Wochengeldanspruch 2. Kind?

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Kommentare

  • @michaela81 du musst schwanger werden solang du noch kbg beziehst, dann erhältst du erneut wochengeld und zwar (theoretisch) um 25% höher als dein ea-kbg.

    @rdb2011 nein dort arbeite ich nicht, kannst mich aber gern fragen. vielleicht kann ich ja trotzdem helfen :-)
  • Also... ich wurd damals bei den sprechtagen meiner KK falsch beraten und jetzt versuch ich das irgendwie "grade" zu bügeln...
    also ich hab noch laufenden KBG bezug bis 28.2.2015 (20mo), karenz gesetzlich bis 28.6.2015. Wochengeldbezug fürn bauchzwergal beginnt am 12.12.14 also alles soweit gut.
    Das mir wochengeld zusteht weiß ich, das der kbg bezug mit wochengeldbeginn endet auch, das der versicherungsschutz aufrecht bleibt auch.
    was ich nicht weiß ist, wie hoch das wochengeld ist und ob ich danach das eaKBG nehmen kann.
    (Die falschberartung lag darin, dass mir damals als wir uns für 20+4 entschieden haben gesagt wurde, dass ich das gleiche wochengeld wie vorher bekomme, wenn es sich ausgeht von karenz in karenz zu gehen. Das hat sich als falsch rausgestellt, da ich angeblich nur wochengeld vom kbg bekomm (irgendwas bei 26€/tag). Was sie mir noch gesagt haben ist dass ich da ichs ja beim 1. Kind nicht genommen hab es dann beim 2. tun kann, aber wenn das eakbg von wochengeld genommen wird, dass ich ja in der behaupteten Höhe nicht bekomm, wird sichs eakbg nicht auszahlen oder? - also auch das wieder eine falschberartung oder?
    ich hoff das war jetzt einigermaßen verständlich.
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 7. 11. 2014, 12:19
    @rdb2011 ja das is leider alles so kompliziert, dass sich die zuständigen oft selbst nicht auskennen (was ich echt schlimm find!) aber gut ...

    ja, das Wochengeld wird vom kbg berechnet, Tagsatz 26,15 Euro.
    das eakbg kannst du schon nehmen, es wird im Normalfall vom Wochengeld berechnet, aber die GKK/ bzw das FA macht eine Günstigkeitsrechnung und schaut die letzten 3 Jahre an. es muss ein volles Jahr ohne kbg bezug sein, dann wird dieses herangenommen und das eakbg davon errechnet.
    du kannst dir das hier mit dem Vergleichsrechner ganz gut anschauen bzw ausrechnen. http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj-design/rechner/KBG.swf
  • Also in den letzten 3 jahren gibt es 2012 komplett ohne, da der große im juni 2013 auf die welt kam - also versteh ich das richtig, dass dann das Jahr 2013 als grundlage fürs eakbg herangenommen wird - also wie auch beim 1.
    hab ich das jetzt richtig verstanden?
  • @rdb2011 nein, nicht 2013 sondern 2012 ... ein komplettes jahr ohne kbg bezug
    bei dem link den ich dir kopiert hab stehts ein bissl detailierter erklärt dabei
  • Ja danke meint ich ja 2012 :-)
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