naja ich hab mir die karenz-modelle auch durchgerechnet, schaut euch mal die summe an:
die pauschalvarianten: 28 mal 436 Euro: 12.208 Euro
18 mal 624 Euro: 11.232 Euro
13 mal 800 Euro: 10.400 Euro
10 mal 1000 Euro: 10.000 Euro
wenn du also mindestens 1.350 Euro netto im Monat verdienst, bist du mit der einkommensabhängigen Variante rein finanziell schon mal besser dran als die 2 Kurzvarianten, bei 1.450 Euro netto schlagst auch schon die 20 Monat Variante ...
man muss sich das Geld halt nur einteilen und für die restliche Karenzzeit beim Mann mitversichern
Ääähm, NEIN!!! ;-) @cora86! Ich hab mir alles von vorne bis hinten und wieder zurück durchgerechnet!!! Und wenn man genug verdient (was bei mir Gott sei Dank der Fall ist), dann steigt man mit keiner Variante besser aus als mit der gehaltsabhängigen!!! :-)
Man muss dann natürlich dahinter sein, und sich Monat für Monat die Hälfte zur Seite legen!!!
Ich hätte auch noch eine Frage:
Ich wähle auch die einkommensabhängige Variante und werde dann nach dem Mutterschutz in meinter derzeitigen Firma geringfügig weiter arbeiten.
Ich bekomme dann ja ein Jahr ein Jahr Kinderbetreuungsgeld, bin 2 Jahre in Karenz. Wisst ihr wann dann mein Mann in Karenz gehen kann. Waren lezten auf der AK und ich hab das im Grunde so verstanden, dass er erst nach den 2 Jahren dann gehen kann? Außer ich stelle mein DV direkt nach dem einen Jahr von geringfügig auf Teilzeit (was ich aber nicht vorhabe) ...
Nicht so einfach die ganzen rechtlichen Punkte im Kopf zu behalten!
@nama Ja es können nicht beide gleichzeitig in karenz sein, nur ein Monat darf sich überschneiden, wenn du also die kurzvariante nimmst und ihr wollt dass der Mann auch geht dann kannst du nur ein Jahr in karenz gehen oder er kann erst gehen wenn deine 2 Jahre um sind
Danke für die Info. Ich hab nur noch etwas gelesen, dass man die Karnez mal unterbrechen kann... sozusagen, dass ich dann 2 Montate zb. Teilzeit arbeiten gehe und dann wieder Karenz gehe, aber da muss ich noch einmal genauer nachfragen.
@JMarionL Karenz ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch und Kinderbetreuungsgeld ist das Geld was du nach der Geburt von Vater Staat bekommst.
beides ist vollkommen unabhängig von einander, das heißt du kannst in Karenz gehen ohne Kinderbetreungsgeld zu beantragen (wird aber keiner machen) oder du kannst Kbg beziehen ohne in Karenz zu gehen (man muss hier allerdings auf die individuelle Zuverdienstgrenze aufpassen)
hmm... hä? Also das Kgb ist das, wo ich mir die 4 Varianten aussuchen konnte? Und Karenzgeld ist einfach das was ich selber durch Arbeiten gehen dazuverdiene?
sorry, aber ich blick gar nicht mehr durch:-)
@JMarionL
wie claudsch1980 bereits geschrieben hat:
KBG ist das Kinderbetreuungsgeld, das man von der GKK bekommt (die verschiedenen Varianten), "Karenzgeld" war der Vorgänger vom KBG bis 2001;
arbeitsrechtliche Karenz ist so zu sagen der Kündigungsschutz bzw. der Schutz, dass dich der DG wieder nach max. 2 Jahren zurücknehmen muss - und um diesen nicht zu verlieren, gibt es auch hier eine Grenze, die max. dazuverdient werden darf
Aso- ich hab ja davor nicht mehr gearbeitet- somit betrifft mich das ja nicht. Außer beim dazuverdienen muss so u anders jeder aufpassen.
