Feststellung für Zeiten der Kindererziehung im Ausland?

nina1991nina1991

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bearbeitet 16. 06. 2014, 23:53 in Karenz & Rechtliches
Hallo Leute!

Sorry, bin heute sehr nervig mit meinen Fragen!

Ich bin gerade bei meinen Eltern auf Besuch und ich muss für sie einige Sachen erledigen.

Jetzt hat meine Mutter einen Brief von der Pensionsversicherungsanstalt bekommen. Einen Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten zur Feststellung der Kontoerstgutschrift zum 1.1.2014.

Frage:
Man kann auch eine Erklärung für Zeiten der Kindererziehung anrechnen.
Meine Schwester ist in Wien geboren, aber es geht um mich. Ich bin in Serbien geboren und meine Mutter hat für mich keine Karenz bezogen. Aber mit 1 Jahr bin ich nach Österreich gekommen, daher hat sie mich auch in Österreich erzogen. Glaubt ihr zählt das auch oder zählt es nur wenn man die Karenz bezieht?

danke nochmals!!
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