Nein, der Urlaub verfällt sicher nicht! Bei uns verfällt nach 2Jahre der alte Urlaub, aber dies gilt nur, wenn man in der Firma ist. Karenz ist somit wie Auszeit!
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Werktage (25 Arbeitstage)
und entsteht mit Beginn eines jeden Arbeitsjahres. Dieser Anspruch wird
nur dann gekürzt, wenn der Urlaub vor Beginn der Karenz nicht vollständig
verbraucht wird. Wird keine Karenz konsumiert, bleibt der Urlaubsanspruch
bestehen, da für die Zeit des Mutterschutzes keine Aliquotierung
vorgesehen ist.
Wird eine Karenz angetreten, verkürzt sich der Anspruch auf Urlaub, wenn
dieser noch nicht verbraucht ist, um die Zeit der Karenz im Urlaubsjahr.
Der Antritt und die Dauer von Urlauben müssen zwischen ArbeitgeberIn
und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Sowohl einseitiger Antritt des Urlaubes
als auch arbeitgeberseitiges Aufzwingen des Urlaubes ist ausgeschlossen.
Während des Urlaubes besteht Anspruch auf Urlaubsentgelt in
der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen. Bei einem
aufrechten Arbeitsverhältnis ist die Abgeltung von Urlaub in Geld verboten.
Zwischen dem Ende des Mutterschutzes und dem Beginn einer Karenz
kann ein Urlaubsverbrauch vereinbart werden.
bei mir is so dass immer vom EIntrittsdatum weg der neue URlaub berechnet wird, eigentlich müsste das bei jedem sein, ab da kommen dann pro Monat 2,5 Tage dazu
und die urlaubstage vom mutterschutz (also 8wochen vor und nachher)... aufpassen das dein chef die dir nicht unterschlägt.. meine chefin häts mir nicht gesagt...aber ich geh auch nicht mehr zurück in die firma
hab gelesen man kann auch den urlaub nach dem mutterschutz, also vor der karenz konsumieren. aber da soll sich die karenz verkürzen oder so? weis da wer genaueres?
Zwischen dem Ende des Mutterschutzes und dem Beginn einer Karenz
kann ein Urlaubsverbrauch vereinbart werden. (siehe oben)
Und das mit der Verkürzung - ja, Karenz geht bis zum 2. Geburtstag: Annahme: Schutzfrist - Geburt - Schutzfrist - "URLAUBSKONSUMATION" - Karenz bis zum 2. Geb. (ja, und tatsächlich verkürzt sich so die Karenzzeit... - weil es nicht länger als zum 2. Geb. geht)
Ich kann mir nur vorstellen, dass das gut ist, für die, die keine arbeitsrechtliche Karenz (Kü-Schutz bis zum 2. Geburtstag haben), dass die noch einige Zeit nach der Schutzfrist angemeldet bleiben und auch Urlaub haben und daher auch Lohn/Gehalt für diese Zeit bekommen.
(Kinderbetreuunggeld gibt es ab Ende der Schutzfrist - von der GKK - unabhängig von der arbeitsrechtlichen Karenz )
wie ist das eig wenn ich gleich wieder schwanger werden und dann gleich nach der "ersten Karenz" wieder in Karenz bin?! Verfällt dann der urlaub wenn ich 4 jahre zu hause bin?
Ich hab nämlich jz fast 3 wochen noch urlaub von heuer! da hat es geheißen der verfällt mir nicht nach 2 jähriger karenz!
mich würd interessieren wie es ist, wenn ich nach meinem 1. kind gleich wieder in karenz gehen, verfällt er dann?
ich verbrauche jz meinen restl. urlaub nach dem mutterschutz, also vor der karenz. da bekomm ich ja dann für den urlaub zusätzlich zum kbg eh meinen lohn oder?!!!
Ja wenn du im Urlaub bist bekommst du ganz normal für die Tage Gehalt (auch Sonderzahlungen) musst nur aufpassen dass du nicht über die zuverdienst grenze kommst
Hallo alle zusamm3n so 7ch hab jetzt eine frage?
Mein karenz lauft am 26 aus ich habe ein einvernamliche austritschein gemacht? War kein problem. So jetzt meine frage bekommt man urlaub wenn man im karenz ist u d wad genau bekommt man ausbezahlt
wenn du keinen Resturlaub mehr aus der Zeit vor der Karenzierung hast, dann wird dein Arbeitsverhältnis mit dem Tag beendet, den ihr vereinbart hat - Urlaub oder Urlaubersatzleistung gibt es dann nicht mehr (während man Karenziert ist hat man ja keinen Urlaubsanspruch)
Ich musste bei meine im ersten Kind und jetzt auch wieder meinen Urlaub vor dem MuSchu verbrauchen. Bei mir wird er direkt davor angehängt, dh ich hör einfach früher zu arbeiten auf.
