Besuchsrecht Großeltern

MagicMomentMagicMoment

4,076

bearbeitet 3. 09. 2014, 18:05 in Smalltalk
Hallo,

hat jemand damit Erfahrung?

LG MM

Kommentare

  • Was willst du den genau wissen?
  • Was ich so weiß, haben Großeltern nur ein Umgangsrecht mit dem Enkel nach Absprache mit dem Erziehungsberechtigten.
    Sollte es zu einem Streit kommen zwischen Großeltern und Eltern des Kindes kann man dieses unterbinden, wenn es dem Kind schaden könnte. Allerdings könnte dieses Recht von den Großeltern beim Familiengerecht eingeklagt werden, wie und ob das dann durchgeht ist fraglich...
  • danke barbara, ja genau, ob sie überhaupt recht haben ihre enkelin zu sehen wenn ich das nicht möchte
  • Meine Mutter hat mein Kind seit über einem Jahr nichtmehr gesehen, weil wir es so wollen. Erst ab 6 Jahre, wenn die Großeltern regelmäßigen Kontakt und eine gefestigte Beziehung zu ihrem Enkelkind vorweisen können haben sie ein Recht darauf ihre Enkel zu sehen.
  • Hallo,

    das klingt nach nicht so tollen Fam.-Verhältnisse oder bin ich da falsch?
  • MagicMomentMagicMoment

    4,076

    bearbeitet 4. 09. 2014, 10:42
    =:)
  • Wir hatten auch so ein Problem. UnserAnwalt meinte das die Großeltern das Besuchsrecht einklagen können und wenn wir keine Beweiße haben das bei ihnen eine Kindeswohlgefährdung besteht es auch durch gehen wird.
  • Traurig ..
  • MagicMomentMagicMoment

    4,076

    bearbeitet 4. 09. 2014, 10:43
    Ja ist es
  • Ohje... Das tut mir leid!
  • also meine großeltern haben damals auch einige fehler gemacht und meine mutter hatte ihnen den kontakt untersagt. mein opa hat damals am jugendamt angerufen und die haben dann meine mama angerufen und mal nachgefragt ob sie denn nicht nochmal mit ihnen reden möchte, kann man auch am jugendamt. als sie verneinte, meinte die dame vom ja.
    sie versteht die gründe sehr gut und sie kann eh nicht mehr machen, als einmal anzurufen. denn er hat überhaupt keinen anspruch. er kann es einklagen, aber da kommt es dann immer auf das wohl der kinder an. wenn das gefährdet ist, kann es auch zu einem absoluten verbot kommen. dies kann blöde folgen haben und wird den großeltern nahegelegt nicht zu tun (also die rechtlichen schritte). denn im blödesten fall vertragen sich beide parteien wieder und die großeltern dürfen die kinder dann trotzdem nicht sehen, da es so bei gericht festgelegt wurde!
  • mijomijo

    15,670

    bearbeitet 4. 09. 2014, 10:43
    =:)
  • Danke @kampfschoki ich bin nun schon ein wenig beruhigt...

    ,.. ist ja nicht so, dass ich nicht meine Gründe hätte ...
  • kampfschokikampfschoki

    1,037

    bearbeitet 4. 09. 2014, 21:58
    @MagicMoment ich würd an deiner stelle noch vor den Großeötern, sprich sobald als möglich, zum jugendamt gehen und denen mitteilen, dass du nicht möchtest, dass die großeltern deine kinder bekommen und ob du das irgendwo festhalten lassen kannst.
    übrigens solltest du dann auch ein testament aufsetzen in das du schreibst, sollte mit dir was passieren, dann kommt das kind zu (z.b. deinem ex) oder solltet ihr zusammen sein, passiert das eh automatisch. aber dann solltest schreiben; sollte mit uns beiden was passieren, dann kommen die kinder (z.b. zu deiner schwester) aber unter keinen umständen zu deinen eltern. das muss dann auch z.b. deine schwester unterschreiben!!

    EDIT: Und unbedingt beim Notar schreiben lassen
  • Danke, so habe ich es mir eh gedacht, werde da einmal anrufen. Wir sind verheiratet.

    Man wird sehen wie sich die Sache entwickelt. Aus heutiger Sicht möchte ich zumindest, dass sie keinen Kontakt haben.
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