Karenz und Arbeiten

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Kommentare

  • Wo mach ich das? Ak, Ams, gkk?
  • Weil Infos bekommst du NIERGENDS, ich war schon bei der ak und die haben mich wider weggeschickt mit erhobener nase [-(
  • Mindestsicherung: Wer bekommt wie viel?
    Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) hat inzwischen die Sozialhilfe in allen Bundesländern ersetzt.

    Wer hat Anspruch auf die Mindestsicherung?
    Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 4.139,13 € (2015) übrig sind. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.

    Anspruch haben Personen, die
    hilfsbedürftig sind, d.h. deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegen
    ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben
    deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann
    und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht.
    Ausnahmen: Wer nicht arbeitsbereit sein muss:
    Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben
    Menschen mit Betreuungspflichten für Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist
    Personen, die Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, die ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen
    Personen, die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten
    Personen, die in einer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnenen und zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu)
    So viel Geld bekommen Sie
    Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht aus 2 Teilen: 620,87 € Grundbetrag und 206,96 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 827,83 €
    Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5 fachen Betrag: 1.241,74 €
    Für Kinder gibt es jeweils 149,01 €, in manchen Bundesländern gibt es eine Anpassung dieser Leistung ab dem 4. Kind.
    Je nach Bundesland können höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen ausgezahlt werden, z.B. wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind.
    Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.
    MINDESTSICHERUNG ZURÜCKZAHLEN?
    Wer den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben schafft, muss die vorher bezogene Mindestsicherung nicht zurückzahlen.
  • jelamjelam

    858

    bearbeitet 29. 07. 2015, 22:50
    Das mit dem zurückzahlen ist doch lächerlich wie will man was zurück zahlen wen man nie arbeiten geht?
  • @jelam geh zum ams und lass dich beraten. Infos darüber findest du auch auf der seite vom ams. Kommt mir sehr spanisch vor dieser text. Woher hast du das?
  • Jen84Jen84

    1,620

    bearbeitet 9. 10. 2015, 16:23
    Maedels ich weiss net wo ich das hinschreiben soll.

    Ich hab im okt. 2014 meinen sohn bekommen. hab die variante 20+4 genommen u bin offizziell bis mitte juni 2016 zuhause.
    jetzt ab nov geh ich in meine firma geringfuegig bis ende april arbeiten. Allerdings hat mich der chef gefragt ob ich nach der karenz (juni 2016) wieder zurueck arbeiten komme.
    eigtl wollen wir ein 2. Wunder. Bis jetzt hats nicht geklappt.
    Ich hab gesagt wahrscheinlich ja aber ich weiss nicht was sich bis juni 2016 ergeben wird Wg kindergarten eingewoehnung u so (ersoll ab herbst in kindergarten). Ich wollt mich nicht festlegen darauf dass ichdirekt zurueck kann.
    Was is wenn ich inzwischen noch mal ss werde u nicht zurueck kann sondern laenger in karenz gehe bzw bis ende karenz 1 in mutterschutz gehe. Ich frag mich dann ob ich mich beim chef deswegen rechtfertigen muss weil ich noch ein kind bekommen sollte.
    bis jetzt bin ich nicht ss geworden aber wie seht ihr das? Kann ich dann problemlos weiter karenz gehen od nicht? soll ich es den chefs im falle des falles gleich sagen od erst mit der bestaetigung des fa? und soll ich dann sagen dass ich es vorher nicht wusste? Wie soll ich mich erklaeren? Ich mein es kann auch sein dass ich dann im sommer zurueck bin arbeite normal u dann ss werde wieder? Wie seht ihr das? ratschlaege wie ich den umstand dann rechtfertige bzw erklaere?
  • bearbeitet 6. 03. 2016, 22:01
    Hallo! Ich hätte eine Frage ... Darf ich in der Karenz bei einem anderen DG arbeiten ohne das ich das bei meinem DG bekanntgebe?
  • @Shadowlinchen. Nein. Du musst eine nebentätigkeit bekanntgeben. Wenn sie ähnlich deiner Tätigkeit beimag ist muss er es glaub ich sogar genehmigen.
    xxxisabellaxxx
  • Jen84Jen84

