Während Karenz schwanger

bearbeitet 15. 09. 2014, 22:14 in Karenz & Rechtliches
Hallo,bin neu hier und hab gleich eine Frage ;-)
Ich bin Mama von einem 14 Monatigen Sohn.ich hab die Variante 20+4 gewählt,nun ist der Kinderwunsch wieder da aber ich weiß nicht was danach alles auf mich zu kommt und was besser wäre.
Also Karenz hört im März auf,FALLS ich angenommen im Okt oder Nov schwanger werde,bekomm ich dann wochengeld?aja zurück in die Arbeit kann ich nicht da es eine Nachtarbeit war und mein Freund arbeitet auch nachts (Bäcker) also hab ich keine Betreuung.soll ich mach der Karenz einvernehmlich kündigen und mir den resturlaub von 180h auszahlen lassen oder einfach weiter laufen lassen als Absicherung vom wochengeld?ich hoff es kann mir wer helfen!!!danke

Kommentare

  • Kann mir keiner helfen?
  • Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Kinderbetreuungsgeld-Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war.

    Wochengeldanspruch besteht auch, wenn die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes eingetreten ist, (und) die Schutzfrist noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt und sich die Mutter in einem nach dem MSchG karenzierten noch aufrechten Arbeitsverhältnis befindet.
  • Danke,das hab ich von der AK Seite auch gelesen aber wie schon gesagt ich kann nach Ende der Karenz nicht in meine Firma zurück.was kann ich in dieser zeit machen und wenn ich ned arbeite in der zeit bis zum muschu,hab ich trotzdem Anspruch?
  • Du kannst dich arbeitslos melden. Da bekommst auch wochengeld. Oder du suchst dir was neues. Dann sowieso.
  • Aber das dienstverhaltnis ist noch aufrecht.und im 4/5 Monat wird mich AMS ned nehmen
  • Danke.aaalso was ich jetzt raus gelesen hab. Wenn ich innerhalb vom Bezug von kbg schwanger werde UND die Schutzfrist beginnt vor 2ten Geburtstag des ersten Kindes ist.das würde passen.mein Sohn wird 10.07.2015, 2jahre.hm,das einzige was ich noch machen muss ist die arbeitsrechtliche Karenz auf 2 Jahre zu verlängern (statt 20 Monate)dann muss ich in den 2/3 Monaten nicht beschäftigt werden...stimmt das jetzt so?
  • Summer_adi schrieb: »
    Aber das dienstverhaltnis ist noch aufrecht.und im 4/5 Monat wird mich AMS ned nehmen
    Solange du nicht im Mutterschutz bist, bist du vermittelbar und darfst dich melden.
  • @Taimi Das ist so nicht ganz richtig. Als Schwangere bist du nicht mehr vermittelbar. Nehmen müssen sie dich aber war bei mir auch so. Ich wahr ab dem 3 Monat arbeitslos gemeldet.
  • @tanja1993 meine AMS - Beraterin hat zu mir gesagt:" für mich sind sie nicht unvermittelbar, es sei denn, sie sagen mir, sie wollen nicht arbeiten." Da war ich in der 10. Woche.
  • Ich hab auch das gehört das man Betreuung haben muss und mind 16h arbeiten können oder Kurs.und wenn ich im 5/6 Monat hingeh,glaub ich nicht das sie mich nehmen oder ich da was bekomm weil ich unvermittelbar bin.ich weiß nur nicht ob man da Anspruch auf mindestsicherung hat
  • auch als Schwangere (bis zum Mutterschutz) ist man vermittelbar und muss aktiv nach arbeit suchen (davon hängt dann auch das ALG-Geld ab) - nur wird halt eine Firma von vornherein nein sagen, wenn sich eine schwangere vorstellen kommt.
    manche AMS Berater nehmen das nicht so genau, weil sie eh wissen, dass die AG eine Schwangere nicht einstellen und lassen die Zeit bis zum Mutterschutz halt einfach verstreichen.