Da ich in Handel bin, bin ich sehr froh über diese Lösung. Besonders heuer, da ich mir so das Weihnachtsgeschäft erspar
Meine Chefin hat gesagt, dass der Urlaub zwar nicht vefallen würde, ich aber im MuSchu wieder Tage dazu bekomme. Und nachdem klar ist, dass ich dann Elternteilzeit mit 20 Std zurück komme, wird es extrem schwer den Urlaub abzubauen.
In der Karenz bekommst du keinen Urlaub... Man ist ja die zeit der Karenz nicht angestellt und nicht angemeldet! Wenn du von vor der Karenz noch Urlaubstage hast, bekommst du diese auch noch
Ich hab mir einen Urlaubstag aufbehalten, sodass ich nicht am zweiten Geburtstag gleich arbeiten anfangen muss.
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http://www.arbeiterkammer.at/broschueren/berufundfamilie.htm
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Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Werktage (25 Arbeitstage)
und entsteht mit Beginn eines jeden Arbeitsjahres. Dieser Anspruch wird
nur dann gekürzt, wenn der Urlaub vor Beginn der Karenz nicht vollständig
verbraucht wird. Wird keine Karenz konsumiert, bleibt der Urlaubsanspruch
bestehen, da für die Zeit des Mutterschutzes keine Aliquotierung
vorgesehen ist.
Wird eine Karenz angetreten, verkürzt sich der Anspruch auf Urlaub, wenn
dieser noch nicht verbraucht ist, um die Zeit der Karenz im Urlaubsjahr.
Der Antritt und die Dauer von Urlauben müssen zwischen ArbeitgeberIn
und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Sowohl einseitiger Antritt des Urlaubes
als auch arbeitgeberseitiges Aufzwingen des Urlaubes ist ausgeschlossen.
Während des Urlaubes besteht Anspruch auf Urlaubsentgelt in
der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen. Bei einem
aufrechten Arbeitsverhältnis ist die Abgeltung von Urlaub in Geld verboten.
Zwischen dem Ende des Mutterschutzes und dem Beginn einer Karenz
kann ein Urlaubsverbrauch vereinbart werden.
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kann ein Urlaubsverbrauch vereinbart werden. (siehe oben)
Und das mit der Verkürzung - ja, Karenz geht bis zum 2. Geburtstag: Annahme: Schutzfrist - Geburt - Schutzfrist - "URLAUBSKONSUMATION" - Karenz bis zum 2. Geb. (ja, und tatsächlich verkürzt sich so die Karenzzeit... - weil es nicht länger als zum 2. Geb. geht)
Ich kann mir nur vorstellen, dass das gut ist, für die, die keine arbeitsrechtliche Karenz (Kü-Schutz bis zum 2. Geburtstag haben), dass die noch einige Zeit nach der Schutzfrist angemeldet bleiben und auch Urlaub haben und daher auch Lohn/Gehalt für diese Zeit bekommen.
(Kinderbetreuunggeld gibt es ab Ende der Schutzfrist - von der GKK - unabhängig von der arbeitsrechtlichen Karenz )
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in der Variante: Schutzfrist - Geburt - Schutzfrist - "URLAUB" - arbeitre Karenz
am besten bei der AK nachfragen...
in der Schutzfrist - ja
während der arbeitsre. Karenz - ja
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möglicherweise: wenn beide Elternteile kurzfristig gleichzeitg beim Kind sein möchten:
Mama: Schutzfrist - Geburt - Schutzfrist - "URLAUB" - arbe. Karenz bis zum 2. Geb
Papa: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Karenz xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
während der eine Elternteil in Urlaub ist, ist der andere in Karenz..
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mich würd interessieren wie es ist, wenn ich nach meinem 1. kind gleich wieder in karenz gehen, verfällt er dann?
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Mein karenz lauft am 26 aus ich habe ein einvernamliche austritschein gemacht? War kein problem. So jetzt meine frage bekommt man urlaub wenn man im karenz ist u d wad genau bekommt man ausbezahlt
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Da ich in Handel bin, bin ich sehr froh über diese Lösung. Besonders heuer, da ich mir so das Weihnachtsgeschäft erspar
Meine Chefin hat gesagt, dass der Urlaub zwar nicht vefallen würde, ich aber im MuSchu wieder Tage dazu bekomme. Und nachdem klar ist, dass ich dann Elternteilzeit mit 20 Std zurück komme, wird es extrem schwer den Urlaub abzubauen.
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