Ich glaub jetzt hab ichs;-)
Ich könnte ab Oktober für einen Tag in der Woche (8 Std.) arbeiten gehen.
Verdiene ca. 9€ in der Stunde netto.
Kinderbetreuungsgeld hab ich die Variante 30 + 6.
Über die Zuverdienstgrenze dürfte ich da nicht drüber kommen, oder?
Bekomme ich da auch trotzdem die Pendlerpauschale?
Beeinflusst das dann e nicht die Familienbeihilfe, etc??
Und versichert bin ich eh mit dem KBG!?
Du bist auf jeden fall unter der zuverdienstgrenze und so wie du sagst, versichert bist du auch, solange du kbg beziehst. Mit der familienbeihilfe hat das alles nix zu tun, die bekommst du auch ganz normal. Nur mit der pendlerpauschale kenn ich mich nicht aus.
nein, ein Tag ist zuwenig, auch wenn die einfache Wegstrecke mehr als 20 km ist (20 km pro Strecke müssen es sein, sonst gibt es ohnehin nix) - mindestens 3 Tage pro Woche muss der der Weg befahren werden, und dann wird das auch nur anteilig berücksichtigt, und: theoretisch hat man oft Anspruch, aber praktisch wirkt sich das ohnehin nicht aus, weil man so wenig verdient, das so und so keine Lohnsteuer abgezogen worden ist...
und Pendlerpauschale gibt es nur bei Arbeiter/Angestellenverhältnisse.....
bei freiem Dienstvertrag/Honorar - gibt es nie Pendlerpauschale..
wenn es ein geringfügiges DV ist, dann hast auch KEINE Probleme bei der arre Karenz, und beim KBG schon gar nicht.
und bei geringfügigem Arbeiter-bzw. Angestellen-Dienstverhältnis hast selbst keine Meldepflichten bei FA.....
Ich könnte ab Oktober für einen Tag in der Woche (8 Std.) arbeiten gehen.
Verdiene ca. 9€ in der Stunde netto.
Kinderbetreuungsgeld hab ich die Variante 30 + 6.
Über die Zuverdienstgrenze dürfte ich da nicht drüber kommen, oder?
Bekomme ich da auch trotzdem die Pendlerpauschale?
Beeinflusst das dann e nicht die Familienbeihilfe, etc??
Und versichert bin ich eh mit dem KBG!?
Hallo,
du kannst in der Karenz natürlich arbeiten gehen, auch bei einem anderen Dienstgeber. Ich habe immer geringfügig nach dem Mutterschutz begonnen und dann langsam gesteigert. Das hat wunderbar geklappt und den Wiedereinstieg doch enorm erleichtert.
Liebe Grüße!
Wie ist das mit dem Weihnachtsgeld?
Bekommt man das ebenso bei geringfügiger Beschäftigung bzw bekomm ich da überhaupt etwas wenn ich erst im Okt. anfange?
Ja bin auch im handel. Weihnachtsgeld und urlaubsgeld bekommt man normal. Wenn du im okt anfängst bekommst du den aliquoten anteil. Springt halt nicht viel dabei raus bei geringfügig^^
Frage: Ist das ok wenn man die Variante einkommensabhängig 12+2 nimmt, (Geld erhält man ja nicht vom Arbeitgeber sondern von der Kasse) und mit der Firma vereinbart man dass man 18 Monate zuhause ist. Der Mann geht dann diese 2 Monate - da Karenzgeld immer erst ab 2 Monaten ausbezahlt wird und nicht eines. Kennt sich da jemand aus??
hä xD
ich dachte das hat nixx mit Kbg zu tun wie viel karenz ich geh?
mein mann geht nicht.. aber dH ich krieg 20mon geld, bin versichert.. dan aber nicht mehr und muss mich beim mann versichern solang sie 2 ist bzw ich arbeiten geh..