    @Summer_adi
    wenn du nach der Karenz wieder zu deinem AG zurückgehen könntest, dann bist du nicht arbeitslos und das AMS nicht zuständig, dafür müsstest du kündigen.
    wenn du zwischen Karenzende und neuem Mutterschutz ein paar Monate überbrücken musst, dann musst du zurück zu deinem AG oder eben kündigen und dich dann beim AMS melden.
    Welche Ansprüche du dann hast, hängt davon ab, ob du Arbeitssuchend bist oder nicht und wenn nicht hängt die Notstandshilfe auch vom Partnereinkommen ab und da kann es dann sein, dass man eben keinen Anspruch hat.
  • @Summer_adi wenn du nicht nachts arbeiten darfst, besteht viell. die möglichkeit das du was andres machst in deiner firma?was schwangerengerecht is sozusagen?
  • bearbeitet 17. 09. 2014, 12:02
    Nein das ging schon bei der ersten ss nicht.es ist eine Bäckerei.ich arbeite in der Produktion und das nachts.tagsuber wird nichts produziert und im Verkauf oder so bin ich erstens nicht "qualifiziert" und würde um einiges weniger verdienen!aber es gäbe auch keine Stelle also eh hinfällig.ich bin dann aber eh in 4/5 Monat in frühkarenz gekommen wegen Komplikationen.was wäre wenn ich die Arbeitskarenz bis 2ten geb verlängere und dann wenn das kbg aus ist im März,geh ich in frühkarenz oder krankenstand.ginge das?
  • maximaxi

    893

    bearbeitet 17. 09. 2014, 11:55
    @Summer_adi
    Frühkarenz gibts nur wenn eben schwerwiegende Gründe vorliegen - das hängt dann von deiner Schwangerschaft ab, jetzt schon drauf spekulieren ist wohl etwas verfrüht und Krankenstand sollte es auch nur geben, wenn man krank ist.
    Wennst die Karenz verlängerst und früher schwager wirst, geht es sich dann nicht aus??
  • @summer_adi du kannst nicht gleichzeitig die arre-karenz bis zum 2. gebtag verlängern und in frühkarenz sein.
    es geht nur eins von beiden.

    du kannst also entweder deine arre-karenz fürs erste kind bis zum tag vor dem 2. gebtag verlängern und hast nach auslaufen des kbg keinen geldbezug bis zum anfang des neuen Mutterschutzes (dieser muss vor arre-karenz ende liegen)
    oder du gehst nach deinem gemeldeten karenz-ende arbeiten bzw baust deinen urlaub ab da du ja (irgendwo hab ich das gelesen) noch soviel stehen hast, ist natürlich aber vereinbarungssache mit dem dienstgeber!
  • Das war ja die Frage.wenn ich Karenz beim Arbeitgeber verlängere,und kbg im März aus ist (20+4) wie ist es dann bezüglich diese 2/3 Monate bis tun muschu?
  • Danke claudsch.werd die Karenz auf 2 Jahre beim Arbeitgeber verlängern.dann bekomm ich halt in der zeit nach dem kbg nix ABER hab ich dann Anspruch auf wochengeld.
  • Zu mir hat mein Betreuer gesagt ich bin unvermittelbar weil mich als schwangere so oder so keiner nimmt :/ Ich musste weder in einen Kurs noch nach einer Arbeit suchen.
  • @tanja1993
    hast du AL-Geld oder Notstandshilfe bekommen?
  • @tanja1993
    dann warst aber offiziell als Arbeitssuchend gemeldet und dein Betreuer hat dich einfach mitlaufen lassen bis du im Mutterschutz warst.
    Manche machen das so, weil sie wissen dass die Unternehmen sowieso keine Schwangeren einstellen, gibt auch AMS-Betreuer, denen das bewusst ist :-)
    Aber eigentlich hättet dein Betreuer Bewerbungen, Kurse etc verlangen können. Auch AMS-Betreuer sind Menschen und da gibts solche und solche ;-)
  • @maxi Asoo verstehe danke für die Aufklärung :)
    @taisim Dann tut es mir leid für meine falsch Information.
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