) schon, den Dienstvertrag unterschriebe ich Anfang September.
Nun ist meine Sorge, wann Sage ich es meinem Chef? Mit Ablauf der Probezeit? Früher? Kann man als schwangere im der Probezeit gekündigt werden wenn ich es dem Chef Schin vorher sagen würde?
Hoffe jemand von euch kann mir helfen und freue mich Schon auf zahlreiche Antworten.
Liebe Grüße von der zauberfee :-))
Ps.: mein iPhone sorgt wie immer für Wildes durcheinander bei Grammatik, Satzzeichen Setzung, usw. ;-)
Kommentare
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Glaubst Du ein Personaler hat eine rechte Freude oder freut sich mit, wenn eine neu eintretende Mitarbeitern sofort schwanger wird bzw. gar schon schwanger ist?
Wie ist jetzt dein Status? Arbeitssuchend mit oder ohne AMS-Bezug? in einem anderen Dienstverhältnis?
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meine cheffin sagte zu mir (ich habs in der 11ten gesagt und in der 10ten erfahren) das das sogar Strafbar sein kann!
Aber schau mal auf die AK seite da ist das ganz gut erklärt!!
hoffe ich konnt dir helfen
glg
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ihre Schwangerschaft als auch den voraussichtlichen Geburtstermin der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber unmittelbar nach dem Bekanntwerden mitzuteilen
eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungszeitpunkt auf Verlangen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers vorzulegen
die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber innerhalb der vierten Woche vor Beginn der Schutzfrist auf diese aufmerksam zu machen
die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber auf eine von einer vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft hinzuweisen zu verständigen
In folgenden Zeitabschnitten können Arbeitnehmerinnen rechtswirksam nicht gekündigt werden:
Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung
Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/143/Seite.1430101.html
11,016
lg
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nur wenn der AG einem direkt sagt: wegen der Schwangerschaft - dann gilt Folgendes:
Auflösung während der Probezeit (vgl. AK - http://www.arbeiterkammer.com/online/kuendigungsschutz-53570.html#E326209)
Kommt es zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen der Schwangerschaft in der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Probezeit und kann der Arbeitgeber keinen wahrscheinlicheren Grund als den der Schwangerschaft geltend machen, ist eine solche Auflösung nach dem Gleichbehandlungsgesetz unzulässig und kann beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) innerhalb von 14 Tagen ab dem Lösungszeitpunkt angefochten werden.
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Befristetes Arbeitsverhältnis (vgl. AK - http://www.arbeiterkammer.com/online/kuendigungsschutz-53570.html#E326220)
Die Bekanntgabe einer Schwangerschaft hemmt den Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn der achtwöchigen Schutzfrist oder bis zu einer vorher auf Dauer ausgesprochenen Freistellung (individuelles Beschäftigungsverbot).
Ausgenommen von dieser Ablaufhemmung sind Arbeitsverhältnisse, in denen die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlichen Gründen erfolgt. Eine sachliche Rechtfertigung liegt
nur vor,
* wenn die Befristung im Interesse der Arbeitnehmerin liegt oder
* wenn das Arbeitsverhältnis für die Dauer einer Vertretung, zu Ausbildungszwecken, für die Zeit der Saison oder zur Erprobung (das gilt jedoch nur, wenn aufgrund der in der vorgesehenen Verwendung erforderlichen Qualifikation eine längere als die gesetzliche oder kollektivvertragliche Probezeit notwendig ist)
abgeschlossen wurde. Die Behaltepflicht nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) stellt für sich allein weder einen sachlich gerechtfertigten Grund für den Fall der Ablaufhemmung dar, noch besteht eine gesetzliche Vorschrift für eine Befristung.
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danke für die aufklärung
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Ich hab mir Sorgen gemacht wegen den ersten 3 Monate Befristung und hab mit dem Gedanken gespielt das ich es erst im September sage weil dann würde der Vertrag zu einem unbefristeten über gehen aber da sie mir gestern sagt das die Befristung sowieso gehemmt wird und sie mich behalten müssen bis ich in Mutterschutz gehe, werd ich es dann nächste woche wenn ich die Bestätigung vom Arzt habe meiner Chefin sagen.
Lg
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Hat die AK aber auch darüber was gesagt?
Kippt im September nun Dein befristetes DV in ein unbefristetes DV? Oder bleibt das DV nun befristet und gehemmt bis zur Schutzfrist?
Was ist der Unterschied?
Bei dem gehemmten befristeten DV kann Du NICHT in arbeitsrechtliche Karenz gehen und nach 2 Jahren zurückkehren (kein Kündigungsschutz) - siehe dazu oben (Kinderbetreuungsgeld bekommt doch schon - ist unabhängig von der arbeitsrechtlichen Karenz)
Bei dem unbefristeten DV hat Du Anspruch auf arbeitliche Karenz (Kündigungschutz) bis zum 2. Geburtstag des Kindes - das bedeutet Dein Arbeitsplatz bleibt Dir erhalten.
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Aber da ich sowieso nicht weiß ob ich nach der Karenz wieder zurück kann weil ich arbeite hauptsächlich immer ganz Tage , mir war wichtig das sie mich jetzt nicht kündigen weil ich möchte bis zum Mutterschutz noch arbeiten gehen
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danke für die Info
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