vorher will ich nicht arbeiten
also mir wurde hier erklärt,dass ich kbg 20+4 nehmen kann und 2 jahre in Karenz in der Firma gehen kann.bekomm halt nur 20 Monate Geld und muss mich den rest der Karenz selbst versichern od bei meinem mann mit versichern lassen
also mir wurde hier erklärt,dass ich kbg 20+4 nehmen kann und 2 jahre in Karenz in der Firma gehen kann.bekomm halt nur 20 Monate Geld und muss mich den rest der Karenz selbst versichern od bei meinem mann mit versichern lassen
passt so, 20 Monate Geld, 24 Monate arbeitsrechtliche Karenz (und die 4 Monate mußt schauen, wie du krankenversichert bist)
hä xD
ich dachte das hat nixx mit Kbg zu tun wie viel karenz ich geh?
mein mann geht nicht.. aber dH ich krieg 20mon geld, bin versichert.. dan aber nicht mehr und muss mich beim mann versichern solang sie 2 ist bzw ich arbeiten geh..
vorher will ich nicht arbeiten
so ist das System, beides hat nix miteinander zu tun - aber krankenversichert ist nur durch den Bezug von KBG, oder man kümmert sich um Selbst- oder Mitversicherung.
@miKkii mnaja gesetzlich is es eben leider bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, und mit dem 2. Geburtstag beginnt ja schon das 3. Lebensjahr ... Leider ...
Vielleicht hast glück und es fällt auf ein Wochenende
@pingal normalerweise kennt sich @claudsch1980 zwar sehr gut aus bei dem Thema ( ) aber ich glaube in dem Fall hat sie sich geirrt: ihr könnt schon beide gleichzeitig die zwei Monate daheim sein, vorausgesetzt mind. ein Dienstgeber ist damit einverstanden.
Mein Mann und ich wollten das auch genauso machen, deshalb habe ich mir vor der Karenz das Einverständnis meines Chefs geholt, dass ich in den zwei Monaten wo mein Mann in Karenz ist, auch daheim bleibe. Das hätte so funktioniert wenn mein Mann dann nicht Job gewechselt hätte und seine Karenz dadurch flöten gegangen wäre :-w
Die Auskunft hab ich damals bei der Hotline vom Familienministerium bekommen glaube ich...
Bei erstmaligem Wechsel der Karenz können die Eltern ein Monat gleichzeitig Karenz in Anspruch nehmen, wodurch sich die Maximaldauer der Karenz um ein Monat verkürzt. Sonst ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme nicht zulässig. Während der Inanspruchnahme einer gleichzeitigen Karenz kann nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - Ö - Stand 2013
PS: wenn der DG einverstanden ist, ist theoretisch alles möglich, ob dann aber Kündigungsschutz besteht, ob es KBG gibt, ist dann eine andere Frage - und meist ist das nicht mehr so
@pingal normalerweise kennt sich @claudsch1980 zwar sehr gut aus bei dem Thema ( ) aber ich glaube in dem Fall hat sie sich geirrt: ihr könnt schon beide gleichzeitig die zwei Monate daheim sein, vorausgesetzt mind. ein Dienstgeber ist damit einverstanden.
Mein Mann und ich wollten das auch genauso machen, deshalb habe ich mir vor der Karenz das Einverständnis meines Chefs geholt, dass ich in den zwei Monaten wo mein Mann in Karenz ist, auch daheim bleibe. Das hätte so funktioniert wenn mein Mann dann nicht Job gewechselt hätte und seine Karenz dadurch flöten gegangen wäre :-w
HAALLOOOO
Ich hab a Frage... Wie lange musstet ihr arbeiten? Bzw. Wann seit ihr in den Mutterschutz gegangen?
Ich Arbeite bis 03.10. Und wäre da dann in der 31+6 also einen Tag vor der 33. SSW
Jetzt wurde mir aber vorhin von ner Kundin gsagt das ich nur bis Anfang 32. Arbeiten darf? Das wär dann also 30+6??? Bin verwirrt... Wie war das bei euch??