    1,620

    bearbeitet 8. 03. 2016, 06:15
    Hi bins wieder.
    Also egal was kommt u wie es sich ergibt. Ich geh wohl fix ab Juli in die Firma wieder arbeiten (evtl sogar wie vorher 38,5 Stden egal ob ich Kindergartenplatz habe od nicht -derzeit is Papa vom Kleinen zuhause).
    Sollte ich bis Juni/Juli ss werden (oder erst ab da) is es mir auch egal. Dann arbeite ich halt bis zum naechsten Mutterschutz (mit evtl egt 28.3. waere dieser ab 1.2.2017). Und fertig. Dann is es egal ob ich noch mal in Karenz gehe u dann eine kuerzere Zeit nehme (evtl 15 Monate wg mehr geld ;)).
    Was denkt ihr? derzeit bin ich nicht ss u Kinder kommen wies wollen. 2. Wunder wollen Schatz u ich definitiv. ;)
  • Und wie ist das wenn ich keinen arbeitgeber habe? Kann ich mir dann einfach eine arbeit suchen? Und muss ich das auch melden? Wenn ja wem?
    Und ist dieser dienstvertrag dann auch befristet bis ende der 'karenz'?
    Wenn ich keinen arbeitgeber habe ist es ja egal wo und bei wem ich arbeite oder? (Unter einhaltung der zuverdienstgrenze natürlich)
    Steh a bissal am schlauch
  • @Lisa610 wenn du keinen Arbeitgeber hast bist du rechtlich gesehen auch gar nicht in Karenz.
    Du kannst dir also nach geburt und ende Mutterschutz problemlos einen Job suchen sofern du eben auf die zuverdienstgrenze vom kbg aufpasst.
  • Wie nennt man das dann wenn ich rechtlich nicht in karenz bin? :thinking_face:
  • Da weiß ich leider auch nicht wie man das nennt, aber bei mir wars auch so. Dienstvertrag ist nach dem Mutterschutz ausgelaufen, Kbg hab ich dann noch bis Mai bekommen. Dann hab ich mich bei meinem Lebensgefährten mitversichert. Als ich dann wusste ich will wieder arbeiten hab ich mich beim Ams arbeitslis gemeldet. Und jetzt arbeit ich wieder 12h.
    moni1986
  • Kann man während der Karenz jederzeit kündigen?
  • @xxxisabellaxxx entweder du machst einen mutterschaftsAustritt (der ist ohne fristen) oder du kündigSt ganz normal und musst aber gegebenenfalls auf fristen achten (laut deinem dienstvertrag)
    Oder sowieso immer möglich - einvernehmlich soweit beide einverstanden sind.
  • Ich bin gerade noch in dem halben Jahr freiwillige Karenz...also ich hab verläbgert auf 2,5 Jahre mit Einverständnis des AG.
    Wie funktioniert dieser Mutterschaftsaustritt? Gibt es Nachteile?
  • @SpeciaLk darf ich dich noch was fragen? Wie lange warst du bei deinem mann mitversichert? und wie war das dann mitn arbeitlosengeld? Hast du was bekommen bzw. Wie viel ca. War das und wonach wurde das errechnet?
  • 3 monate hab ich mich mitversichert, ist ganz unkompliziert und kostenlos! Ich glaub es wir vom Wochengeld berechnet, aber bin mir da absolut nicht sicher! Es war nicht gerade wenig fürs nichts tun :-)
  • Mh bei mir ist es jetzt so, mein sohn kann wahrscheinlich erst mit september 2017 in die krabbelgruppe gehen. Und meine (ich nenns jetzt trotzdem) "karenz" läuft anfang Juni aus. Desswegen werden wir uns mit meinem mann mitversichern. Und dann erst arbeitslos melden. Oder ich find vorher schon was je nach dem.
    Gibts da eine frist wie lang man sich mit dem mann mitversichern lassen kann? Hab mal gehört wenn man zu lange mitversichert ist und sich dann arbeitslos meldet wird was vom arbeitlosengeld abgezogen oder irgendwie so.. stimmt das?
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