Hallo,bin neu hier und hab gleich eine Frage ;-)
Ich bin Mama von einem 14 Monatigen Sohn.ich hab die Variante 20+4 gewählt,nun ist der Kinderwunsch wieder da aber ich weiß nicht was danach alles auf mich zu kommt und was besser wäre.
Also Karenz hört im März auf,FALLS ich angenommen im Okt oder Nov schwanger werde,bekomm ich dann wochengeld?aja zurück in die Arbeit kann ich nicht da es eine Nachtarbeit war und mein Freund arbeitet auch nachts (Bäcker) also hab ich keine Betreuung.soll ich mach der Karenz einvernehmlich kündigen und mir den resturlaub von 180h auszahlen lassen oder einfach weiter laufen lassen als Absicherung vom wochengeld?ich hoff es kann mir wer helfen!!!danke
Kommentare
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Wochengeldanspruch besteht auch, wenn die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes eingetreten ist, (und) die Schutzfrist noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt und sich die Mutter in einem nach dem MSchG karenzierten noch aufrechten Arbeitsverhältnis befindet.
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manche AMS Berater nehmen das nicht so genau, weil sie eh wissen, dass die AG eine Schwangere nicht einstellen und lassen die Zeit bis zum Mutterschutz halt einfach verstreichen.
@Summer_adi
wenn du nach der Karenz wieder zu deinem AG zurückgehen könntest, dann bist du nicht arbeitslos und das AMS nicht zuständig, dafür müsstest du kündigen.
wenn du zwischen Karenzende und neuem Mutterschutz ein paar Monate überbrücken musst, dann musst du zurück zu deinem AG oder eben kündigen und dich dann beim AMS melden.
Welche Ansprüche du dann hast, hängt davon ab, ob du Arbeitssuchend bist oder nicht und wenn nicht hängt die Notstandshilfe auch vom Partnereinkommen ab und da kann es dann sein, dass man eben keinen Anspruch hat.
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Frühkarenz gibts nur wenn eben schwerwiegende Gründe vorliegen - das hängt dann von deiner Schwangerschaft ab, jetzt schon drauf spekulieren ist wohl etwas verfrüht und Krankenstand sollte es auch nur geben, wenn man krank ist.
Wennst die Karenz verlängerst und früher schwager wirst, geht es sich dann nicht aus??
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es geht nur eins von beiden.
du kannst also entweder deine arre-karenz fürs erste kind bis zum tag vor dem 2. gebtag verlängern und hast nach auslaufen des kbg keinen geldbezug bis zum anfang des neuen Mutterschutzes (dieser muss vor arre-karenz ende liegen)
oder du gehst nach deinem gemeldeten karenz-ende arbeiten bzw baust deinen urlaub ab da du ja (irgendwo hab ich das gelesen) noch soviel stehen hast, ist natürlich aber vereinbarungssache mit dem dienstgeber!
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hast du AL-Geld oder Notstandshilfe bekommen?
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dann warst aber offiziell als Arbeitssuchend gemeldet und dein Betreuer hat dich einfach mitlaufen lassen bis du im Mutterschutz warst.
Manche machen das so, weil sie wissen dass die Unternehmen sowieso keine Schwangeren einstellen, gibt auch AMS-Betreuer, denen das bewusst ist :-)
Aber eigentlich hättet dein Betreuer Bewerbungen, Kurse etc verlangen können. Auch AMS-Betreuer sind Menschen und da gibts solche und solche ;-)
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@taisim Dann tut es mir leid für meine falsch Information.