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
7,695
653
10,139
die pauschalvarianten: 28 mal 436 Euro: 12.208 Euro
18 mal 624 Euro: 11.232 Euro
13 mal 800 Euro: 10.400 Euro
10 mal 1000 Euro: 10.000 Euro
wenn du also mindestens 1.350 Euro netto im Monat verdienst, bist du mit der einkommensabhängigen Variante rein finanziell schon mal besser dran als die 2 Kurzvarianten, bei 1.450 Euro netto schlagst auch schon die 20 Monat Variante ...
man muss sich das Geld halt nur einteilen und für die restliche Karenzzeit beim Mann mitversichern
6,331
Man muss dann natürlich dahinter sein, und sich Monat für Monat die Hälfte zur Seite legen!!!
7,695
65
Ich wähle auch die einkommensabhängige Variante und werde dann nach dem Mutterschutz in meinter derzeitigen Firma geringfügig weiter arbeiten.
Ich bekomme dann ja ein Jahr ein Jahr Kinderbetreuungsgeld, bin 2 Jahre in Karenz. Wisst ihr wann dann mein Mann in Karenz gehen kann. Waren lezten auf der AK und ich hab das im Grunde so verstanden, dass er erst nach den 2 Jahren dann gehen kann? Außer ich stelle mein DV direkt nach dem einen Jahr von geringfügig auf Teilzeit (was ich aber nicht vorhabe) ...
Nicht so einfach die ganzen rechtlichen Punkte im Kopf zu behalten!
10,139
65
2,305
10,139
beides ist vollkommen unabhängig von einander, das heißt du kannst in Karenz gehen ohne Kinderbetreungsgeld zu beantragen (wird aber keiner machen) oder du kannst Kbg beziehen ohne in Karenz zu gehen (man muss hier allerdings auf die individuelle Zuverdienstgrenze aufpassen)
2,305
sorry, aber ich blick gar nicht mehr durch:-)
10,139
653
wie claudsch1980 bereits geschrieben hat:
KBG ist das Kinderbetreuungsgeld, das man von der GKK bekommt (die verschiedenen Varianten), "Karenzgeld" war der Vorgänger vom KBG bis 2001;
arbeitsrechtliche Karenz ist so zu sagen der Kündigungsschutz bzw. der Schutz, dass dich der DG wieder nach max. 2 Jahren zurücknehmen muss - und um diesen nicht zu verlieren, gibt es auch hier eine Grenze, die max. dazuverdient werden darf
2,305
Ich glaub jetzt hab ichs;-)
653
2,305
16,197
Verdiene ca. 9€ in der Stunde netto.
Kinderbetreuungsgeld hab ich die Variante 30 + 6.
Über die Zuverdienstgrenze dürfte ich da nicht drüber kommen, oder?
Bekomme ich da auch trotzdem die Pendlerpauschale?
Beeinflusst das dann e nicht die Familienbeihilfe, etc??
Und versichert bin ich eh mit dem KBG!?
1,246
16,197
Gehst du auch arbeiten @mama_201304 ?
653
nein, ein Tag ist zuwenig, auch wenn die einfache Wegstrecke mehr als 20 km ist (20 km pro Strecke müssen es sein, sonst gibt es ohnehin nix) - mindestens 3 Tage pro Woche muss der der Weg befahren werden, und dann wird das auch nur anteilig berücksichtigt, und: theoretisch hat man oft Anspruch, aber praktisch wirkt sich das ohnehin nicht aus, weil man so wenig verdient, das so und so keine Lohnsteuer abgezogen worden ist...
und Pendlerpauschale gibt es nur bei Arbeiter/Angestellenverhältnisse.....
bei freiem Dienstvertrag/Honorar - gibt es nie Pendlerpauschale..
wenn es ein geringfügiges DV ist, dann hast auch KEINE Probleme bei der arre Karenz, und beim KBG schon gar nicht.
und bei geringfügigem Arbeiter-bzw. Angestellen-Dienstverhältnis hast selbst keine Meldepflichten bei FA.....
