Wieder Schwanger in der Karenz und Arbeitslos

felihfelih

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bearbeitet 20. 09. 2014, 18:29 in Karenz & Rechtliches
Hallo

Hätte da mal eine Frage,.....

also ich bin jetzt in der 12. Woche schwanger mit unserem 3. Kind und bin aber noch in Karenz bis Anfang März. Ich hätte Anfang September wieder Arbeiten gehen müssen (2 Jahre) und habe aber vorhin schon gekündigt.
Jetzt wollte ich mal gerne wissen ob man sich eigentlich beim AMS Arbeitslos melden kann und auch etwas Geld dazubeziehen darf? Das Problem ist bei mir dass es jetzt leider schon Komplikationen in der SSw gibt und ich deswegen nicht arbeiten gehen kann/darf und ich leider auch die 24h Übelkeit noch immer habe. ;(
Das Baby würde Anfang April auf die Welt kommen........mein Freund hat mich eigentlich nur auf die Idee gebracht wegen dem AMS....ich hätte gar nicht drann gedacht. KBG beziehe ich auch.

Und ich kann aber trotz Arbeitslosen die Variante 30+6 beziehen oder bekomme ich dann weniger weil ich nicht gearbeitet habe?

Wäre wirklich lieb wenn mir da wer weiterhelfen könnte!!!! DANKESCHÖN ;)

Kommentare

  • Beim AMS kannst du kein Geld beziehen da du nicht vermittelbar bist als schwangere...
    karenzgeld wirst du - soweit ich weiss - schon kriegen...ruf mal bei der AK an die können dir da super helfen :)
  • Also das mit dem vermittelbar in der Schwangerschaft wurde mir anders erklärt!ich würd beim ams direkt nachfragen! Zu mir hat die Dame bei der ak gesagt, dass mich zwar niemand nehmen würde, aber Schwangerschaft ist kein Grund, um am Arbeitsmarkt nicht verfügbar zu sein!
  • Nur weil man schwanger ist, ist man nicht unvermittelbar!! Wenn ich auf dem richtigen Stand bin, meldest du dich mach Ende der Karenz arbeitslos. Wie das mit'm KBG ist weiß ich nicht genau- ich glaube 30+6 geht nicht mehr- kann man aber im Internet finden help.gv.at oder die HP der AK sind da informativ. Die Experten sind die jeweilige GKK, AK und das AMS.
  • laromalaroma

    3,508

    bearbeitet 20. 09. 2014, 21:56
    Du meinst du bekommst das KinderBetreuungsGeld bis Anfang März oder? Denn wenn du Anfang September arbeiten hättest sollen, dann kannst du ja nicht bis März Karenz sein. Das KBG hat ja mit Karenz nichts zu tun. :-?
    Und 8 Wochen vorm ET befindest du dich dan wieder im Mutterschutz. Danach gehts wieder mit KBG weiter welches man soweit ich weiß sowieso bekommt.
    Edit: Das man während KBG Bezug auch Arbeitslose beziehen kann, kann ich mir nicht vorstellen. :-?
  • Genau das meinte ich, ich war damals in der gleichen Situation... da wurde mir gesagt ich kann mich arbeitslos melden wenn ich für min. 16-20 Stunden/Woche eine Betreuung für mein Kind hab und solange ich KBG beziehe bekomme ich kein Arbeitslosengeld...
    und wenn dein KBG im März aus ist bist du dann schon im Mutterschutz und somit auch da nicht arbeitslos weil du da dann nicht mehr vermittelbar bist.. und danach bekommst du wieder KBG :)
  • Dankeschön für die schnellen Antworten ;) ja ich habe jetzt die 30+6 Variante genommen. (mein Sohn kam am 13.09.2012 auf die Welt) also bis März würde ich das Karenz Geld bekommen. hätte aber in unserem Betrieb schon nach den 2 Jahren wieder anfangen müssen zu arbeiten. (wie eh fast überall ausser sie erlauben dir eine 6 monats karenzierungs Verlängerung; machen aber fast keine Betriebe) also im September. ich werde mich eh noch bei der AK u AMS erkundigen wollte nur trotzdem jetzt schon gern wissen ob mir von euch wer helfen kann oder jemand das gleiche Problem hat. hatte nur sorge dass sie dich beim AMS blöd anreden wegen dem.
  • Habe aber eine frage ist mann gesperrt wenn mann selber kündigt? Nach Karenz weil ich habe keine andere möglichkeit :(
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