Hallo liebe Community, vielleicht kann mir hier ja jemand mit einem Hinweis weiterhelfen:
Nach Geburt unseres Sohnes Ende März befindet sich meine Frau in der Schutzzeit und ist somit Wochengeldbezieherin bis Mitte Juli. Als Karenzmodell würden wir uns für die Variante 12+2 gehaltsabhängig entscheiden.
Meine Frau wird die 12 - ich möchte die 2 Monate in Anspruch nehmen. Allerdings kann/möchte ich die 2 Monate nicht gleich im Anschluss an die 12 Monate meiner Frau nehmen (das wäre dann April/Mai 2015), sondern in den Monaten Juli und August.
Mit meinem Dienstgeber wäre das eine beiderseitig akzeptierte Variante.
Allerdings hat mir das Service Center der Krankenkasse mitgeteilt, dass der Auszahlungszeitraum für das o.a. Kindergeldmodell 12+2 nur bis zum 14. Lebensmonat unseres Sohnes möglich ist. Also nicht, so wie oben beschrieben, auch noch für die Monate Juli und August.
Meine Frage konkret wäre nun: Ist es möglich, die geteilte Karenz mit einer 3monatigen Pause zwischen meiner Frau und mir so wie oben beschrieben zu gestalten und wenn ja, was genau muss man da beantragen?
Vielen lieben Dank für Eure "sachdienlichen" Hinweise.
Liebe Grüße
Der Jungvater ... :-)
Kommentare
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Die aufgeschobene Karenz hat ja nichts mit der Bezugslänge des Kinderbetreuungsgeldes zu tun.
Grundsätzlich gilt für alle Varianten, dass man jeweils nur bis zum entsprechenden Lebensmonat das KBG beziehen kann, nicht die Monate an sich. Du kannst also nicht sagen, dass du irgendwann später die 2 Monate nehmen willst.
Als Eltern könnt ihr euch jedoch 2x abwechseln während der 14 Monate (bis 14. Lebensmonat)...
Wenn ihr 12+2 nehmt, läuft das wie folgt:
Deine Frau: 8 Wochen (bzw. 12 bei KS) Wochengeld, dann bis 12. Lebensmonat KBG
Du: bis 14 Lebensmonat KBG
EINKOMMENSABH. 12+2
"Bezug des Kinderbetreuungsgeldes bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensmonats (durch einen Elternteil) Ihres Kindes in Höhe von 80% der Letzteinkünfte, maximal 66 Euro pro Tag (ca 2.000 Euro pro Monat).
Sie können sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auch mit dem anderen Elternteil teilen. Ein Block muss mindestens zwei Monate betragen. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil beansprucht hat. Es kann maximal bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Kinderbetreuungsgeld bezogen werden (ein Elternteil kann nie mehr als 12 Monate KBG beziehen)."[url="http://www.karriere.at/c/kinderbetreuungsgeld]Link[/url]
Hier ist das Merkblatt dazu: Link (PDF)
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vielen Dank für deinen post!
Allerdings weiß ich jetzt immer noch nicht, ob diese KBG-Variante damit kombinierbar ist, dass ich erst 3 Monate später in Karenz gehen möchte ...
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Wenn du april/mai das Geld erhaltest darfst du nur max. Geringfügig dazuverdienen, wirst also nicht voll arbeiten können
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wie schon erwähnt, es geht nur bis zum 14.Lebensmonat.
Man kann meines Wissens aber schon einmal dazwischen teilen - du könntest ja deine zwei Monate diesen Sommer nehmen und deine Frau dann wieder den Rest bis zum 14.Lebensmonat
die arbeitsrechtliche Karenz müsstet ihr halt dann wieder neu organisieren.
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Nein, du kannst nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate KBG bekommen, wenn du die Variante 12+2 nimmst. Hast du mit deinem Arbeitgeber eine spätere Auszeit (Karenz) vereinbart, bist du zwar freigestellt, erhältst aber kein KBG nach dem 14. Lebensmonat des Kindes.
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Er bekommt 80% von seinem, das muss sein AG an die gkk melden, wie die entgeltsbestätigung für dein wochengeld damals dein AG gemacht hat
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wenn allerdings dein Mann eKBG bezieht und dabei auch karenziert ist, dann kannst du aber eigentlich nicht auch in Karenz sein, soweit ich weiß kann für ein Kind immer nur ein Elternteil karenziert sein.
Da müsstest dann mit deinem AG eine Freistellung oder etwas in diese Richtung organisieren.
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Die frage war ob sie arbeiten muss und das muss sie nicht ...
Urlaub, zeitausgleich, Freistellung, unbezahlter Urlaub, ... Gibt viele Möglichkeiten
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ich glaub jetzt mal, dass es etwas in diese Richtung war, was von ihrer Freundin gekommen ist, darum noch mal zur Klarstellung :-)
Frage am Rande: wenn man jetzt eaKGB gewählt hat, aber mit dem AG länger Karenz vereinbart hat und dann der Partner doch auch die 2 Monate nehmen will (also KBG und natürlich auch Karenz), wie geht man das am besten beim AG an, bzw was muss der AG dann genau machen, wenn ich sag, ich bin zwar 2 Jahre karenziert, aber 2 Monate davon will ich unbezahlt freigestellt sein (quasi das 13. und 14. Monat)??
ich denk mal zurückkommen wird ja auch nicht so einfach sein, wenn es schon eine Karenzvertretung gibt, die bezahlt werden soll (Urlaub und Zeitausgleich würden ja bedeuten, der AG müsste der Mutter und der Karenzvertretung Gehalt zahlen)
Für den AG wirds ja egal sein, warum man jetzt (unbezahlt) nicht da ist - aber das könnte sich ja evtl auf den Kündigungsschutz auswirken? wäre da unbezahlter Urlaub eine gute Alternative??
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es betrifft mich zwar jetzt nicht direkt - es würd mich aber trotzdem interessieren, was die AK sagt, bzw wie man das in so einer Situation am besten löst (ich denke, dass da ja nicht so selten vorkommen wird)
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