16,197
Es ist sowieso der gleiche AG
Also muss ich sonst keinem melden, weder GKK noch sonst wem?
1,246
16,197
1,246
16,197
1,737
du kannst in der Karenz natürlich arbeiten gehen, auch bei einem anderen Dienstgeber. Ich habe immer geringfügig nach dem Mutterschutz begonnen und dann langsam gesteigert. Das hat wunderbar geklappt und den Wiedereinstieg doch enorm erleichtert.
Liebe Grüße!
1,246
16,197
Wie ist das mit dem Weihnachtsgeld?
Bekommt man das ebenso bei geringfügiger Beschäftigung bzw bekomm ich da überhaupt etwas wenn ich erst im Okt. anfange?
1,246
16,197
Danke
2
10,139
6,892
meine ist am 17.7 geboren... das heisst ich muss am 18.7.2015 arbeiten gehn..ausser es ist was anderes ausgemacht?
11,334
6,892
ich dachte das hat nixx mit Kbg zu tun wie viel karenz ich geh?
mein mann geht nicht.. aber dH ich krieg 20mon geld, bin versichert.. dan aber nicht mehr und muss mich beim mann versichern solang sie 2 ist bzw ich arbeiten geh..
vorher will ich nicht arbeiten
11,334
8,454
653
653
so ist das System, beides hat nix miteinander zu tun - aber krankenversichert ist nur durch den Bezug von KBG, oder man kümmert sich um Selbst- oder Mitversicherung.
653
nein, am 17.7.2015 (arre Karenz immer bis inkl. ein Tag vor dem 2. Geburtstag)
6,892
653
wenn du 24 arre Karenz hast - ja....
wenn du noch offenen Urlaub hast, kannst ja an diesem Tag Urlaub nehmen >-
6,892
10,139
Vielleicht hast glück und es fällt auf ein Wochenende
6,892
ah ja..gratuliere zum baby @claudsch1980
2,287
Mein Mann und ich wollten das auch genauso machen, deshalb habe ich mir vor der Karenz das Einverständnis meines Chefs geholt, dass ich in den zwei Monaten wo mein Mann in Karenz ist, auch daheim bleibe. Das hätte so funktioniert wenn mein Mann dann nicht Job gewechselt hätte und seine Karenz dadurch flöten gegangen wäre :-w
Die Auskunft hab ich damals bei der Hotline vom Familienministerium bekommen glaube ich...
653
Gleichzeitige Inanspruchnahme
Bei erstmaligem Wechsel der Karenz können die Eltern ein Monat gleichzeitig Karenz in Anspruch nehmen, wodurch sich die Maximaldauer der Karenz um ein Monat verkürzt. Sonst ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme nicht zulässig. Während der Inanspruchnahme einer gleichzeitigen Karenz kann nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - Ö - Stand 2013
PS: wenn der DG einverstanden ist, ist theoretisch alles möglich, ob dann aber Kündigungsschutz besteht, ob es KBG gibt, ist dann eine andere Frage - und meist ist das nicht mehr so
10,139
aber toll wenn die Arbeitgeber da so flexibel sind :-)
10,377
Ich hab a Frage... Wie lange musstet ihr arbeiten? Bzw. Wann seit ihr in den Mutterschutz gegangen?
Ich Arbeite bis 03.10. Und wäre da dann in der 31+6 also einen Tag vor der 33. SSW
Jetzt wurde mir aber vorhin von ner Kundin gsagt das ich nur bis Anfang 32. Arbeiten darf? Das wär dann also 30+6??? Bin verwirrt... Wie war das bei euch??
Danke
2,056